Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Changing European gender relations : gender equality policy concerning employment and the labour market ; EU research in social sciences and humanities
Titelübersetzung:Wandel des Geschlechterverhältnisses in Europa : Gleichstellungspolitik im Hinblick auf Beschäftigung und Arbeitsmarkt
Autor/in:
Webster, Juliet
Quelle: Generaldirektion Forschung Direktion L Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, Europäische Kommission; Brüssel: Amt f. amtl. Veröff. d. Europ. Gemeinschaften (Policy Synthesis of EU Research Results, No. 6), 2007. 63 S.
Inhalt: "The review addresses the policy domain of gender and equal opportunities in relation to employment and labour market policies. The findings of six research projects fall into four clusters that mirror the concerns of policy makers: gender inequalities in labour market participation; labour market segregation and the nature of 'women's work'; flexible employment, family-friendly work and work-life balance; welfare and social exclusion; and the formulation and implementation of gender equality policies. The research reviewed highlights several gaps in our understanding of labour market dynamics as they affect gender equality and policy formulation. The need for further research has been identified on specific topics, including a systematic evaluation of flexible work forms on gender equality, developing new understandings of 'skill', and social protection and social exclusion." (author's abstract)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frau und Mann 2005
Titelübersetzung:Report from the Commission to the Council, the European Parliament, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on equality between women and men, 2005
Inhalt: "In dem Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann 2005 wird dargelegt, dass sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der EU in den Bereichen Beschäftigung und Bildung zwar verringern, das geschlechtsspezifische Lohngefälle jedoch nahezu unverändert geblieben ist. Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Jahresbericht gibt einen Überblick über die Entwicklungen in Sachen Geschlechtergleichstellung in der EU. Dem Bericht zufolge ist es weiterhin für viele Frauen ein Problem, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Die Beschäftigungsquote von Frauen mit Kindern ist niedriger als die von Frauen ohne Kinder. Immer noch wird der Großteil der Hausarbeit von Frauen verrichtet. Und der Mangel an erschwinglichen Kinderbetreuungsangeboten ist nach wie vor ein Hindernis auf dem Weg zur faktischen Gleichstellung von Männern und Frauen. Die geringere Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen hat zur Folge, dass Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche erwerben als Männer. Besonders ausgeprägt sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Älteren: für ältere Frauen besteht ein höheres Armutsrisiko als für ältere Männer. Eine Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung würde es ermöglichen, das produktive Potenzial der EU freizusetzen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, wie dies im Rahmen der Lissabon-Strategie angestrebt wird. Die EU-Rechtsvorschriften haben in der Förderung der Gleichbehandlung bereits einiges bewirkt. Insbesondere gilt dies für die neue Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen." (Autorenreferat)
Inhalt: "The second annual report on equality between women and men, as requested by heads of state and government at the Spring European Council, in March 2003, is the first to cover the enlarged EU of 25 member states. Equality between women and men is reinforced by the new Treaty establishing a Constitution for Europe. In addition to the provisions of the current Treaty on gender equality, the Constitution expressly states that equality is a value of the Union, which should be promoted not only inside the Union but also in its relations with the rest of the world. The demographic changes with an ageing population and a shrinking working population continue to be a major challenge in the EU after enlargement. The tension between combining family and professional life, partly due to lack of child care and insufficiently flexible working conditions, appears to be contributing to the postponement of having the first child and to low fertility rates in most member states. However, experience shows that member states having comprehensive policies to reconcile work and family life for both men and women show higher fertility rates as well as higher labour market participation of women. The integration of a gender dimension into policies will contribute to attaining the overall Lisbon objectives. There is a need for new initiatives to increase employment in order to meet the challenge of an ageing society, including providing adequate pensions for women and men. Particular attention must be paid to mobilising the full potential of female employment and to boosting labour market participation of older women and immigrant women who have the lowest employment rates. This report shows main developments of the relative situation of women and men in education, employment and social life. It focuses on immigrant women and men and addresses challenges for the further promotion of equality between women and men." (extract)