Inhalt: Ausgehend von der Unterrepräsentanz und Benachteiligung von Frauen an den bundesdeutschen Universitäten, stellt der Autor das Modell des Teilzeit-Professors vor. Nach der vom Kuratorium der FU-Berlin inzwischen beschlossenen und praktizierten Regelung und der möglichen Erweiterung durch das Beamtenrechtsrahmengesetz (Juni 1984) bzw. die Landesgesetze, können Hochschullehrer auf Antrag ihrer Dienstpflichten um ein Viertel, ein Drittel oder um die Hälfte herabsetzen lassen. Die Herabsetzung bezieht sich gleichermaßen auf Lehre, Forschung und Selbstverwaltung. Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Jahre. Die bisherige Praxis zeigt, daß die Möglichkeit der Teilzeitprofessur zu wenig genutzt wird. (KP)
Schlagwörter:Berlin; Wissenschaftler; Teilzeitarbeit; Hochschullehrer; Hochschulrecht
CEWS Kategorie:Wissenschaftspolitik, Hochschulen
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz