Antifeminismus im Zeitungsdiskurs von 1980-2013 : Untersuchung und Vergleich der antifeministischen Diskursstrategien in den Zeitungsdebatten über den "Backlash", "Political Correctness"', "Gender Mainstreaming" und die Frauenquote
Titelübersetzung:Antifeminism in newspaper discourse from 1980 to 2013 : study and comparison of antifeminist discourse strategies in the newspaper debates on the "backlash", "political correctness", "gender mainstreaming" and the women's quota
Frauenförderung im Wandel : Gender Mainstreaming in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik
Titelübersetzung:Change in the promotion of women : gender mainstreaming in labor market policy in Austria
Autor/in:
Leitner, Andrea
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl. (Campus Forschung, 918), 2007. 264 S.
Inhalt: "Mit Gender Mainstreaming soll die Gleichstellung der Frau in Institutionen und Behörden systematisch umgesetzt werden. Andrea Leitner untersucht am Beispiel des österreichischen Arbeitsmarktservices die Chancen und Grenzen des Konzepts. Dort wurde Gender Mainstreaming zwar verankert, doch subtile Benachteiligungen so das Ergebnis ihrer Studie - sind weiter wirksam. Überdies droht die Gefahr, dass sich das Konzept auf angeordnetes Verwaltungshandeln reduziert und der inhaltliche Anspruch verlorengeht." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern - 2006
Titelübersetzung:Report by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and Committee of the Regions on equal opportunity between women and men - 2006
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 24 S.
Inhalt: Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union im Jahr 2005, in dem die Herausforderungen skizziert und Orientierungen für die künftige Politik vorgegeben werden. Obwohl drei Viertel der in den letzten fünf Jahren in der EU geschaffenen Arbeitsplätze mit Frauen besetzt wurden, zeigen die nach wie vor bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede, dass vor allem die unzureichende Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben weibliche Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt drängt und mit ein Grund für sinkende Geburtenraten ist. Es wird gefordert wirkungsvolle und innovative Möglichkeiten, die Männern und Frauen helfen, in allen Lebensphasen ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, verstärkt zu fördern. Die EU hat die Pekinger Aktionsplattform (PAP) intensiv unterstützt und mit ihrer Forderung nach deren wirksamer Umsetzung ihr Engagement für die vollständige Realisierung der PAP bekräftigt - als eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, darunter jene der Millenniumserklärung. Der Europäische Rat wird aufgefordert, in partnerschaftlichem Miteinander mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft die Gender-Dimension in alle Politikbereiche zu integrieren. Dazu wird abschließend ein neun Punkte umfassender Maßnahmenkatalog formuliert. (IAB)
Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frau und Mann 2005
Titelübersetzung:Report from the Commission to the Council, the European Parliament, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on equality between women and men, 2005
Inhalt: "In dem Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann 2005 wird dargelegt, dass sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der EU in den Bereichen Beschäftigung und Bildung zwar verringern, das geschlechtsspezifische Lohngefälle jedoch nahezu unverändert geblieben ist. Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Jahresbericht gibt einen Überblick über die Entwicklungen in Sachen Geschlechtergleichstellung in der EU. Dem Bericht zufolge ist es weiterhin für viele Frauen ein Problem, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Die Beschäftigungsquote von Frauen mit Kindern ist niedriger als die von Frauen ohne Kinder. Immer noch wird der Großteil der Hausarbeit von Frauen verrichtet. Und der Mangel an erschwinglichen Kinderbetreuungsangeboten ist nach wie vor ein Hindernis auf dem Weg zur faktischen Gleichstellung von Männern und Frauen. Die geringere Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen hat zur Folge, dass Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche erwerben als Männer. Besonders ausgeprägt sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Älteren: für ältere Frauen besteht ein höheres Armutsrisiko als für ältere Männer. Eine Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung würde es ermöglichen, das produktive Potenzial der EU freizusetzen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, wie dies im Rahmen der Lissabon-Strategie angestrebt wird. Die EU-Rechtsvorschriften haben in der Förderung der Gleichbehandlung bereits einiges bewirkt. Insbesondere gilt dies für die neue Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen." (Autorenreferat)
Inhalt: "The second annual report on equality between women and men, as requested by heads of state and government at the Spring European Council, in March 2003, is the first to cover the enlarged EU of 25 member states. Equality between women and men is reinforced by the new Treaty establishing a Constitution for Europe. In addition to the provisions of the current Treaty on gender equality, the Constitution expressly states that equality is a value of the Union, which should be promoted not only inside the Union but also in its relations with the rest of the world. The demographic changes with an ageing population and a shrinking working population continue to be a major challenge in the EU after enlargement. The tension between combining family and professional life, partly due to lack of child care and insufficiently flexible working conditions, appears to be contributing to the postponement of having the first child and to low fertility rates in most member states. However, experience shows that member states having comprehensive policies to reconcile work and family life for both men and women show higher fertility rates as well as higher labour market participation of women. The integration of a gender dimension into policies will contribute to attaining the overall Lisbon objectives. There is a need for new initiatives to increase employment in order to meet the challenge of an ageing society, including providing adequate pensions for women and men. Particular attention must be paid to mobilising the full potential of female employment and to boosting labour market participation of older women and immigrant women who have the lowest employment rates. This report shows main developments of the relative situation of women and men in education, employment and social life. It focuses on immigrant women and men and addresses challenges for the further promotion of equality between women and men." (extract)
Frauenquoten in Österreich : Grundlagen und Diskussion
Titelübersetzung:Women's quotas in Austria : principles and discussion
Autor/in:
Jarosch, Monika
Quelle: Innsbruck: Studien-Verl. (Demokratie im 21. Jahrhundert, Bd. 2), 2001. 194 S.
Inhalt: "Quotenregelungen für Frauen bezeichnen eine bevorzugte Behandlung von Frauen bei der Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Ämtern, Funktionen, Führungspositionen - bei Positionen, sei es im Erwerbsleben oder in der Politik, in denen Frauen immer noch weit unterrepräsentiert sind. Frauenquoten können begründet werden aus einem umfassenden Gerechtigkeits- und Gleichheitsbegriff. Frauenquoten in Österreich sind möglich nach internationalen Verträgen, der österreichischen Verfassung und nach dem österreichischen Bundesgleichbehandlungsgesetz. Frauenquoten sind Thema in den politischen Parteien. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Union die Herstellung der faktischen Gleichstellung der Geschlechter mit positiven Maßnahmen zu ihrem ausdrücklichen Ziel erklärt. Im vorliegenden Buch werden die moralphilosophischen, juristischen und politischen Grundlagen von Quoten, die Diskussion um das Für und Wider von Frauenquoten mit besonderem Bezug für Österreich ausführlich dargestellt." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Frauenförderung; Quotierung; Quote; Österreich; Gleichstellung; Gleichheit; Diskriminierung; Frauenpolitik; politische Partizipation; Recht; Politik
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie
Auf dem Weg zum Ziel? : vom Gleichberechtigungsartikel über Frauenförderung zur Quote
Titelübersetzung:On the way to the objective? : from the article on equality of rights and the promotion of women to the quota
Autor/in:
Leicht-Scholten, Carmen
Quelle: Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Aktuelle Frauenforschung, Bd. 31), 1997. 105 S.
Inhalt: Ist die Quote ein geeignetes Instrument der Frauenförderung? Diese Frage wird am Beispiel des Frauenförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen untersucht. Ausgangspunkt für jegliche Art der Frauenförderung ist Art. 3 GG, auf dem basierend über Rechtmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit einzelner Maßnahmen entschieden wird. Dann wird die Umsetzung und Weiterführung von Art. 3 GG durch die Exekutive und Legislative betrachtet. Hier werden zunächst die wichtigsten Schritte der Legislative genannt, um dann die Maßnahmen des Staates zu diskutieren, die zur Umsetzung dieser Gesetze geschaffen wurden. Es werden die unterschiedlichen Quotierungsmodelle beschrieben und die in der Diskussion um Quotierung immer wieder aufkommenden Problemfelder - wie die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und die Qualifikationsdebatte - analysiert. Anschließend wird das Frauenförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen erörtert, das das erste Gesetz in der Bundesrepublik war, das eine "Frauenquote" festlegte - allerdings mit der Beschränkung auf den öffentlichen Dienst. Es wird die Frage nach der Umsetzung des Gesetzes zur Frauenförderung im administrativen Handeln untersucht und das Maß der Umsetzung normativer Anordnung in soziale Wirklichkeit bestimmt, um so politische und gesellschaftliche Schwierigkeiten bei der Implementation einer Quotenregelung aufzuzeigen. Nach der Darstellung der Erfahrungen mit dem Frauenförderungskonzept wird die Weiterentwicklung zum Frauenförderungsgesetz beschrieben. Die Auswertung einer Befragung von Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zeigt die Schwierigkeiten, mit denen sich die Frauen in "der Praxis" bei der Durchsetzung von Frauenpolitik konfrontiert sehen. (prb)