Inhalt: Im Bereich der Rechtswissenschaft sind Frauen seit eh und je singuläre Wesen. Ausgehend von dem Verhältnis männlicher und weiblicher Präsenz im rechtswissenschaftlichen Studienbereich untersucht die Verfasserin das exklusiv männliche Berufsfeld, das sexistische Frauenbild in der Rechtswissenschaft, den Hintersinn patriarchalischer Rechtswohltaten, das frauenfeindliche Familienrecht und die geringe Empfänglichkeit der Juristen für sozio-ökonomische Bedingtheiten, wie z. B. die sozio-ökonomische Situation der scheidungswilligen Frau. In ihrer Schlußbemerkung kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß ihre Antwort auf diese Thematik weniger männliches Denken als vielmehr den mißglückten Versuch zutage gefördert hat, sich gedanklich in die Lage des anderen Geschlechts hineinzuversetzen und von daher den eigenen Interessenstandpunkt zu überdenken. Rechtswissenschaftler und Juristen verkennen oder scheuen die Einsicht, daß das Geschlechtsverhältnis ein wechselbezügliches ist, daß Privilegierung und Diskriminierungen einander gegenseitig bedingen, so daß der Ausgleich von Nachteilen zugunsten des einen Geschlechts Verzichte des anderen notwendig macht. Alle Denkakrobatik, die diesen Zusammenhang verschleiert, trägt dazu bei, daß die Gleichberechtigung der Geschlechter auf der formaljuristischen Ebene steckenbleibt. (TR)