Maßnahmen und Instrumente einer emanzipatorischen Gleichstellungspolitik auf dem Prüfstand
Titelübersetzung:Spotlight on measures and instruments of an emancipatory equality policy
Autor/in:
Pfarr, Heide M.
Quelle: Wissenschaft als Arbeit - Arbeit als Wissenschaftlerin. Sabine Lang (Hrsg.), Birgit Sauer (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1997, S. 57-66
Inhalt: Für eine emanzipatorische Gleichstellungspolitik an den Hochschulen sind eine Vielzahl von Aspekten bedeutsam: die Frauenforschung, Rechte und Möglichkeiten der Frauenbeauftragten, die Zuweisung von Mitteln. Die Autorin bezieht sich in ihrem Beitrag insbesondere auf das Instrument der Förderung von Wissenschaftlerinnen. Sie konstatiert, daß Gleichstellungspolitik bisher nicht stattfindet oder nicht erfolgreich ist, wie die geringe Zahl der Professorinnen zeigt. Sie skizziert sechs Elemente der Gleichstellungspolitik, deren Vorteile und Nachteile sie im Überblick darstellt: Gleichstellungspolitik durch Appelle, durch Nachteilsausgleichs- und Vereinbarkeitsprogramme, durch qualifikationsabhängige Entscheidungsquoten, emanzipatorische Gleichstellungspolitik durch Zielvorgaben und durch Sonderprogramme. Insgesamt sind Maßnahmen für eine emanzipatorische Gleichstellungspolitik an den Hochschulen in Deutschland notwendig, die Formulierung effektiver Instrumente ist möglich. Bisherige Modelle sind jedoch wenig erfolgreich verlaufen und tragen teilweise zur Marginalisierung von Wissenschaftlerinnen bei. Gibt es überhaupt einen politisch relevanten Willen zu entsprechenden Reformen, lautet die abschließende Frage. (rk)
Quelle: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht : Zweiwochenschrift für die betriebliche Praxis, Jg. 12 (1995) H. 17, S. 809-813
Inhalt: "Noch immer sind Verfahren vor dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig, die sich mit der Zulässigkeit von Frauenquoten beschäftigen. Unabhängig davon gibt es immer mehr Gesetze und andere Regelungen, die Frauenquoten vorsehen, zuletzt das 2. Gleichberechtigungsgesetz des Bundes von 1994. Um gezielt Frauen zu fördern, werden hier und da Stellen in 'Männerdomänen' bewußt nur für die Frauen ausgeschrieben. Der Beitrag befaßt sich mit der Problematik der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Regelungen und geht dabei auch auf die gezielte Besetzung von Stellen mit Frauen ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)