Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Europäische Beschäftigungsstrategie und Gender Mainstreaming : neue Impulse für die Frauenförderung in Sicht?
Titelübersetzung:European employment strategy and gender mainstreaming : new impetus for the promotion of women in sight?
Autor/in:
Ziegler, Astrid
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 54 (2001) H. 5, S. 337-343
Inhalt: "Seit vielen Jahren ist die größte innereuropäische Herausforderung die Bewältigung der hohen Arbeitslosigkeit in den europäischen Mitgliedstaaten. Das Problem der Massenarbeitslosigkeit zwang die Europäische Kommission in den 90er Jahren immer mehr dazu, ihre Politik auf die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auszurichten. Ein hoher Stellenwert fällt im Kontext der Europäischen Beschäftigungsstrategie der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu. Dazu hat die Europäische Kommission das Konzept des Gender Mainstreamings in ihre Beschäftigungsstrategie aufgenommen. Die europäischen Mitgliedstaaten müssen den Gender Mainstreaming-Ansatz bei der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien berücksichtigen und insofern in ihren jährlichen Aktionsplänen ausweisen, über welche Maßnahmen sie das Ziel der Chancengleichheit von Frau und Mann erreichen wollen." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Fördermaßnahmen, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
"Mainstreaming" - die Geschlechterfrage und die Reform der europäischen Strukturpolitik
Titelübersetzung:"Mainstreaming" - the gender question and reform of European structural policy
Autor/in:
Schunter-Kleemann, Susanne
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung, Jg. 16 (1998) H. 3, S. 22-33
Inhalt: Im März 1998 hat die Europäische Union ihre überarbeiteten Vorschläge zur Strukturpolitik in der Agenda 2000 für den Zeitraum 2000 bis 2006 vorgelegt. In diesem Planungszeitraum soll bei der Verteilung der europäischen Finanzmittel das Prinzip des mainstreaming als innovative Handlungsmaxime beachtet werden. Es geht um die geschlechter-egalitäre Verteilung der Fördermittel. Der Begriff des mainstreaming als neuer Schlüsselbegriff der EU-Chancengleichheitspolitik erfährt in den verschiedenen Dokumenten der Kommission eine sehr unterschiedliche Ausdeutung. Das gender mainstreaming ist die systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation der Prioritäten und Bedürfnisse von Frauen und Männern in alle Politikfelder. Mit dem mainstreaming-Ansatz verpflichtet sich die Kommission, der Strukturpolitik nach 1999 eine grundlegend neue Ausrichtung und Konturierung zu geben. Die frauenspezifischen Maßnahmen sind jedoch weithin unausgewogen und unterfinanziert bestimmten engen Aktionslinien zugewiesen worden. Im Gegenteil ist nach Prüfung der Berichte als paradoxe Nebenwirkung des mainstreaming-Programms zu konstatieren, daß das mainstreaming als Vorwand für die Streichung der für die Frauenförderung vorgesehenen Rücklagen benutzt wurde. Es hat in den letzten Jahren, mit Hinweis auf das "gender mainstreaming", Streichungen von Finanzmitteln für frauenpolitische Projekte und Frauenfördermaßnahmen unter dem Aspekt der Geschlechtergleichbehandlung gegeben. Dennoch verschafft der mainstreaming-Ansatz Handlungsmöglichkeiten. Mit Hinweis auf die Ratsbeschlüsse können zur Umsetzung des gender-mainstreaming Maßnahmen auf regionaler Ebene eingefordert werden, die es erlauben, den organisatorischen und methodischen Rahmen der zukünftigen Struktur-, Regional-, und Personalpolitik zu verbessern, und dazu führen, daß unter anderem sich die Bewertung von geschlechterspezifischen Auswirkungen von Maßnahmen zu einem administrativen Routineverfahren entwickelt. (prk)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : empirische Ergebnisse zur aktuellen Rechtslage ; zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : empirical results on the current legal position; implementation of EC law on equality of treatment of men and women in its application to universities
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1995) H. 1/2, S. 56-70
Inhalt: Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es zu ermitteln, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die EG-Länder die Gleichbehandlungsrichtlinien von 1976 für Männer und Frauen an den Hochschulen in ihren nationalen Regelungen verwirklicht haben. Der "interkulturelle Querschnittsvergleich" untersucht die Rechtslage von Frauen, wie sie sich in den Gesetzestexten zur Frauenförderung darstellt. Die Interpretation der Ergebnisse zeigt folgendes: (1) Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Hochschulen ist europaweit ein soziales Problem. (2) Die schriftliche Befragung zentraler Institutionen zeigt, daß es in den neun EG-Ländern keine äquivalenten Regelungen zum bundesdeutschen Hochschulrahmengesetz gibt. Die Richtlinie der EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern von 1976 dient daher als Bezugsgröße für den vorliegenden Rechtsvergleich. (pmb)
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Hochschulen, Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : implementation of EC law relating to equality of treatment of men and women in its application to universities
Quelle: Beiträge zur Hochschulforschung, (1993) H. 2, S. 235-261
Inhalt: In dem "Aufsatz wird ein Vergleich über die Frauenförderung an den Hochschulen der EG-Staaten anhand der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen vom 9.2.1976 in die nationale Gesetzgebung angestellt. Es wird davon ausgegangen, daß sich die Verwirklichung sowohl im Zeitpunkt, als auch in der Reichweite und im Umfang in den EG-Mitgliedsländern unterscheidet. Anhand der festgestellten Unterschiede werden die Länder in drei Typen unterteilt, nämlich in einen germanisch-protestantischen Kulturraum, in Länder mit einer Diskrepanz zwischen Sprache und Religion und in einen katholischen Kulturraum. Die Förderung von Frauen, so das Resümee, sei abhängig vom "Kulturtyp" eines Landes, eine Interpretation, die zur weiteren Diskussion herausfordert." (Autorenreferat, IAB-Doku)