Inhalt: Der Bologna-Prozess in der EU basierte zunächst auf rein ökonomischen Überlegungen. Eine Thematisierung sozialer Ungleichheit in den beteiligten Gesellschaften fand nicht statt; dies wurde seit der Prager Konferenz von 2001 nachgeholt, weiterhin dethematisiert blieb die Geschlechterfrage. Dabei muss Geschlechtergerechtigkeit als Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte in den europäischen Wissensgesellschaften gelten. Für ein geschlechtergerechtes "Europa des Wissens" wiederum kommt den Hochschulen eine hohe Bedeutung zu. Das geschlechtsbezogene Modernisierungs- und Demokratisierungsdefizit der Hochschulen hat einen quantitativen und einen qualitativen Aspekt. Ausgehend von der Gleichberechtigungsnorm ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Wissenschaftsinstitutionen zu fordern. Als Ergebnis wissenschaftsimmanenter Kritik ist eine Berücksichtigung der Kategorie Geschlecht in der Wissenschaft zu fordern. (ICE)
Schlagwörter:Hochschulwesen; Hochschulpolitik; EU-Staat; Zukunftsfähigkeit; Geschlechterpolitik; Geschlechterverteilung; soziale Gerechtigkeit; Bologna-Prozess; Gender Mainstreaming
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Wissenschaftspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag