Inhalt: In einer Fallstudie wird die im Juli 2001 unterzeichnete Vereinbarung der Bundesregierung und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft' untersucht. Zentral in dieser Vereinbarung ist die Aussage, dass die Bundesregierung darauf verzichtet, ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft zu erlassen, solange die Vereinbarung erfolgreich umgesetzt' werde. Es ging der Bundesregierung dabei darum, die Wirtschaft zu einer Kooperation im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen zu verpflichten. Dagegen versuchten die Vertreter der Wirtschaft, ein Gesetz zu verhindern, das die eigenen Handlungsspielräume einschränken würde. Die genauere Analyse zeigt, dass es sich bei der Vereinbarung um unverbindliche Signale handelt: So kommen die nach 2001 von verschiedenen Akteuren in Auftrag gegebenen empirischen Untersuchungen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, wobei die empirisch solidesten Studien die negativsten Bilanzen liefern. Enttäuscht wurden damit besonders die Erwartungen der Frauen in der SPD, der Frauenverbände und der Gewerkschaften. Offenbar hat sich am Ende die Wirtschaft mit ihrer Position durchgesetzt. (GB)
Schlagwörter:Gesetzgebung; Gleichstellung; Frauenpolitik; Wirtschaftsverband; Benachteiligung; Arbeitsmarkt; internationales Recht; Familie-Beruf; Gewerkschaftspolitik; Regierungspolitik; Freiwilligkeit; symbolische Politik; Frauenförderung
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag