Frauen ins Parlament! : Wahlsysteme und Frauenquoten im Fokus
Titelübersetzung:Women into parliament! : focus on electoral systems and quotas for women
Autor/in:
Krennerich, Michael
Quelle: Zeitschrift für Menschenrechte, Jg. 3 (2009) Nr. 1, S. 54-78
Inhalt: Die Vergleichsstudie untersucht unter Berücksichtigung von aktuellem empirischem Datenmaterial die Ausgestaltung der gleichberechtigten politischen Partizipation von Frauen in den Mitgliedsstaaten des Europarates. Diese politische Institution nimmt eine herausgehobene Rolle für den europäischen Menschenrechtsschutz ein und bekennt sich nachdrücklich zur Förderung der Frauenemanzipation. Die Ergebnisse gliedern sich in folgende Punkte: (1) die Etablierung des Frauenwahlrechts und seine Ausgestaltung, (2) das Wahlsystem und seine Auswirkungen (Mehrpersonenwahlkreise, Sperrklauseln, lose gebundene/freie Listen), (3) Frauenquoten (gesetzlich/freiwillig, reserved seats), (4) die politische Verantwortung der Parteien sowie (5) die Durchsetzung von politischen Reformen. 16 Staaten des Europarates weisen Anfang 2009 lediglich einen Frauenanteil zwischen 20 % und 30 % auf, ebenso viele gar nur zwischen 10 % und 20 %. Am unteren Ende der Europaratsmitglieder befinden sich, mit jeweils unter 10 %, die Türkei, Malta, Armenien, die Ukraine und das Schlusslicht Georgien. Sie sind nicht weit von den reinen Männerparlamenten entfernt, wie sie noch in einigen Staaten des Pazifiks und des Nahen Ostens vorzufinden sind. (ICG2)
Schlagwörter:Frauenförderung; Frauenpolitik; Europarat; Parlament; Wahlrecht; Wahlsystem; politische Kultur; politische Partizipation; Emanzipation; Gleichheit; Gleichberechtigung; Gleichbehandlung; Geschlechterpolitik; Geschlechterverhältnis; Chancengleichheit; Partei; Parteipolitik; politische Faktoren; Wahlkreis
"Frauenförderung ist Wirtschaftsförderung" : die Geschlechterpolitik der rot-grünen Bundesregierung
Titelübersetzung:"Promotion of women is promotion of economic development" : gender policy of the red-green federal government
Autor/in:
Nohr, Barbara
Quelle: Widerspruch : Beiträge zu sozialistischer Politik, Jg. 23 (2003) H. 44, S. 51-59
Inhalt: Der Titel des Beitrags bezieht sich auf die Parole von Christine Bergmann, die von 1998 bis 2002 rot-grüne Familienministerin gewesen ist. Er zeichnet zunächst nach, in welchem Interpretationsrahmen und mit welchem Hintergrundverständnis Gleichstellungspolitik in den 1970er Jahren die Parlamente Westdeutschlands geprägt hat. Die anschließende Betrachtung der Legislaturperiode 1998-2002 verdeutlicht eine Diskrepanz zwischen der inflationären Verwendung neuer gleichstellungspolitischer Begriffe und den faktischen, gesetzlich fixierten Verbesserungen für Frauen. Insbesondere im Erwerbsleben, bzw. in der Privatwirtschaft prallen feministische Positionen und neoliberale Ideologien krass aufeinander. An zwei Strategien (Total E-Quality und Diversity als Marketing-Strategie) wird verdeutlicht, wie diskurspolitisch eine Abkehr vom "Recht auf gleiche Teilhabe" zugunsten von "Imageverbesserung und ökonomischen Vorteilen" stattfindet. Es wird betont, wie die bedingte Chancengleichheit (Zugang bei gleichen Fähigkeiten und Leistungen) zu ungleichen Ressourcenverteilungen führt und in dieser reduzierten Form als Erfolgsfaktor für die Wirtschaft dient. Dadurch entsteht ein Schaden für die Gleichstellungspolitik, denn Chancengleichheit beschränkt sich dann auf die gerechte Verteilung von Positionen innerhalb der bestehenden Konkurrenzmuster und Hierarchien. (ICH)
Die Geschlechterfrage : Plädoyer für einen grenzüberschreitenden Diskurs
Titelübersetzung:The gender question : plea in favor of a cross-border discourse
Autor/in:
Simon, Dagmar
Quelle: Gegenworte : Hefte für den Disput über Wissen, (2003) H. 11, S. 38-41
Inhalt: Frauenförderung setzte zunächst auf quantitativ ausgerichtete Politik wie Quoten, um den Zugang zu Positionen in Wissenschaft und Forschung, vor allem zu denen im oberen Hierarchiebereich, für Frauen zu öffnen. Chancengleichheit der Geschlechter und, als politische Strategie, Gender Mainstreaming nehmen als Ausgangspunkt nicht mehr die Gruppe der "defizitären" Frauen, sondern beabsichtigen, das Geschlechterverhältnis selbst auf allen politischen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen zu thematisieren. Gender in den Mainstream zu bringen ist damit auch und vor allem eine Managementaufgabe. Geschlechterdemokratie oder auch Geschlechtergerechtigkeit fungieren als stark normativ geprägte neue Leitbilder. Gegenwärtig wird ein neues Leitbild diskutiert, das zu einer neuen Praxis der Geschlechterpolitik führen soll: die Geschlechterdemokratie, die die Grenzen der institutionellen Praxis der Frauen- und Gleichstellungspolitik durchbrechen und (neue) Instrumente für eine gendergerechte Organisation bieten soll. Auch die Geschlechterdemokratie beinhaltet eine normative Komponente. Das Ziel ist, gleichberechtigte Partizipationschancen und Ressourcenverteilungen von Frauen und Männern zu erreichen, Diversity anzuerkennen und geschlechtsspezifische Macht- und Herrschaftsstrukturen zu überwinden. Ähnlich wie beim Leitbild "Geschlechterchancengleichheit" und dem Gender Mainstreaming sieht die Autorin jedoch die Gefahr, dass der Begriff zu einer propagandistischen Leerformel, zu einem publizitätswirksamen Catchword verkommt. (ICA2)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Geschlechterverhältnis, Frauen- und Geschlechterforschung
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Supranationaler Reformimpuls versus mitgliedstaatliche Beharrlichkeit : europäische Rechtsentwicklung und Gleichstellung
Titelübersetzung:Supranational reform impetus versus member state resistance : European legal development and equality
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Aus Politik und Zeitgeschichte : Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, (2002) B 33/34, S. 29-37
Inhalt: "Die europäische Richtlinien-Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs leisteten in den letzten dreißig Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von rechtlicher Chancengleichheit für Frauen und Männer. Die nationale Anpassung an die europäischen Vorgaben wurde allerdings oft nur widerwillig vollzogen, wie das deutsche Beispiel zeigt. Die gesellschaftliche Praxis hinkt in den meisten europäischen Ländern dem eigenen und dem europäischen Recht hinterher. Noch immer gehen Reformimpulse von der europäischen Rechtssetzung aus. Weitere Potenziale enthält das europäische Recht für die Mitgliedstaaten vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung der Rechtsfigur der 'mittelbaren Diskriminierung', die schon zur Verbesserung der Rechte von Teilbeschäftigten geführt hat und sich auch im Sinne von mehr Entgeltgleichheit bei 'gleichwertiger' Arbeit einsetzen lässt." (Autorenreferat)
Politische Steuerung der Chancengleichheit : Politik der kleinen Schritte durch das neue Bundesgleichstellungsgesetz
Titelübersetzung:Political control of equal opportunity : policy of small steps through the new Federal Equal Opportunity Act
Autor/in:
Koch, Angelika
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 11 (2002) H. 1, S. 88-93
Inhalt: Im Jahr 2001 trat in der Bundesrepublik Deutschland das neue Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz in Kraft, welches die aktive Gleichstellungspolitik für die rund 560000 Beschäftigten im Bundesdienst regelt. Sein Vorläufer, das zweite Gleichberechtigungsgesetz von 1994, war insbesondere wegen der unverbindlichen Gleichstellungspläne, der schwachen Stellung der Frauenbeauftragten und der fehlenden Sanktionen massiv kritisiert worden. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag nun mit folgenden Fragen: Welche Chancen für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik bietet die Neuregelung? Geht die Frauenförderung über Appelle inhaltlich hinaus oder garniert sie bisher geltende Gesetze nur mit bürokratischem Aufwand? Dementsprechend richtet sich der inhaltsanalytische Blick auf (1) den Gleichstellungsplan mit flexiblen Zielquoten, (2) die Vorgaben für die Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren, (3) die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie (4) den Geltungsbereich. Die Autorin begrüßt, dass das neue Gesetz die bisherige Gesetzeslage in Teilen erheblich verbessert. Gleichwohl reicht das Gesetz nicht aus, um eine effektive Durchsetzung des Gleichberechtigungsziels zu gewährleisten, da es nur schwache und zu wenige Sanktionen enthält. (ICG2)
Gender Mainstreaming - verbindliches Leitprinzip für Politik und Verwaltung
Titelübersetzung:Gender mainstreaming - binding guiding principle for politics and administration
Autor/in:
Tondorf, Karin
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 54 (2001) H. 4, S. 271-277
Inhalt: "Gender Mainstreaming ist ein politisches Leitprinzip und zugleich eine Methode, die darauf zielt, Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in allen Politikbereichen und auf allen Ebenen zu fördern. Um dies zu erreichen, muss die Bearbeitung von Gleichstellungsfragen zur Aufgabe aller - das heißt zum 'Mainstream' - werden. Die ersten Umsetzungsaktivitäten dieser EU-weit verordneten Strategie haben in Deutschland bei Bundesregierung, Landesregierungen, Kommunen und Gewerkschaften bereits begonnen. Sie zeigen, dass es sich um einen voraussetzungsvollen Politikansatz handelt, dessen Einführung kein 'Selbstläufer' ist, sondern eine intensive Auseinandersetzung mit Zielen, Inhalten, Methoden und Instrumenten von Gender Mainstreaming erfordert. Eine konsequente Umsetzung verspricht nicht allein Erfolge auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit, sondern lässt auch auf nachhaltige ökonomische Vorteile und Qualitätsverbesserungen in der Politik hoffen." (Autorenreferat)
Die Frauenquote vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht
Titelübersetzung:The women's quota before the European Court of Justice and the Federal Labor Court
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Gegenwartskunde : Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Jg. 45 (1996) H. 2, S. 229-238
Inhalt: Um die Frauenquote als Fördermaßnahme bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis und bei Beförderung wird in der Medienöffentlichkeit und vor Gerichten derzeit heftig gestritten. Seit dem Ende der achtziger Jahre gibt es in einigen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Quotierungsregelungen, entweder in Form einer Entscheidungsquote, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, oder einer Ziel- bzw. Ergebnisquote wie in Hessen und Brandenburg. Der vorliegende Beitrag zeigt zu diesem Thema folgendes: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bremer Quote vom Oktober 1995 ist nicht nur in der Frauenbewegung als Rückschlag der Gleichstellungspolitik aufgefaßt worden. Die Autorin setzt manch "männlich triumphierender Schlagzeile" und Kommentierung die nüchterne Auslegung entgegen, daß die politischen Auswirkungen dieses Urteils vermutlich negativer sind, als sie es im Hinblick auf die juristische Bedeutung der Entscheidung zu sein bräuchten. (ICE)
Strukturen von Gleichstellungsorganen in den Mitgliedstaaten der EG
Titelübersetzung:Structures of emancipation organs in the member states of the EC
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst des Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, Jg. 7 (1989) H. 1/2, S. 143-154
Inhalt: Seit Ende der 70er Jahre ist in allen EG-Ländern ein Prozeß der Institutionalisierung der Frauenpolitik im Gange. Es wurden Organe gesetzlich verankert, die die gesellschaftliche Stellung von Frauen prüfen, und solche, deren Aufgabe es ist, auf die Abschaffung der Diskriminierung von Frauen hinzuwirken. Die EG-Richtlinien, die zur Gleichstellung erlassen wurden, sind für viele nationale Gleichstellungsorgane eine wichtige Grundlage ihrer Politik, da sie geeignet sind, auf die nach wie vor bestehenden Diskrepanzen zwischen dem rechtlichen Anspruch auf Gleichstellung und dem wirklichen Zustand hinzuweisen. Bereits in den Römischen Verträgen von 1957 war das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit festgelegt worden. Später entstanden zahlreiche Organisationen und Komissionen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Besonderheiten der "GO's" (governmental organisations), der "NGO's" (non-governmental organisations) und der "Quangos" (quasi-non-governmental organisations), über das Netz der formalen und informellen Zusammenarbeit sowie über Kompetenzen und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsorgane. (KA)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichheitsvorstellungen in Gleichstellungskonzepten
Titelübersetzung:Ideas of equality in equality concepts
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst des Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, Jg. 6 (1988) H. 3, S. 1-11
Inhalt: Da im Zuge der Popularisierung der frauenpolitischen Debatte häufig gebrauchte Begriffe an Präzision verloren haben und zunehmend den Charakter von Leerformeln tragen, versucht die Autorin in diesem Artikel dem Schlagwort "Gleichstellung" wieder Inhalte und Konzepte zuzuordnen. Sie zeigt, daß den Forderungen nach "Gleichstellung" sehr verschiedene und oftmals widersprechende Verständnisweisen dieses Begriffs zugrunde liegen. Das Sichten der frauenpolitischen Debatten der letzten Jahre läßt die Autorin zwischen fünf verschiedenen Verständnisweisen von "Gleichstellung" unterscheiden: (1) Gleichstellung als Gleichbewertung des Andersseins, (2) Gleichstellung als Gleichbehandlung, (3) Gleichstellung als Chancengleichheit, (4) Gleichstellung als gleiche Partizipation von Mann und Frau in allen Lebensbereichen und (5) Gleichstellung als gleiche Partizipation bei gleichzeitiger Durchsetzung "femininer" Werte.(DS)