Reform von oben: die DFG wagt einen neuen Anlauf Richtung Gleichstellung
Autor/in:
Simon, Dagmar
Quelle: WZB-Mitteilungen, (2010) 129, S 38-39
Inhalt: "Wie soll die Gleichstellung von Frauen und Männern an den Hochschulen künftig vorangetrieben
werden? Die Mehrheit der Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat dazu Gleichstellungsstandards vereinbart, die beispielsweise darauf abzielen, den Anteil von Professorinnen zu steigern. Der Zeitpunkt ist zwar günstig, doch Anlass für zu viel Euphorie besteht noch nicht – denn wenn alte Leitbilder durch neue ersetzt werden sollen, ist mit Widerständen zu rechnen." [Autorenreferat]
Inhalt: "How should universities promote gender equality so that both genders have equal rights at every
level in the future? The majority of the members of the German Research Foundation (DFG) have agreed to a standard of equality which aims at – for example – increasing the number of female professors. Even though this happens at a favourable moment, there is no reason for too much excitement – if old principles are overcome, resistance is to be expected." [author's abstract]
Schlagwörter:Gender Mainstreaming; Gleichstellung; DFG; Hochschullehrerin; Chancengleichheit; reform; DFG; advancement of women; university; female university teacher; equality of rights; Reform; Gleichberechtigung; Frauenförderung; equal opportunity; affirmative action; gender mainstreaming
SSOAR Kategorie:Bildungswesen tertiärer Bereich, Frauen- und Geschlechterforschung
Das Potenzial von Mentoring in der universitären Frauenförderung
Titelübersetzung:The potencial of mentoring for the advancement of women in science at the university
Autor/in:
Bauernberger, Marietta
Quelle: GENDER - Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, 1 (2009) 2, S 123-132
Inhalt: "Mentoring ist ein Instrument der wissenschaftlichen
Nachwuchs- und Frauenförderung,
das in den letzten Jahren an den
Universitäten im deutschsprachigen Raum
populär geworden ist. Der vorliegende Beitrag
versucht aus der Perspektive der praktischen
Gleichstellungsarbeit Veränderungspotenziale
des traditionellen Förderkonzepts
Mentoring im Hinblick auf die nach wie vor
androzentristisch geprägten Strukturen der
Organisation Universität festzumachen. Der
Beitrag richtet sich an AkteurInnen aus der
gleichstellungspolitischen Praxis mit Interesse
an der Fördermaßnahme Mentoring als
einem Teilaspekt der Frauenförderungs- und
Gleichstellungsarbeit." (Autorenreferat)
Inhalt: "Mentoring is a traditional instrument for the
advancement of women in science, which
has gained in importance and popularity for
the last number of years. From the perspective
of the practicality of equality treatment
and the advancement of women at university,
the present article tries to develop opportunities
and potentials of the concept of
mentoring for the possibilities of change to
the androcentristic structures of university.
This article is directed towards those responsible,
and those interested in the role of gender
and equality treatment and the traditional
instrument of mentoring as support for
the advancement of women in science at the
university." (author's abstract)
Schlagwörter:Gleichstellung; Chancengleichheit; human resources development; Universität; Personalentwicklung; advancement of women; university; Mentoring; Federal Republic of Germany; organizational culture; mentoring; Frauenförderung; Organisationskultur; equal opportunity; affirmative action; equal opportunity policy; Gleichstellungspolitik
SSOAR Kategorie:Organisationssoziologie, Militärsoziologie, Frauen- und Geschlechterforschung
Vertragsförmige Vereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen als Instrument der Gleichstellung : das Beispiel Sachsen-Anhalt
Titelübersetzung:Contractual agreements between the state and universities as an equal opportunity instrument : the example of Saxony-Anhalt
Autor/in:
Kahlert, Heike
Quelle: Die Hochschule : Journal für Wissenschaft und Bildung, Jg. 17 (2008) H. 1, S. 132-149
Inhalt: Am Beispiel Sachsen-Anhalts wird auf empirischer Basis erörtert, wie die Umsetzung der in diesem Bundesland existierenden Zielvereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen zu den Aufgaben Gleichstellung der Geschlechter und Gender Mainstreaming erfolgt. Ausgehend vom sachsen-anhaltinischen Beispiel wird der Frage nachgegangen, welche umsetzungsbezogenen Chancen vertragsförmige Vereinbarungen für die hochschulbezogene Gleichstellungsarbeit bieten und welche Grenzen dieses Instrument mit sich bringt. Es werden die Zielsetzungen, Fragestellungen und das methodische Vorgehen der den Ausführungen zugrunde liegenden empirischen Studie vorgestellt, die die Perspektiven der sachsen-anhaltinischen Hochschulen - in Gestalt ihrer Leitungen - zur Umsetzung von Gender Mainstreaming abbildet. In diesem Zusammenhang wird dargelegt, warum das Beispiel Sachsen-Anhalt für die gleichstellungsbezogene Bewertung des Steuerungsinstruments der vertragsförmigen Vereinbarungen besonders interessant ist. Anschließend werden Ergebnisse der Untersuchung zusammenfassend diskutiert. Als Systematik dienen hierfür die beiden untersuchten Zielvereinbarungsperioden der Jahre 2003 bis 2005 und der Jahre 2006 bis 2010. Im abschließenden Fazit werden die Chancen und Grenzen der Umsetzung des Steuerungsinstruments der vertragsförmigen Vereinbarungen im Hinblick auf die hochschulische Gleichstellungsarbeit vor dem Hintergrund des sachsen-anhaltischen Beispiels eingeschätzt. (ICF2)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 31-48
Inhalt: Der Beitrag befasst sich mit den durch die derzeitige Hochschulpolitik des Bundes und der Länder verfolgten Reformen der Hochschul- und Wissenschaftsstrukturen, vornehmlich mit Veränderungen in der Personalstruktur, neuen Besoldungsformen, Juniorprofessoren, neuen Finanzierungsmodalitäten und neuen körperschaftlichen Organisationsformen wie z.B. Stiftungen. Auf diesem Hintergrund geht der Beitrag auch auf die besonderen Implikationen dieser Entwicklungen für die Frauenförderung und Gleichstellung in Forschung, Lehre und Hochschuladministration ein. Dabei werden einzelne Bereiche der Personalentwicklung beleuchtet, die für den Erhalt der Gleichstellungsstandards und -qualitäten eine besondere Bedeutung haben. Da es bei der Frauenförderung vornehmlich darum geht, wissenschaftliche Karrieren zu planen und zu realisieren, werden exemplarisch eine Studien- und Hochschulbiografie und ein exemplarischer Werdegang einer erfolgreich eingemündeten Nachwuchswissenschaftlerin aufgezeigt, die jedoch verdeutlichen, dass in jeder Phase und an jedem Übergang prinzipiell die Möglichkeit besteht, aus einem solchen Idealweg herauszufallen. Als weitere Problembereiche werden zum Abschluss das Zeitmanagement an Hochschulen im Sinne von geschlechtersensiblen Zeitgestalten sowie Besoldungs- und Finanzorganisation im Wissenschaftsbereich diskutiert. (ICH)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 49-72
Inhalt: Der Beitrag befasst sich kritisch mit den jüngsten Hochschulreformen, in deren Zentrum die Umbildung der Personalstruktur steht, wie das Beispiel Juniorprofessoren zeigt. Mit der Einführung der Juniorprofessur sind neue Chancen, jedoch auch Risiken verbunden, wie z.B. die Einengung und Reduzierung von Qualifikationswegen. Allerdings lässt sich aus frauenfördernder Perspektive eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf konstatieren, vor allem in Gestalt des Wegfalls der Habilitation und der Einschränkung des Hausberufungsverbotes. Das neue Hochschulrahmengesetz schafft zwar keine Quotenregelung, hat jedoch die Erhöhung des Anteils der Frauen in der Wissenschaft zum Ziel. Dennoch werden die vorgesehene Verjüngung der Wissenschaft durch das Juniorprofessurmodell und die neuen Befristungsregelungen dazu führen, dass gerade die Frauen in der Wissenschaft genau planen müssen, wann und wie sie ihre Familienbildung realisieren können. Weitere frauenförderliche Aktivitäten umfassen neben der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung in der Promotionsphase Karrierestrategien sowie Mentoring-Programme. Nur durch eine Vielzahl von Instrumenten und Aktivitäten kann Frauenförderung, Gender Mainstreaming und Gleichstellungsarbeit zum Motor eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Hochschulmanagements werden. (ICH)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 73-91
Inhalt: "Frauenbeauftragte sollen in Berufungsverfahren an den deutschen Hochschulen dafür sorgen, dass Bewerberinnen dieselben Chancen wie Bewerber erhalten. Dafür wirken sie im Besonderen in den Berufungskommissionen mit. Eine Berufungskommission ist ein komplexes und intransparentes soziales System: Es folgt neben den formal festgelegten einer ganzen Reihe von ungeschriebenen Regeln, neben den sichtbaren gibt es versteckte Interaktionen, zwischen den Mitgliedern bestehen enorme Unterschiede in Status- und Wissensmacht. Entscheidungen resultieren aus gruppendynamischen Prozessen, zu denen jedes Kommissionsmitglied - inklusive der Frauenbeauftragten - in geringerem oder größerem Ausmaß beitragen kann. Geordnet nach dem Ablauf eines Berufungsverfahrens werden die spezifischen Agenda der einzelnen Phasen aufgezeigt. Es wird dargelegt, mit welchen Situationen, Konstellationen und Argumenten die Frauenbeauftragte rechnen sollte und wie sie sich vorbereiten und mitarbeiten kann, um ihren Auftrag zu ihrer Zufriedenheit zu erfüllen." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Hochschulen, Berufungsverfahren
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Arbeitspolitik und Geschlechtergleichheit : Bilanz und Reformperspektiven politischer Regulierung der Gleichstellung in der Privatwirtschaft
Titelübersetzung:Labour policy and gender equality : stocktaking and prospects for reform in regulation of gender equality in the private sector in Germany
Autor/in:
Koch, Angelika
Quelle: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, Jg. 31 (2002) H. 3, S. 305-314
Inhalt: "Ein Strukturmerkmal des Arbeitsmarkts in der Bundesrepublik ist - ähnlich wie in anderen europäischen Staaten - die Geschlechtersegregation. Trotz europarechtlicher Spielräume wurde bisher auf eine gesetzliche Intervention zur Durchsetzung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft weitgehend verzichtet und auf korporatistische Regulierung durch Tarif- und Betriebsparteien gesetzt. Auch die jüngste Initiative der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung folgt dieser 'Konsensstrategie'. Weitgehend unbestritten ist in der geschlechterbezogenen Arbeitsforschung, dass es der stärkeren politischen Steuerung zur Durchsetzung des Gleichstellungsziels bedarf. Wie diese jedoch aussehen soll, wird kontrovers gesehen. Der Artikel untersucht die Effektivität der bisherigen Gleichbehandlungspolitik und votiert für ihre grundlegende Revision. Ausgehend von aktuellen empirischen Befunden zur Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt werden erstens Defizite auf gesetzlicher Ebene sowie die Reichweite der korporatistischen Regulierung analysiert. Es zeigen sich Schwächen staatlicher Intervention, die freiwillige Regulierung durch Tarif- und Betriebsparteien versagt. Zweitens diskutiert der Beitrag im Hinblick auf die Frage nach Reformalternativen kritisch einen neuen arbeitspolitischen Ansatz zur Steuerung der Chancengleichheit, der innerhalb gesetzlicher Vorgaben dem 'konsensuellen Verfahren' auf Tarif- und Betriebsebene den Vorrang gibt. Abschließend werden Kernelemente einer effektiven Gleichbehandlungspolitik herausgearbeitet." (Autorenreferat)
Inhalt: "A structural element of the labour market in Germany is - similar to other European countries - labour market segregation. Despite the European Union's legal framework providing for state intervention to address equality issues between men and women at the workplace in private industry, Germany has made scarcely use of this possibility in its labour policy. Political intervention has continued to concentrate on corporatist regulation, also under the social democratic government. There is a wide consensus in feminist labour policy that it is necessary to intensify political regulation to promote equality between men and women in occupational life and to correct the inequalities that affect women's chances. How this is however to be achieved is controversial. The article analyzes the effectiveness of the anti-discrimination policy und identifies the need to revise the public policy strategy. Starting from the empirical unequalities of women and men in working life, in the first section the actual legislation and the corporatist regulation are critically assessed. Asking about prospects for reform the second section discusses a new concept of regulation on equal treatment at the workplace: Within a legal framework priority would be given to a consensual procedure between the collective bargaining and enterprise levels. The article concludes with suggestions for a more effective equal opportunity law." (author's abstract)
Politische Steuerung der Chancengleichheit : Politik der kleinen Schritte durch das neue Bundesgleichstellungsgesetz
Titelübersetzung:Political control of equal opportunity : policy of small steps through the new Federal Equal Opportunity Act
Autor/in:
Koch, Angelika
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 11 (2002) H. 1, S. 88-93
Inhalt: Im Jahr 2001 trat in der Bundesrepublik Deutschland das neue Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz in Kraft, welches die aktive Gleichstellungspolitik für die rund 560000 Beschäftigten im Bundesdienst regelt. Sein Vorläufer, das zweite Gleichberechtigungsgesetz von 1994, war insbesondere wegen der unverbindlichen Gleichstellungspläne, der schwachen Stellung der Frauenbeauftragten und der fehlenden Sanktionen massiv kritisiert worden. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag nun mit folgenden Fragen: Welche Chancen für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik bietet die Neuregelung? Geht die Frauenförderung über Appelle inhaltlich hinaus oder garniert sie bisher geltende Gesetze nur mit bürokratischem Aufwand? Dementsprechend richtet sich der inhaltsanalytische Blick auf (1) den Gleichstellungsplan mit flexiblen Zielquoten, (2) die Vorgaben für die Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren, (3) die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie (4) den Geltungsbereich. Die Autorin begrüßt, dass das neue Gesetz die bisherige Gesetzeslage in Teilen erheblich verbessert. Gleichwohl reicht das Gesetz nicht aus, um eine effektive Durchsetzung des Gleichberechtigungsziels zu gewährleisten, da es nur schwache und zu wenige Sanktionen enthält. (ICG2)