Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Total E-Quality Science Award : ein Prädikat für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Titelübersetzung:Total E-Quality Science Award : a rating for universities and research facilities
Autor/in:
Goldmann, Monika; Krischer, Barbara; Wulf, Marion
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 9 (2000) H. 2, S. 119-129
Inhalt: "An einigen Universitäten und Forschungseinrichtungen werden derzeit Konzepte erarbeitet, Gleichstellung als innovative Querschnittsaufgabe in neu entstehende Aufgabenfelder - Leitbildentwicklung, Entwicklungsplanung, Personalplanung und -entwicklung, interne Mittelvergabe, Controlling und Evaluierung etc. - zu integrieren. Bisher gibt es wenig entwickelte Kriterien, wie die Auswirkungen dieser Maßnahmen an einzelnen Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf die Gleichstellung von Frauen beurteilt werden können. Auf der Basis der Checkliste von 'Total E-Quality Deutschland e.V.' wird daher gemeinsam mit einigen Piloteinrichtungen ein Erhebungsinstrument entwickelt und erprobt, das genau diese Lücke schließen soll und dabei die besonderen Gegebenheiten von Hochschulen und Forschungseinrichtungen berücksichtigt." (Autorenreferat)
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : empirische Ergebnisse zur aktuellen Rechtslage ; zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : empirical results on the current legal position; implementation of EC law on equality of treatment of men and women in its application to universities
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1995) H. 1/2, S. 56-70
Inhalt: Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es zu ermitteln, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die EG-Länder die Gleichbehandlungsrichtlinien von 1976 für Männer und Frauen an den Hochschulen in ihren nationalen Regelungen verwirklicht haben. Der "interkulturelle Querschnittsvergleich" untersucht die Rechtslage von Frauen, wie sie sich in den Gesetzestexten zur Frauenförderung darstellt. Die Interpretation der Ergebnisse zeigt folgendes: (1) Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Hochschulen ist europaweit ein soziales Problem. (2) Die schriftliche Befragung zentraler Institutionen zeigt, daß es in den neun EG-Ländern keine äquivalenten Regelungen zum bundesdeutschen Hochschulrahmengesetz gibt. Die Richtlinie der EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern von 1976 dient daher als Bezugsgröße für den vorliegenden Rechtsvergleich. (pmb)
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Hochschulen, Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : implementation of EC law relating to equality of treatment of men and women in its application to universities
Quelle: Beiträge zur Hochschulforschung, (1993) H. 2, S. 235-261
Inhalt: In dem "Aufsatz wird ein Vergleich über die Frauenförderung an den Hochschulen der EG-Staaten anhand der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen vom 9.2.1976 in die nationale Gesetzgebung angestellt. Es wird davon ausgegangen, daß sich die Verwirklichung sowohl im Zeitpunkt, als auch in der Reichweite und im Umfang in den EG-Mitgliedsländern unterscheidet. Anhand der festgestellten Unterschiede werden die Länder in drei Typen unterteilt, nämlich in einen germanisch-protestantischen Kulturraum, in Länder mit einer Diskrepanz zwischen Sprache und Religion und in einen katholischen Kulturraum. Die Förderung von Frauen, so das Resümee, sei abhängig vom "Kulturtyp" eines Landes, eine Interpretation, die zur weiteren Diskussion herausfordert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung bei beruflichem Aufstieg
Titelübersetzung:Ban on direct and indirect discrimination in the case of occupational promotion
Autor/in:
Buglass, Anke; Heilmann, Joachim
Quelle: Arbeit und Recht : Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis, Jg. 40 (1992) H. 12, S. 353-360
Inhalt: Die Autoren dokumentieren die arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim beruflichen Aufstieg im öffentlichen Dienst. Es werden die Kriterien Dienstalter, Dienstzeiten und Anciennität im Hinblick auf eine mittelbare Diskriminierung von Frauen häher beleuchtet. Der zweite Teil des Beitrags behandlet die Verfassungsmäßigkeit von Frauenförderrichtlinien bzw. -gesetzen in diesem Zusammenhang. Dabei wird auf die Urteile des OVG Münster und des LAG Bremen zu diesem Thema eingegangen. (IAB)