Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Wie werden Professuren besetzt?: Chancengleichheit in Berufungsverfahren
Titelübersetzung:How are professors appointed?: equal opportunity in the appointment procedure
Autor/in:
Färber, Christine; Spangenberg, Ulrike
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl., 2008. 397 S.
Inhalt: "Nach wie vor gibt es an deutschen Hochschulen sehr viel weniger Professorinnen als Professoren. Christine Färber zeigt in ihrer auf zahlreichen Interviews basierenden Studie, dass eine wichtige Ursache hierfür die Berufungsverfahren sind. Selten gibt es einheitliche Regelungen zur Gleichstellung. Die Auswahlkriterien sind oft nicht transparent. Entscheidend sind immer noch informelle Netzwerke, in denen vorwiegend Männer vertreten sind. In einem Vergleich der rechtlichen Regelungen einzelner Hochschulen und der Länder verdeutlichen die Autorinnen, wo Handlungsbedarf besteht." (Autorenreferat)
Integration von Beschäftigten ausländischer Herkunft : Analyse und Handlungsempfehlungen
Titelübersetzung:Integration of wage or salary earners of foreign extraction : analysis and action recommendations
Autor/in:
Akin, Semiha; Dälken, Michaela; Monz, Leo
Quelle: Frankfurt am Main: Bund-Verl. (Schriftenreihe der Hans-Böckler-Stiftung : Betriebs- und Dienstvereinbarungen), 2004. 90 S.
Inhalt: "Chancengleichheit von Arbeitnehmenden mit Migrationshintergrund und Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit werden zunehmend in Unternehmenskulturen verankert und in den letzten Jahren verstärkt in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt. Grundlagen dafür sind die Einbindung arbeits- und sozialrechtlicher Gleichstellung sowie der konkrete Auftrag an Geschäftsführung und Arbeitnehmendenvertretung im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Zwar ist die Gesamtzahl der Vereinbarungen im Moment noch überschaubar, doch schon jetzt zeigt sich, dass die Thematik in den nächsten Jahren verstärkt aufgegriffen wird. Die vorliegende Broschüre analysiert 28 Vereinbarungen zu partnerschaftlichem Verhalten und zur Chancengleichheit. Aufgegriffen wurden Regelungen zur Vorbeugung gegen Diskriminierung, zur Verbesserung der Chancengleichheit, zur interkulturellen Sensibilisierung und zum Umgang mit Beschwerden bei Diskriminierung. Dabei werden zahlreiche Hinweise zu betrieblichen Handlungsmöglichkeiten und zur Beteiligung der Interessenvertretung gegeben." (Autorenreferat)