Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz
Titelübersetzung:Equal pay for women and men requires an implementing act
Autor/in:
Pfarr, Heide
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 64 (2011) H. 5, S. 253-258
Inhalt: "Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." (Autorenreferat)
Frauenrechte sind Menschenrechte : transnationale Frauenbewegungspolitik zwischen Erfolgsgeschichte und Rückschlägen
Titelübersetzung:Women's rights are human rights : transnational women's movement policy between a success story and setbacks
Autor/in:
Dackweiler, Regina-Maria
Quelle: Zeitschrift für Menschenrechte, Jg. 3 (2009) Nr. 1, S. 37-53
Inhalt: Der Beitrag zur Geschlechterforschung befasst sich mit folgender Frage: Wer sind die Antagonisten der errungenen geschlechtergerechten Normen und mit welchen Argumenten auf den diplomatischen Vorder- und Hinterbühnen versuchen sie, Frauen-/Menschenrechte auch mit Blick auf geschlechtsbezogene Gewalt anzufechten bzw. zu unterlaufen? Zur Beantwortung werden im ersten Schritt zunächst die Ausgangsbedingungen und Entwicklungsfaktoren dieses globalen, frauenbewegungspolitischen Prozesses rekonstruiert, innerhalb dessen es zur Redefinition der Frauen- als Menschenrechte kommen konnte. Im zweiten Schritt wird sodann aufgezeigt, welche Bedeutung dem Zusammenspiel von nationalen und transnational agierenden Frauenbewegungen und deren Diskurs der 'Frauenrechte sind Menschenrechte' für die Normen- und Maßnahmenregenerierung im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch im sozialen Nahraum zukommt. Im dritten Schritt richtet sich abschließend der Blick auf drohende Rückschritte im Bereich der Frauen-/Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin von der These aus, dass es den transnational agierenden Frauenbewegungen auf Basis neuer Ressourcen und veränderter politischer Chancenstrukturen gelungen ist, sich im Rekurs auf den Deutungsrahmen 'Frauen sind Menschenrechte' in die seit Ende der 1980er Jahre sich verdichtende globale Menschenrechtskultur einzuschreiben und erstmals in der Geschichte der Menschenrechte ein soziales Gewissen und soziale Solidarität hinsichtlich geschlechtsbezogener Gewalt zu etablieren. (ICG2)
Quelle: Forum Wissenschaft, Jg. 24 (2007) Nr. 4, S. 36-39
Inhalt: "Geschlechtergerechtigkeit im Studium und bei der Berufsvorbereitung durch die Hochschule ist nicht erreicht. Nicht nur mentale, sondern v.a. strukturelle und inhaltliche Veränderungen sind unverzichtbare Voraussetzungen, um darin vorwärts zu kommen. Wie sie aussehen könnten und was sie erfordern, haben Ruth Becker, Beate Kortendiek, Bettina Jansen-Schulz und Gudrun Schafer grundsätzlich und bis ins Einzelne überlegt. Hier ist der zweite Teil ihrer Arbeitsergebnisse (Teil I: Forum Wissenschaft 3/2007)." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik, Studium und Studierende
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Instrumente zur Förderung von Chancengleichheit
Titelübersetzung:Instruments for promoting equal opportunity
Autor/in:
Baer, Susanne; Lepperhoff, Julia
Quelle: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit : Vierteljahresheft zur Förderung von Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe, Jg. 37 (2006) Nr. 4, S. 20-32
Inhalt: "Forderungen nach Chancengleichheit sind ein sehr altes Thema auf der politischen Agenda. Dabei war es schon im liberalen Verfassungsstaat des 19. Jahrhunderts Gegenstand von politischen Debatten, ob der Staat sich darauf beschränken solle, Freiheitsrechte zu garantieren und Einschränkungen derselben zu beseitigen, oder ob darüber hinaus mit bürgerlichen Grundrechten auch das Recht auf Gleichheit und damit auch die Verteilung von Chancen und Risiken und materielle Gleichheit garantiert werden solle (vgl. z.B. Kaube 2004: 47). Heute schlägt sich diese Kontroverse in der begrifflichen Unterscheidung zwischen formaler und substanzieller (manchmal auch: materieller) Gleichheit bzw. zwischen Chancen- und Ergebnisgleichheit nieder. Gleichzeitig hat sich die Gleichstellungspolitik mit Strategien wie Gender Mainstreaming und Managing Diversity von der Fixierung auf gleiche Rechte gelöst und breitere Ansätze gesucht. Diese zielen darauf, die institutionellen und kulturellen Barrieren gegenüber Gleichstellung in Organisationen abzubauen und Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit zu einem selbstverständlichen Bestandteil von Organisationsstrukturen und -kulturen zu machen." (Autorenreferat)
Vom Verbot der Geschlechtsdiskriminierung zum Schutz von Diversity : Umsetzung der neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland
Titelübersetzung:Ban on gender discrimination to protect diversity : implementation of the new EU anti-discrimination directives in Germany
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 37 (2004) H. 4, S. 394-412
Inhalt: "Die EU hat seit 1975 neun Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen erlassen, wobei die jüngste Richtlinie 2002/73/EG (Änderung der Richtlinie 76/207/EWG) erst bis zum 5. Oktober 2005 in nationales Recht umzusetzen ist. Orientiert an der Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung) hat die EU im Jahr 2000 darüber hinaus mit den Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) und 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie Beschäftigung und Beruf) ihren Diskriminierungsschutz auf die Merkmale zugeschriebene Rasse und ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Ausrichtung ausgedehnt. Diese beiden Richtlinien hätten bereits bis zum 19. Juli bzw. 2. Dezember 2003 in Deutschland umgesetzt sein müssen. Die Kommission hat deshalb im Juli 2004 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ebenso wie auch gegen Belgien, Finnland, Griechenland, Luxemburg und Österreich eingeleitet." (Autorenreferat)
Gleichstellung von Frauen und ethnischen Minderheiten in einem von Benachteiligungen geprägten Arbeitsmarkt : das Beispiel Großbritannien
Titelübersetzung:Equality of women and ethnic minorities in a labor market characterized by discrimination : the example of Great Britain
Autor/in:
Clarke, Linda; Beck, Vanessa
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 20 (2002) H. 1/2, S. 89-97
Inhalt: Der Beitrag macht am Beispiel Großbritanniens deutlich, dass das bisherige Konzept der individuellen Chancengleichheit nicht ausreicht, um die Erwerbssituation von Frauen grundlegend zu verbessern. Vielmehr ist es notwendig, eine auf die Strukturprobleme des Arbeitsmarktes und der Arbeitsbedingungen zugeschnittene Gleichstellungspolitik in Gang zu setzen. Anderenfalls werden Frauen und ethnische Minderheiten weiterhin in Niedriglohnjobs und -Sektoren, in Teilzeitbeschäftigung sowie in befristete oder unsichere Tätigkeiten abgedrängt. Da die Regierung es vermeidet, in den Arbeitsmarkt einzugreifen, werden für diese strukturellen Probleme kaum Lösungsansätze gefunden. Vor diesem Hintergrund ist es widersinnig, wenn Frauen und ethnischen Minderheiten zwar deutlich verbesserte Bildungs- und Weiterbildungschancen eröffnet werden, ohne dass entsprechende Aussichten auf berufliche Besserstellung bestehen, weil das erworbene Qualifizierungsniveau nicht das entscheidende Kriterium für die Rekrutierung, Einstellung und Entlohnung von Arbeitskräften darstellt. Vielmehr sind die Arbeitsplätze so gestaltet, dass sie sich in ihren qualifikatorischen Anforderungen an dem in Großbritannien generell sehr niedrigen (Aus-)Bildungstand orientieren mit der Folge, dass der britische Arbeitsmarkt als einer der unproduktivsten und arbeitsintensivsten im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Ländern gilt. In diesen Strukturen sind die größten Hindernisse für die Umsetzung einer erfolgreichen beruflichen Gleichstellungspolitik zu suchen. (ICA2)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik, Demographie und Bevölkerungsfragen
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gender Mainstreaming als Leitbild für Geschlechtergerechtigkeit in Organisationsstrukturen
Titelübersetzung:Gender mainstreaming as a model for gender justice in organizational structures
Autor/in:
Schmidt, Verena
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 19 (2001) H. 1/2, S. 45-62
Inhalt: Gender Mainstreaming (GM) stellt einen relativ neuen Organisationsansatz dar, der erstmals auf der Weltkonferenz in Nairobi im Jahre 1985 in einem international relevanten Zusammenhang diskutiert wurde. Auf der nächsten Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking wurde GM als eine zentrale Maßnahme in der Aktionsplattform der Konferenz festgeschrieben. Das GM versucht, bei allen relevanten Entscheidungen eine Folgeabschätzung zu ermitteln, welche Auswirkungen die Entscheidung auf Fragen der Geschlechtergerechtigkeit hat. Die Autorin zeigt, das die GM-Instrumente eine wichtige Ergänzung zur bisherigen Gleichstellungspolitik darstellen. Nach der Einführung der wichtigsten Konzeptualisierungen des GM werden im zweiten Schritt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und politischen Vorgaben für die Einführung des GM in der Bundesrepublik Deutschland dargelegt. Abschließend werden Fragen der Implementation des GM in Organisationen erörtert. (ICA)
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)