Aufwertung von Lehre oder Abwertung der Professur? Die Lehrprofessur im Spannungsfeld von Lehre, Forschung und Geschlecht
Herausgeber/in:
Hilbrich, Romy; Hildebrandt, Karin; Schuster, Robert
Quelle: Leipzig: Akad. Verl.-Anst. (Hochschulforschung Halle-Wittenberg), 2014. 330 S.
Inhalt: "Forschung und Lehre gehören zu den zentralen Aufgaben deutscher Universitätsprofessorinnen und -professoren. Beide Aufgaben waren bisher - in Orientierung am Humboldtschen Ideal - zumindest normativ gleichwertig verteilt. Mit der Einführung der 'Lehrprofessur' im Jahr 2007 wurde an Universitäten erstmals eine professorale Stellenkategorie mit Lehrschwerpunkt geschaffen. Diese Schwerpunktsetzung warf in der hochschulpolitischen Diskussion eine Vielzahl von Fragen auf, die sich vor allem auf das Prestige der Lehrprofessur, auf die Qualität universitärer Lehre sowie auf Annahmen zur vornehmlich weiblichen Besetzung dieser Professur bezogen. Hierzu werden erstmalig theoretische und empirische Auseinandersetzungen mit dem Phänomen der Lehrprofessur und der damit verbundenen universitären Ausdifferenzierung von Lehr- und Forschungsaufgaben präsentiert. Verfügen Lehrprofessuren über vergleichsweise weniger Prestige als traditionelle Professuren? Verbessert sich die universitäre Lehre durch die Lehrprofessur oder führt der geringe Forschungsanteil der Stellen zu einer Qualitätssenkung der Lehre? Ist die Lehrprofessur eine neue Option in der Konkurrenz um universitäre Stellen, die vor allem von Frauen genutzt wird? Die Autorinnen und Autoren beleuchten das Themenfeld vor allem aus soziologischer Perspektive. Sie stützen sich dabei auf qualitative und quantitative Befragungen von Universitätsleitungen, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie Lehrprofessorinnen und -professoren. Abschließend wird der Relevanz rechtlicher Regelungen zu Berufungsverfahren und W-Besoldung für die Gestaltung des universitären Geschlechterverhältnisses sowie den Rahmenbedingungen und Einflussmöglichkeiten der Gleichstellungsarbeit nachgegangen." (Verlagsangabe). Inhaltsverzeichnis: Zentrale Ergebnisse (13-17); Anke Burkhardt, Romy Hilbrich, Karin Hildebrandt, Robert Schuster: Vorbemerkungen (19-20); Teil A. Geschlechtsbezogene Arbeitsteilung in der Universität: Birgit Riegraf, Lena Weber: Die Universität als Gendered Organization: Abwertung und Feminisierung in der Entrepreneurial University? (23-42); Romy Hilbrich, Robert Schuster: Theoretische Bezugspunkte für die Analyse universitärer Arbeitsteilung (43-60); Romy Hilbrich, Robert Schuster: Lehre, Forschung und Geschlecht. Zur Ausdifferenzierung von Stellen und Karrierewegen an Universitäten (61-81); Roland Bloch, Monique Lathan, Carsten Würmann: Personalstrukturen und Geschlecht in der Lehre an deutschen Hochschulen (82-95); Teil B. Die Lehrprofessur - Sprungbrett oder Parkplatz?: Robert Schuster, Romy Hilbrich, Karin Hildebrandt: Der Lehrprofessur auf der Spur: Forschungsdesign und Bestandsaufnahme (99-110); Romy Hilbrich, Robert Schuster: Die Lehrprofessur in der hochschulpolitischen Diskussion und der universitären Praxis (111-124); Robert Schuster: Die Verbindung von Forschung und Lehre in der Arbeitspraxis der Lehrprofessoren und -Professorinnen (125-146); Romy Hilbrich: Motivlagen von Lehrprofessorinnen und -professoren (147-168); Ulrike Beisiegel, Winfried Kluth: Das Für und Wider der Professur mit Schwerpunkt Lehre. Ein Streitgespräch (169-189); Urs Kramer: Über vier Jahre Lehrprofessur in Passau. Ein Erfahrungsbericht aus der universitären Praxis im Kontext der Examensvorbereitung für Studierende der Rechtswissenschaften (190-197); Teil C. Universitäre Rahmenbedingungen aus Geschlechterperspektive: Petra Dimitrova: Universitäre Gleichstellungspolitik aus der Perspektive der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (201-219); Karin Hildebrandt, Petra Dimitrova: Die Bedeutung von Lehre und die Rolle von Geschlecht in Beruflingsverfahren. Berufungsrechtliche Regelungen (220-245); Karin Hildebrandt: W-Besoldung - als gleichstellungspolitische Herausforderung? (246-279).
CEWS Kategorie:Wissenschaft als Beruf, Geschlechterverhältnis, Berufungsverfahren
Dokumenttyp:Sammelwerk
Geschlechtergerechtigkeit in NRW-Berufungsverfahren im Spannungsfeld von Hochschulautonomie, Organisationskultur und Qualitätssicherung
Titelübersetzung:Gender justice in appeal proceedings in North Rhine-Westphalia in the field of tension between university autonomy, organizational culture and quality assurance
Autor/in:
Gerding, Masha; Steinweg, Nina
Quelle: Journal Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW, (2012) Nr. 31, S. 28-36
Inhalt: Im Mittelpunkt der Analyse stehen die in NRW zu beobachtenden Prozesse in der Triade von Geschlechtergerechtigkeit, hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen und den hochschulinternen Veränderungen. Die Beschreibung verläuft entlang der wissenschaftspolitischen Forderungen des Wissenschaftsrates (WR) und der Trends, Berufungsverfahren zunehmend als Gegenstand von Qualitätssicherung zu begreifen und entsprechende Maßnahmen innerhalb der Hochschulen aufzulegen. Dies ist insofern in NRW aus Genderaspekten von hohem Interesse, als sich mit dem Hochschulfreiheitsgesetz 2006 das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MIWF) weitestgehend aus den hochschulischen Angelegenheiten - auch bei der Berufung von Professorinnen und Professoren - herausgezogen hat. Gleichzeitig sollten Instrumente wie Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM) und der "Strukturfonds" wiederum die Finanzströme des Landes an die Hochschulen leiten, um auf die Erhöhung des Anteils an Professorinnen hinzuwirken. Seit 2012 hat das MIWF den Professorinnenparameter in die LOM zurückintegriert. (ICB2)
Die Berufung von ProfessorInnen: das geschlechtergerechte Berufungsverfahren und seine gerichtliche Überprüfung
Titelübersetzung:Appointing women professors: gender-equality appointment procedures and their judicial review
Autor/in:
Junghans, Lea
Quelle: Gender : Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Jg. 4 (2012) H. 1, S. 141-148
Inhalt: "Nicht geschlechtergerechte Berufungsverfahren sind rechtswidrig. Wenn Frauen in Berufungsverfahren keine oder nur geringere Chancen haben, dann ist dies nicht nur Ausdruck einer geschlechtsspezifischen Diskriminierungskultur im Hochschulwesen, sondern auch ein rechtliches Problem. Einige Gerichtsurteile über die Rechtmäßigkeit von Berufungsverfahren bieten Paradebeispiele für Verfahrensfehler, die zumeist zu Lasten von Frauen wirken. Obwohl Frauen sich erfolgreich auf Art. 33 II GG berufen konnten, findet das Prinzip der Bestenauslese in der Diskussion um geschlechtergerechte Berufungsverfahren nur unzureichend Beachtung. Die in den Gerichtsurteilen maßgebliche Bindungswirkung von Anforderungsprofilen wirft Fragen im Umgang mit Hinweisen auf fehlerhafte Ausschreibungstexte auf." (Autorenreferat)
Inhalt: "Non-gender-equality appointment procedures are unlawful. If women have no or less chance of being given a professorship than men, then that is not only an expression of the climate of gender discrimination within the university system, it also becomes a legal issue. Some court decisions concerning the lawfulness of such appointment procedures are prime examples of procedural errors that place women academics at a disadvantage. Although women have successfully relied on article 33 para. 2 of the Basic Law (Grundgesetz), this provision has not been taken seriously in the discussion of the gender-equality appointments of professors. The binding nature of job profiles that have come up in court cases raises questions about how to deal with flawed calls for applications." (author's abstract)
Wie werden Professuren besetzt?: Chancengleichheit in Berufungsverfahren
Titelübersetzung:How are professors appointed?: equal opportunity in the appointment procedure
Autor/in:
Färber, Christine; Spangenberg, Ulrike
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl., 2008. 397 S.
Inhalt: "Nach wie vor gibt es an deutschen Hochschulen sehr viel weniger Professorinnen als Professoren. Christine Färber zeigt in ihrer auf zahlreichen Interviews basierenden Studie, dass eine wichtige Ursache hierfür die Berufungsverfahren sind. Selten gibt es einheitliche Regelungen zur Gleichstellung. Die Auswahlkriterien sind oft nicht transparent. Entscheidend sind immer noch informelle Netzwerke, in denen vorwiegend Männer vertreten sind. In einem Vergleich der rechtlichen Regelungen einzelner Hochschulen und der Länder verdeutlichen die Autorinnen, wo Handlungsbedarf besteht." (Autorenreferat)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 73-91
Inhalt: "Frauenbeauftragte sollen in Berufungsverfahren an den deutschen Hochschulen dafür sorgen, dass Bewerberinnen dieselben Chancen wie Bewerber erhalten. Dafür wirken sie im Besonderen in den Berufungskommissionen mit. Eine Berufungskommission ist ein komplexes und intransparentes soziales System: Es folgt neben den formal festgelegten einer ganzen Reihe von ungeschriebenen Regeln, neben den sichtbaren gibt es versteckte Interaktionen, zwischen den Mitgliedern bestehen enorme Unterschiede in Status- und Wissensmacht. Entscheidungen resultieren aus gruppendynamischen Prozessen, zu denen jedes Kommissionsmitglied - inklusive der Frauenbeauftragten - in geringerem oder größerem Ausmaß beitragen kann. Geordnet nach dem Ablauf eines Berufungsverfahrens werden die spezifischen Agenda der einzelnen Phasen aufgezeigt. Es wird dargelegt, mit welchen Situationen, Konstellationen und Argumenten die Frauenbeauftragte rechnen sollte und wie sie sich vorbereiten und mitarbeiten kann, um ihren Auftrag zu ihrer Zufriedenheit zu erfüllen." (Autorenreferat)