Quelle: Making Excellence: Grundlagen, Praxis und Konsequenzen der Exzellenzinitiative. Roland Bloch (Hrsg.), Andreas Keller (Hrsg.), André Lottmann (Hrsg.), Carsten Würmann (Hrsg.). Bielefeld: Bertelsmann (GEW-Materialien aus Hochschule und Forschung), 2008, S. 99-116
Inhalt: Die Exzellenzinitiative hat, so die Verfasser, den Widerspruch zwischen "Spitzenforschung" und "Massenlehre" deutlich zutage treten lassen. Wollen die Universitäten dauerhaft ihre Legitimität sichern, müssen sie beide Funktionen der Universität, Forschung und Lehre, erfüllen. Die öffentlichen Legitimationsgewinne werden zur Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre in der Breite des Hochschulsystems 'genutzt'. Die Verbesserung der Betreuungsrelationen ist demnach untrennbar mit der Aufwertung der Lehre verbunden. Offen ist aber, ob der vom Wissenschaftsrat vorgeschlagene Karriereweg zur Lehrprofessur diese Aufwertung gewährleisten kann oder nicht vielmehr eine Trennung zwischen Forschungs- und Lehrkarrieren forciert. Sofern künftig beides, Lehre und Forschung, in der akademischen Gemeinschaft honoriert werden soll, müsste auch der flexible Wechsel zwischen beiden Bereichen möglich (und attraktiv) sein. An den Hochschulen würde Aufbruchstimmung herrschen, dieses Mal bei allen Wissenschaftler/-innen. (ICF2)
Rückwärts ins Vorgestern : Genderaspekte der Dienstrechtsnovelle und der Vollrechtsfähigkeit der Universitäten
Titelübersetzung:Backwards to the day before yesterday : gender aspects of the amendment of civil service law and the full rights capability of universities
Autor/in:
Flicker, Eva; Sauer, Birgit
Quelle: Quo vadis Universität?: Perspektiven aus der Sicht der feministischen Theorie und Gender Studies. Innsbruck: Studien-Verl., 2002, S. 263-272
Inhalt: Ziel des Beitrags ist eine Bewertung der Auswirkungen des neuen Dienstrechtes für die österreichischen Universitäten, insbesondere mit Blick auf die eher nachteiligen Folgen für Frauen und die Planung ihrer wissenschaftlichen Universitätskarriere. Kernstück der Dienstrechts-Novelle 2001 ist die Abschaffung des BeamtInnentums für wissenschaftliche und künstlerische Universitätsstellen. Aus einer frauenpolitischen Perspektive heraus zeigt sich jedoch, dass die beabsichtigte Verbesserung des Einstiegs für junge Akademiker allerdings weniger für die Kolleginnen gilt. Die Autorinnen erörtern z.B. einige Punkte der neuen Dienstrechts-Novelle, die einer potentiellen Maskulinisierung Vorschub leisten könnten, und kritisieren die mangelnde Verpflichtung des Gesetzgebers zur Gleichstellung von Frauen und zur Frauenförderung in Form von effizienten Anreizsystemen. Insgesamt werden die "Dienstrechts-Novelle 2001 - Universitäten" und der "Gestaltungsvorschlag zur vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten" eingeschätzt als Mechanismus, der die bisherigen Möglichkeiten der Frauenförderung zu Lippenbekenntnissen degradiert. (ICH)
Schlagwörter:Hochschulpolitik; Personalpolitik; Dienstrecht; Reform; Hochschullehrer; Angestellter; Frauenförderung; Gleichstellung; Diskriminierung; Österreich