Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Sparversion : Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Titelübersetzung:Application of the 'General Equal Treatment Act' : without expected legal action
Autor/in:
Rastetter, Daniela; Raasch, Sibylle
Quelle: Arbeit : Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 18 (2009) H. 3, S. 186-199
Inhalt: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz löste vor seiner Einführung Mitte 2006 kontroverse Diskussionen aus, insbesondere Arbeitgeber befürchteten Missbrauch und erhöhte Kosten. Eine Unternehmensbefragung anderthalb Jahre nach Einführung des Gesetzes mittels Interviews mit Personalverantwortlichen, Betriebsräten und Gleichstellungsakteuren untersucht, ob sich die Befürchtungen bewahrheitet haben. Die Ergebnisse zeigen, dass nicht nur Klagewellen ausgeblieben sind, sondern die Unternehmen auch nur in beschränktem Umfang ihre personalpolitischen Routinen verändert haben. Anpassungen gab es fast nur im Bereich der Stellenausschreibungen. Implikationen für Gleichstellungsfragen werden diskutiert." (Autorenreferat)
Inhalt: "The German 'General Equal Treatment Act' evoked controversial discussions before its introduction in mid-2006, particularly employers feared abuse and increased costs. One and a half years after the Act became effective a business survey investigated whether these fears have come true. This survey is based on interviews with personnel managers, works council and equality stakeholders. The results show that not only legal action failed to appear, but also the companies have changed their personnel policy only to a limited extent. Adjustments were almost just in the area of job advertisements. Implications for equality issues are being discussed." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) : Tanzschritte auf dem Weg zur Gerechtigkeit im Erwerbsleben
Titelübersetzung:The General Equal Treatment Act (AGG) : dance steps on the road towards justice in working life
Autor/in:
Degen, Barbara
Quelle: Streit : feministische Rechtszeitschrift, Jg. 25 (2007) H. 1, S. 15-22
Inhalt: Die Verfasserin setzt sich mit dem neuen Gleichbehandlungsgesetz auseinander und stellt fest, dass es sehr allgemein ist. Sie analysiert die neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich der 'unmittelbaren Benachteiligung', 'mittelbaren Benachteiligung', 'Belästigung' und 'sexuellen Belästigung' und konstatiert Widrigkeiten gegenüber dem Grundgesetz und dem Europarecht. Die Verfasserin untersucht die Schadensersatzansprüche und die Vorschriften bezüglich der Antidiskriminierungsverbände, der Bundesantidiskriminierungsstelle und der arbeitsrechtlichen Verfahren bei Diskriminierungen. Abschließend wird die Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit diskutiert. (ICG)
CEWS Kategorie:Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichheit bei der Arbeit: den Herausforderungen begegnen : Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ; Internationale Arbeitskonferenz, 96. Tagung 2007, Bericht I (B)
Titelübersetzung:Work equality: tackle the challenges : overall report as part of the follow-up measures regarding the statement by the IAO on fundamental work principles and rights; International working conference, 96th conference in 2007, Report I (B)
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. XVI, 139 S.
Inhalt: "90 Prozent aller Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben inzwischen die Kernarbeitsnormen gegen Diskriminierung ratifiziert und sich damit zur Verabschiedung entsprechender Gesetze verpflichtet. Doch Gesetze allein reichen nicht aus, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen. Der Bericht lenkt die Aufmerksamkeit von Regierungen und Sozialpartnern auch auf neue Formen der Diskriminierung, die noch zu wenig Beachtung finden beispielsweise aufgrund von Alter, HIV/AIDS, eines ungesunden Lebensstils oder der Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Krankheiten. Die meisten Fälle von Diskriminierung aber betreffen nach wie vor Frauen. Die ILO betont in ihrem Bericht daher die herausragende Bedeutung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sollten familienfreundliche Maßnahmen nicht nur Frauen, sondern auch Männern offen stehen. In einigen Ländern, wie Island und Dänemark, wurden bestimmte Maßnahmen gezielt für Männer vorgesehen, beispielsweise ein besonderer Kinderbetreuungsurlaub nur für Männer. Nur wenn deutlich gemacht werde, dass die Wahrnehmung von Familienpflichten durch Männer sozial gewollt und akzeptiert wird, könne ein notwendiger Umdenkprozess stattfinden. Auch die Sozialpartner könnten durch entsprechende Ausgestaltung von Tarifverträgen einen Beitrag leisten, etwa indem Erziehungspausen nicht zu einer niedrigeren Einstufung führen. In Deutschland werden Frauen immer noch weniger eingestellt, rücken seltener in Führungspositionen und verdienen deutlich weniger als Männer. So beträgt das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern laut dem Gleichstellungsbericht der EU-Kommission 22 Prozent, womit Deutschland in der EU auf dem viertletzten Platz landet. Auch die EU nennt die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zentrales Hindernis auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Weitere Empfehlungen der ILO zur Bekämpfung der Diskriminierung weltweit: Gesetzgebung, die nicht nur Diskriminierung verbietet, sondern aktiv Ziele zur Förderung der Gleichberechtigung setzt; Unterstützung der Sozialpartner, um Gleichstellungsfragen in der Tarifpolitik zu verankern; gezielte Arbeitsmarktpolitik zur Förderung und Einbindung benachteiligter Gruppen; Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Einhaltung des Diskriminierungsverbots; Einrichtung von Antidiskriminierungskommissionen beziehungsweise Kommissionen für Lohngleichheit; Förderung der Lohngerechtigkeit auf betrieblicher Ebene durch 'Kartierung' der Lohnstruktur, um Lohndiskrepanzen sichtbar zu machen und abzubauen; Einbindung von Gleichstellungsmaßnahmen in die Länderprogramme der ILO für menschenwürdige Arbeit ebenso wie in die Entwicklungszusammenarbeit, die staatliche Kreditvergabe und Investitionsförderpolitik." (Autorenreferat)
Vom Verbot der Geschlechtsdiskriminierung zum Schutz von Diversity : Umsetzung der neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland
Titelübersetzung:Ban on gender discrimination to protect diversity : implementation of the new EU anti-discrimination directives in Germany
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 37 (2004) H. 4, S. 394-412
Inhalt: "Die EU hat seit 1975 neun Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen erlassen, wobei die jüngste Richtlinie 2002/73/EG (Änderung der Richtlinie 76/207/EWG) erst bis zum 5. Oktober 2005 in nationales Recht umzusetzen ist. Orientiert an der Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung) hat die EU im Jahr 2000 darüber hinaus mit den Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) und 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie Beschäftigung und Beruf) ihren Diskriminierungsschutz auf die Merkmale zugeschriebene Rasse und ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Ausrichtung ausgedehnt. Diese beiden Richtlinien hätten bereits bis zum 19. Juli bzw. 2. Dezember 2003 in Deutschland umgesetzt sein müssen. Die Kommission hat deshalb im Juli 2004 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ebenso wie auch gegen Belgien, Finnland, Griechenland, Luxemburg und Österreich eingeleitet." (Autorenreferat)
Geschlecht und Arbeit im Recht - die rechtliche Regelung von Arbeit aus feministischer und gender-orientierter Sicht : Expertise im Auftrag des vom BMBF geförderten Projektes GendA - Netzwerk feministische Arbeitsforschung
Titelübersetzung:Gender and work in law - legal regulation of work from feminist and gender-oriented aspects : expert report on behalf of the GendA Project - Feminist Work Research Network - promoted by the Federal Ministry of Education and Research
Autor/in:
Kocher, Eva
Quelle: Institut für Politikwissenschaft GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, FB 03 Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Universität Marburg; Marburg (Discussion Papers / GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, 6/2004), 2003. 77 S.
Inhalt: Der Beitrag beleuchtet aus einer feministischen und gender-orientierten Perspektive die rechtliche Regelung sowohl der Produktions- und Erwerbsarbeit als auch der Reproduktions- und nicht materiell entgoltenen Arbeit. Die Analyse geht dabei von der Annahme aus, dass die ungleiche Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit zwischen den Geschlechtern einerseits Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern begründet, aufrechterhält und vertieft und andererseits die Entfaltungsfreiheit aller Menschen einschränkt. Die Ausführungen orientieren sich an den folgenden Leitfragen: (1) Wo spiegeln sich in der rechtlichen Regelung von Arbeit die geschlechtsspezifische Teilung der Arbeit und Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern? (2) Inwiefern trägt die rechtliche Regelung von Arbeit zu einer Vertiefung dieser Teilungen bei? (3) Wo finden sich im Recht emanzipatorische Potenziale, das heißt: Wie und wo wird über Recht versucht, bestehende Teilungen und Herrschaftsverhältnisse aufzuheben und zu ändern? Die Beantwortung beginnt mit einer knappen Darstellung der rechtlichen Regelung von 'Arbeits'-Tätigkeiten. Demnach bestimmt sich die rechtliche Regulierung nach dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Zivilrecht oder dem Familienrecht. Auf dieser Grundlage wird in einem zweiten Schritt auf die tatbestandliche Abgrenzung dieser Regelungsbereiche (Anwendungsbereiche) sowie auf die Rechtsfolgen (d.h. die Inhalte der rechtlichen Regulierung, Regelungsbereiche) eingegangen. Der dritte Schritt befasst sich sodann mit der Funktionsweise und den Inhalten der arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote sowie den Gleichstellungsverpflichtungen und -rechten. Im Anschluss werden entsprechende Entwicklungsperspektiven vorgestellt und zwar: (1) Prozessorientierte Antidiskriminierungs- und Gleichstellungskonzepte, (2) die Verbesserung der Durchsetzungsverfahren sowie (3) der Diskriminierungsschutz im Zivilrecht. Der fünfte Abschnitt informiert abschließend über Personen und (außer-)universitäre Institutionen (Forschung, Lehre, Publikationsorgane, Verbände), die sich im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter kritisch mit dem Arbeitsrecht und den rechtlichen und sozial-ökonomischen Strukturen auseinandersetzen. (ICG2)
The effects of competition and equal treatment laws on the gender wage differential
Titelübersetzung:Die Auswirkungen von Wettbewerb und Gleichstellungsgesetzen auf geschlechtsspezifische Lohnunterschiede
Autor/in:
Weichselbaumer, Doris; Winter-Ebmer, Rudolf
Quelle: Bonn (Discussion Paper / Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH, 822), 2003. 26 S.; 594 KB
Inhalt: Die Verfasser untersuchen den Einfluss wirtschaftlicher und rechtlicher Variablen auf Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen. Seit Becker (1957) sind Wirtschaftswissenschaftler der Auffassung, dass Wettbewerbsmärkte langfristig Diskriminierung beseitigen. Andererseits haben fast alle Staaten die Gleichstellung von Männern und Frauen gesetzlich festgeschrieben. Diese Untersuchung basiert auf einem neuen internationalen Datensatz zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden, der Ergebnis einer Metaanalyse vorliegender Studien ist. Sie zeigt, dass sowohl eine Intensivierung des Wettbewerbs als auch Gleichstellungsgesetze geschlechtsspezifische Lohnunterschiede reduzieren. (ICEÜbers)
Inhalt: "This paper evaluates the impact of economic and legal variables on wage differentials between men and women. Since Becker (1957) economists have argued that competitive markets eliminate discrimination in the long run. On the other hand, practically all countries have enacted some sort of law mandating equal treatment of men and women. This paper uses a new international data set on the gender wage gap, which is constructed via a metaanalysis of existing studies. The findings show that both increased competition and the enactment of equal treatment laws reduce the gender wage gap." (author's abstract)