Inhalt: "Für angehende Hochschullehrer ist die Habilitation traditionell mit der Verleihung der akademischen Lehrbefugnis (venia legendi) und mit dem Erwerb der Rechtsstellung eines Privatdozenten verbunden. Dieser Zusammenhang ist heute auf Grund unterschiedlicher landesrechtlicher Vorschriften nicht mehr einheitlich, doch bleibt die Habilitation in der nahen Zukunft eine wesentliche Voraussetzung für die Qualifikation und für die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses. Im Mai 2001 verabschiedete das Bundeskabinett eine neue Dienstrechtsreform für die deutschen Hochschulen. Mit der Einführung einer Juniorprofessur soll erreicht werden, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - wie international üblich - bereits mit Anfang 30 selbständig und unabhängig lehren und forschen können. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn sagte in einer Presseerklärung, dass die Habilitation im Berufungsverfahren keine Rolle mehr spielen wird, da die Forschung im Team immer wichtiger werde." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Sachsen; Habilitation; Hochschullehrer; Wissenschaftspolitik
CEWS Kategorie:Hochschulen, Wissenschaftspolitik, Berufungsverfahren
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz