Inhalt: "Die Entwicklung des Frauenstudiums in Deutschland war - neben der des Frauenwahlrechts und der Reform des höheren Mädchenschulwesens - ein wichtiger Schritt im Gesamtkontext der weiblichen Emanzipation, da der Ausschluß von der Hochschulbildung ein Ausschluß von qualifizierten Berufen und damit von gesellschaftlicher Macht darstellte. Die offizielle Zulassung der Frauen zu den Universitäten, die im Jahre 1900 begann, zog sich in den deutschen Einzelstaaten über eine Dekade hin. Der rasche Anstieg der Studentinnenzahlen war besonders in den Jahren der Weimarer Republik stetig. Die nationalsozialistische 'Machtergreifung' und die ideologische Beschränkung der Frauen auf Heim und Familie bewirkten zwar eine einschneidende Verzögerung der zahlenmäßigen Entwicklung, konnten aber die einmal errungenen Möglichkeiten trotz gedrosseltem Hochschulgesetz und eingeschränkter Beschäftigungsmöglichkeiten nicht wieder rückgängig machen. Der wachsende Arbeitskräftebedarf am Ende der dreißiger Jahre und besonders in den Kriegsjahren führte zu einer Revidierung der NS-Hochschulpolitik. Im Gegensatz zur Weimarer Zeit, als auch zunehmend Frauen aus bildungsferneren Sozialschichten die Chance zu studieren ergriffen, besuchten im Dritten Reich vor allem Akademikertöchter die Universitäten. Frauenstudium bedeutete zu dieser Zeit vor allem das Studium der klassischen 'weiblichen' Studienfächer, insbesondere der Medizin, da der Arztberuf auf ideale Weise gesellschaftliche Reputation und 'ursprüngliche Weiblichkeit' miteinander verband." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Studium; Akademikerin; Chancengleichheit; Bildungschance; Deutsches Reich; historische Entwicklung
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Studium und Studierende
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz