Quelle: Wien: Kommissionsverl. d. Österreich. Staatsdruckerei (Materialien zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft, Bd. 21), 2007. 504 S.
Inhalt: Die vorliegende Untersuchung nimmt eine Bestandsaufnahme und Bewertung von mehr als zehn Jahren Frauenförderung des bm:bwk vor. Sie gibt einen Überblick über Forschungsdesign und Typologisierung und analysiert die Situation von Frauen in Wissenschaft und Forschung in den 1990er Jahren. Im Rahmen von Fallstudien wurden spezifische Einzelmaßnahmen, die repräsentativ für einen Maßnahmentyp sind, näher untersucht. Diese Fallstudien behandeln "fFORTE - Frauen in Forschung und Technologie", den "Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an Universitäten", Stipendienprogramme, Mentoring und Coaching. Eine Untersuchungsebene bildet die Evaluierung von Einzelmaßnahmen hinsichtlich Zielsetzungen, Inhalten, Konzeptionen und Implementation, eine andere die Gesamtheit der vom bm:bwk umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich Relevanz, Angemessenheit, Konsistenz, Kohärenz und Effektivität. Die einzelnen Projektschritte umfassen eine Kontext-, eine Ziel-, eine Implementations- und eine Wirkungsanalyse. So werden Erfolgsfaktoren und Barrieren im Umsetzungsalltag ebenso sichtbar wie zur Verfügung stehende Handlungsoptionen. (ICE2)
Quelle: Bundesamt für Bildung und Wissenschaft -BBW-, Eidgenössisches Département des Innern -EDI-; Bern (Schriftenreihe BBW, 2004/1d), 2004. 163 S.
Inhalt: Das Bundesprogramm Chancengleichheit fasste dank der Kombination dreier Themenfelder,der gewählten Verteilung von Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung und der Kooperation zwischen Universitäten und Bundesprogramm bei der Finanzierung von Projekten erfolgreich Fuss: Die drei strategisch relevanten Themenfelder Berufungen, Nachwuchsförderung und Kindderbetreuung boten für jede Universität einen Anknüpfungspunkt.Was die Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung betraf, verband es eine bottom-up (Konzeption) mit einer top-down Strategie (Programmauftrag), und vereinigte universitätsinterne und -externe Entscheidungsinstanzen.Das Bundesprogramm stellte in beachtlichem Umfang finanzielle Ressourcen zur Realisierung von Chancengleichheitsmassnahmen zur Verfügung, über welche die Universitäten teilweise selber entscheiden konnten. Sie konnten zudem beim Leitungsausschuss finanzielle Mittel für Projekte beantragen.Die Gleichstellungsbeauftragten sind die zentralen und unbestrittenen Akteurinnen bei der Implementation des Programms.Das Programm ermöglichte die Schaffung von Gleichstellungsstellen und stärkte bereits bestehende Stellen. Es unterstützte damit die wichtigsten Promotorinnen des Programms innerhalb der Universitäten.