Inhalt: Der Europäische Gerichtshof hat bisher vier Urteile über die Zulässigkeit von Quotenregelungen bei der Frauenförderung gefällt, wobei er zwei dieser Regelungen für Gemeinschaftsrechtsform und zwei für gemeinschaftsrechtswidrig hielt. Die Autorin unterzieht die Entscheidungen einer kritischen Untersuchung und kommt zu folgendem Ergebnis: "Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Frauenfördermaßnahmen hinterlässt ein zwiespältiges Bild. Dies liegt nicht nur daran, dass der EuGH in zwei Fällen die Quotenregelungen billigte, in zwei anderen hingegen einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht feststellte. Auch der vom EuGH insofern verwendete Maßstab unterliegt Zweifeln. So ist das Kriterium, Quotenregelungen dürften nicht "absolut und unbedingt" sein, zu unklar, als dass es Rechtssicherheit vermitteln könnte." "Dennoch hat das Quoten-Puzzle des EuGH auch seine Vorteile. Der Gerichtshof hat nicht alle Formen von Quotenregelungen für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Je "weicher" die Quote, um so eher die Billigung durch den EuGH. "Erfolgversprechend sind vor allem Maßnahmen, die durch Anreize - wie etwa an Frauenförderungserfolge geknüpfte Mittelzuweisungen versuchen, Entscheidungsträger zur Frauenförderung aus eigenem Antrieb zu animieren. Für solche Regelungen ist der Spielraum nach der EuGH-Rechtsprechung groß." (IAB2)
Schlagwörter:Förderung; Rechtsprechung; Quotierung; Europäischer Gerichtshof; EU
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Fördermaßnahmen
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz