Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Von der Antidiskriminierung zum Diversity-Management : ein Leitfaden
Titelübersetzung:From antidiscrimination to diversity management : a guide
Autor/in:
Döge, Peter
Quelle: Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2008. 111 S.
Inhalt: "Vielfalt ist in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Thema in den Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften geworden. Lebensstile mehren sich, Lebensbiografien von Frauen und Männern werden vielfältiger, Kontakte zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen nehmen zu, Belegschaften und Kunden werden multikulturell. Mit dem Konzept des Managing Diversity soll Vielfalt in Organisationen produktiv gestaltet werden. Ziel ist die benachteiligungsfreie und multikulturelle Organisation. Managing Diversity integriert dabei bisher isoliert nebeneinanderstehende Konzepte wie Gender-Mainstreaming, Anti-Diskriminierung, Frauenförderung, Work-Life-Balance sowie Ansätze familienbewusster Personalpolitik in ein Gesamtkonzept. Vor diesem Hintergrund klärt der Leitfaden zentrale Begriffe sowie Grundgedanken des Konzepts und entwickelt darauf aufbauend ein handlungsorientiertes Instrument zur Umsetzung von Managing Diversity in staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen." (Autorenreferat)
Integration von Beschäftigten ausländischer Herkunft : Analyse und Handlungsempfehlungen
Titelübersetzung:Integration of wage or salary earners of foreign extraction : analysis and action recommendations
Autor/in:
Akin, Semiha; Dälken, Michaela; Monz, Leo
Quelle: Frankfurt am Main: Bund-Verl. (Schriftenreihe der Hans-Böckler-Stiftung : Betriebs- und Dienstvereinbarungen), 2004. 90 S.
Inhalt: "Chancengleichheit von Arbeitnehmenden mit Migrationshintergrund und Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit werden zunehmend in Unternehmenskulturen verankert und in den letzten Jahren verstärkt in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt. Grundlagen dafür sind die Einbindung arbeits- und sozialrechtlicher Gleichstellung sowie der konkrete Auftrag an Geschäftsführung und Arbeitnehmendenvertretung im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Zwar ist die Gesamtzahl der Vereinbarungen im Moment noch überschaubar, doch schon jetzt zeigt sich, dass die Thematik in den nächsten Jahren verstärkt aufgegriffen wird. Die vorliegende Broschüre analysiert 28 Vereinbarungen zu partnerschaftlichem Verhalten und zur Chancengleichheit. Aufgegriffen wurden Regelungen zur Vorbeugung gegen Diskriminierung, zur Verbesserung der Chancengleichheit, zur interkulturellen Sensibilisierung und zum Umgang mit Beschwerden bei Diskriminierung. Dabei werden zahlreiche Hinweise zu betrieblichen Handlungsmöglichkeiten und zur Beteiligung der Interessenvertretung gegeben." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt
Dokumenttyp:Monographie
The British Equal Opportunities Commission, the French Parity Statute and the German women's representatives : three approaches to the advancement of women
Autor/in:
Mayer, Ingrid Alice
Quelle: Kiel (Arbeitspapier / Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Universität Kiel, Nr. 65), 2003. XIII, 137 S.