Inhalt: Die Vergleichsstudie untersucht unter Berücksichtigung von aktuellem empirischem Datenmaterial die Ausgestaltung der gleichberechtigten politischen Partizipation von Frauen in den Mitgliedsstaaten des Europarates. Diese politische Institution nimmt eine herausgehobene Rolle für den europäischen Menschenrechtsschutz ein und bekennt sich nachdrücklich zur Förderung der Frauenemanzipation. Die Ergebnisse gliedern sich in folgende Punkte: (1) die Etablierung des Frauenwahlrechts und seine Ausgestaltung, (2) das Wahlsystem und seine Auswirkungen (Mehrpersonenwahlkreise, Sperrklauseln, lose gebundene/freie Listen), (3) Frauenquoten (gesetzlich/freiwillig, reserved seats), (4) die politische Verantwortung der Parteien sowie (5) die Durchsetzung von politischen Reformen. 16 Staaten des Europarates weisen Anfang 2009 lediglich einen Frauenanteil zwischen 20 % und 30 % auf, ebenso viele gar nur zwischen 10 % und 20 %. Am unteren Ende der Europaratsmitglieder befinden sich, mit jeweils unter 10 %, die Türkei, Malta, Armenien, die Ukraine und das Schlusslicht Georgien. Sie sind nicht weit von den reinen Männerparlamenten entfernt, wie sie noch in einigen Staaten des Pazifiks und des Nahen Ostens vorzufinden sind. (ICG2)
Schlagwörter:Frauenförderung; Frauenpolitik; Europarat; Parlament; Wahlrecht; Wahlsystem; politische Kultur; politische Partizipation; Emanzipation; Gleichheit; Gleichberechtigung; Gleichbehandlung; Geschlechterpolitik; Geschlechterverhältnis; Chancengleichheit; Partei; Parteipolitik; politische Faktoren; Wahlkreis
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz