From formal adoption to enforcement : post-accession shifts in EU impact on Hungary in the equality policy field
Titelübersetzung:Von formaler Annahme zur Durchsetzung : Auswirkungen des EU-Beitritts auf die Gleichstellungspolitik Ungarns
Autor/in:
Krizsan, Andrea
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 18 S.
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Inhalt: "Research on EU conditionality in equality policy in Hungary shows that while the formal EU acquis has been transposed in a fast and successful way, its enforcement and application largely lag behind. Most researchers explain this weak enforcement with factors such as state capacity problems, the absence of inclusive policy making, and low norm resonance at the domestic level. This paper analyzes how changes in EU influence in the post-accession, post-conditionality period contribute to maintaining compliance with and improving the enforcement of EU equality policy in Hungary. It aims to understand implementation processes that take place in the post-accession period through the Hungarian case of equality policy. The paper argues that in order to capture the impact of the EU in the post-accession period, one must look beyond formal transposition-related mechanisms and increasingly at financial assistance and social learning mechanisms. While mechanisms connected to formal transposition might suggest major drawbacks in formal compliance, financial assistance and social learning mechanisms seem to address more directly the application and enforcement problems that Hungary faces in the equality realm. The paper shows that these mechanisms directly and indirectly impact the most crucial factors that determine enforcement - state capacity, the strength and involvement of civil society, and norm resonance. A slow but steady move toward sustainable improvement in enforcement is indicated." (author's abstract)
Schlagwörter:Ungarn; EU; EU-Beitritt; Europäischer Strukturfonds; Gleichstellung; Politik; nationale Politik; Europapolitik; Zivilgesellschaft; Ostmitteleuropa; Auswirkung; Gleichbehandlung; Gleichberechtigung; gesetzliche Regelung; Diskriminierung; Richtlinie; Beschäftigungspolitik; Gender Mainstreaming; Rechtswesen; postsozialistisches Land; Europa
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Post-accession compliance with EU gender equality legislation in post-communist new member states
Titelübersetzung:Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung nach dem EU-Beitritt in den postkommunistischen neuen Mitgliedstaaten
Autor/in:
Sedelmeier, Ulrich
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 20 S.
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Inhalt: "This paper analyses the transposition of EU legislation on gender equality at the workplace in the Czech Republic, Hungary, Lithuania and Slovenia, as well as the enforcement powers of their national equality institutions. It does not find significant differences between post- and pre-accession compliance. Overall compliance can be considered good in Hungary, Lithuania, and Slovenia, while it is considerably worse in the Czech Republic - both pre- and post-accession. As an explanation for these variations in legal transposition and enforcement bodies, the paper finds two equifinal paths towards correct transposition of EU gender equality legislation and strong enforcement bodies: either the absence of high adjustment costs, or the combination of strong social democratic governments and NGOs with special expertise in EU gender equality legislation." (author's abstract)
Schlagwörter:EU; EU-Beitritt; Gleichstellung; Politik; EU-Politik; nationale Politik; Arbeitsplatz; Ungarn; Litauen; Slowenien; Tschechische Republik; Diskriminierung; Gender Mainstreaming; vergleichende Politikwissenschaft; internationaler Vergleich; Lohn; Gleichbehandlung; Parteipolitik; postsozialistisches Land; Baltikum; UdSSR-Nachfolgestaat
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
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Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Schlagwörter:Gleichstellung; Frauenpolitik; Gleichbehandlung; Beschäftigungspolitik; Erwerbstätigkeit; Quote; Frauenerwerbstätigkeit; Gesundheitswesen; Diskriminierung; Familie-Beruf; politische Partizipation; soziale Partizipation; Führungskraft; Stereotyp; Gewalt; Entwicklungspolitik; Außenpolitik; Geschlechtsrolle; Gender Mainstreaming; Förderung; berufstätige Frau; EU
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
EU-Gleichbehandlungsrichtlinie aktualisiert
Titelübersetzung:EU Directive on Equality of Treatment updated
Autor/in:
Dötsch, Jochen
Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht : Zeitschrift für den Personalprofi, Jg. 57 (2002) H. 11, S. 505-509
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Inhalt: "Im Juni 2002 haben Parlament und Rat der EU die Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABI. Nr. 39/40 v. 14.2.1976) in wesentlichem Maße geändert. Die Änderungs-Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 (ABL EG Nr. L 269 v. 5.10.2002), die bis zum 5. Oktober 2005 in nationales Recht umzusetzen ist, dient dazu, die seit nunmehr über 25 Jahren unverändert bestehende Gleichbehandlungsrichtlinie an die aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Erfordernisse anzupassen. Dabei berufen sich Parlament und Rat auf Art. 2 und 3 EGV i.d.F. des Amsterdamer Vertrags, die die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen als grundlegende Aufgabe der Gemeinschaft hervorgehoben haben. Die Defizite der Richtlinie von 1976 zeigten sich vor allem in der Rechtsprechung des EuGH, durch die in den zurückliegenden Jahren zahlreiche ihrer Vorschriften präzisiert bzw. fortgebildet wurden." (Autorenreferat)
Schlagwörter:EU; Recht; Gleichbehandlung; Gleichstellung; Berufsbildung; Arbeitsbedingungen; beruflicher Aufstieg
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : empirische Ergebnisse zur aktuellen Rechtslage ; zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : empirical results on the current legal position; implementation of EC law on equality of treatment of men and women in its application to universities
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1995) H. 1/2, S. 56-70
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Inhalt: Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es zu ermitteln, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die EG-Länder die Gleichbehandlungsrichtlinien von 1976 für Männer und Frauen an den Hochschulen in ihren nationalen Regelungen verwirklicht haben. Der "interkulturelle Querschnittsvergleich" untersucht die Rechtslage von Frauen, wie sie sich in den Gesetzestexten zur Frauenförderung darstellt. Die Interpretation der Ergebnisse zeigt folgendes: (1) Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Hochschulen ist europaweit ein soziales Problem. (2) Die schriftliche Befragung zentraler Institutionen zeigt, daß es in den neun EG-Ländern keine äquivalenten Regelungen zum bundesdeutschen Hochschulrahmengesetz gibt. Die Richtlinie der EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern von 1976 dient daher als Bezugsgröße für den vorliegenden Rechtsvergleich. (pmb)
Schlagwörter:Personalpolitik; Gleichstellung; EG; EU; Frauenpolitik; Förderung; Gleichbehandlung; Rechtsabkommen
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Hochschulen, Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz