Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Frauenförderung versus Gendermainstreaming : zu den Nachfolgeaktivitäten des Hochschulsonderprogramms III
Titelübersetzung:Promotion of women versus gender mainstreaming : follow-up activities in the Third Special University Program
Autor/in:
Koreuber, Mechthild
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 9 (2000) H. 1, S. 132-137
Inhalt: Die Maßnahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zu den Nachfolgeaktivitäten des Hochschulsonderprogramms (HSP) III werden aus einer frauenpolitischen Perspektive skizziert und kritisch beleuchtet. Nach einem Rückblick auf HSP III beschreibt die Autorin zunächst die Vereinbarung, das Finanzvolumen und die Finanzierungsmodalitäten. "In einem weiteren Unterpunkt werden die Inhalte der Vereinigung und insbesondere das 'Fachprogramm Chancengleichheit' vorgestellt. Direkte Frauenförderung und Gendermainstreaming sind die beiden in der Vereinbarung enthaltenen Modelle der Förderung von Frauen, die auch als individuelle bzw. strukturelle Frauenförderung bezeichnet werden können." (IAB2)
Frauenpolitik an der Hochschule : Entwicklungen im Zuge der Institutionalisierung
Titelübersetzung:Women's policy at universities : developments in the course of institutionalization
Autor/in:
Kriszio, Marianne
Quelle: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 38 (1993) H. 2, S. 211-221
Inhalt: Die institutionelle Verankerung von Frauenpolitik an Hochschulen gestaltet sich bisher sehr widersprüchlich. Zwar ist in der Hochschulpolitik eine gerwisse Sensibilisierung für Frauenfragen zu beobachten, aber dieses Verständnis beinhaltet oft nicht die Bereitschaft, effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen an den Hochschulen zur ergreifen. Die Autorin schildert die Entwicklung in fünf Phasen: 1. Problemwahrnehmung, Problemformulierung; 2. Richtlinien zur Erhöhung des Anteils von Wissenschaftlerinnen; 3. Verankerung von Frauenbeauftragten in den Landeshochschulgesetzen; 4. Ausstattung der Gleichstellungsstellen und 5. Frauenförderung im Rahmen der offiziellen Hochschulpolitik. (IAB)
Situation und Perspektiven von Frauen in Wissenschaft und Forschung : Fachtagung des Bundesamts für Bildung und Wissenschaft und des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (12. März 1993)
Titelübersetzung:Situation of and prospects for women in science and research : specialized conference of the Federal Office for Education and Science and the Swiss Office for Equal Opportunities (March 12, 1993)
Herausgeber/in:
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft -BBW- Nationale Forschungsinstitutionen, Eidgenössisches Département des Innern -EDI-
Quelle: Wissenschaftspolitik, (1993) Nr. 59Beiheft, 101 S.
Inhalt: Die Referate und Arbeitsgruppen der am 12.3.1993 in Bern veranstalteten Tagung befassen sich mit der Situation von Wissenschaftlerinnen, mit Frauenfördermaßnahmen im universitären Bereich sowie mit der Frauenforschung vor allem in der Schweiz, insbesondere an den Universitäten Bern und Genf. Frauenforschung und Frauenförderung in den Niederlanden sowie europäische und internationale Netzwerke und Maßnahmen zur Förderung von Akademikerinnen sind weitere Themen, während sich ein grundsätzlicherer Beitrag mit der Fragestellung befaßt: Wie männlich ist die Wissenschaft - wie weiblich kann sie sein? (IAB)
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)