Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Sparversion : Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Titelübersetzung:Application of the 'General Equal Treatment Act' : without expected legal action
Autor/in:
Rastetter, Daniela; Raasch, Sibylle
Quelle: Arbeit : Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 18 (2009) H. 3, S. 186-199
Inhalt: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz löste vor seiner Einführung Mitte 2006 kontroverse Diskussionen aus, insbesondere Arbeitgeber befürchteten Missbrauch und erhöhte Kosten. Eine Unternehmensbefragung anderthalb Jahre nach Einführung des Gesetzes mittels Interviews mit Personalverantwortlichen, Betriebsräten und Gleichstellungsakteuren untersucht, ob sich die Befürchtungen bewahrheitet haben. Die Ergebnisse zeigen, dass nicht nur Klagewellen ausgeblieben sind, sondern die Unternehmen auch nur in beschränktem Umfang ihre personalpolitischen Routinen verändert haben. Anpassungen gab es fast nur im Bereich der Stellenausschreibungen. Implikationen für Gleichstellungsfragen werden diskutiert." (Autorenreferat)
Inhalt: "The German 'General Equal Treatment Act' evoked controversial discussions before its introduction in mid-2006, particularly employers feared abuse and increased costs. One and a half years after the Act became effective a business survey investigated whether these fears have come true. This survey is based on interviews with personnel managers, works council and equality stakeholders. The results show that not only legal action failed to appear, but also the companies have changed their personnel policy only to a limited extent. Adjustments were almost just in the area of job advertisements. Implications for equality issues are being discussed." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichstellungspolitik und Individualansprüche : bremsen individuelle Ansprüche proaktive Modelle zur Herstellung tatsächlicher Entgeltgerechtigkeit?
Titelübersetzung:Equal opportunity policy and individual claims : are individual claims hindering proactive models for creating actual pay justice?
Autor/in:
Kocher, Eva
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 40 (2007) H. 1, S. 22-34
Inhalt: "Der Individualanspruch auf gleiches Entgelt ist im deutschen Arbeitsrecht nach wie vor der rechtliche Königsweg zur Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern. Er hat sich als ineffektiv erwiesen und kämpft mit konzeptionellen Problemen, wenn er gegen kollektive Entgeltsysteme wie Tarifverträge eingesetzt werden soll. Eine Alternative sind proaktive Handlungsmodelle wie der 'pay equity plan'. Verpflichtungen zur Erstellung und Durchführung solcher Pläne stoßen jedoch ebenfalls auf konzeptionelle Probleme im Verhältnis zum Individualanspruch. Bei entsprechender Auslegung sind proaktive 'pay equity plans' aber mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichheit bei der Arbeit: den Herausforderungen begegnen : Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ; Internationale Arbeitskonferenz, 96. Tagung 2007, Bericht I (B)
Titelübersetzung:Work equality: tackle the challenges : overall report as part of the follow-up measures regarding the statement by the IAO on fundamental work principles and rights; International working conference, 96th conference in 2007, Report I (B)
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. XVI, 139 S.
Inhalt: "90 Prozent aller Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben inzwischen die Kernarbeitsnormen gegen Diskriminierung ratifiziert und sich damit zur Verabschiedung entsprechender Gesetze verpflichtet. Doch Gesetze allein reichen nicht aus, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen. Der Bericht lenkt die Aufmerksamkeit von Regierungen und Sozialpartnern auch auf neue Formen der Diskriminierung, die noch zu wenig Beachtung finden beispielsweise aufgrund von Alter, HIV/AIDS, eines ungesunden Lebensstils oder der Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Krankheiten. Die meisten Fälle von Diskriminierung aber betreffen nach wie vor Frauen. Die ILO betont in ihrem Bericht daher die herausragende Bedeutung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sollten familienfreundliche Maßnahmen nicht nur Frauen, sondern auch Männern offen stehen. In einigen Ländern, wie Island und Dänemark, wurden bestimmte Maßnahmen gezielt für Männer vorgesehen, beispielsweise ein besonderer Kinderbetreuungsurlaub nur für Männer. Nur wenn deutlich gemacht werde, dass die Wahrnehmung von Familienpflichten durch Männer sozial gewollt und akzeptiert wird, könne ein notwendiger Umdenkprozess stattfinden. Auch die Sozialpartner könnten durch entsprechende Ausgestaltung von Tarifverträgen einen Beitrag leisten, etwa indem Erziehungspausen nicht zu einer niedrigeren Einstufung führen. In Deutschland werden Frauen immer noch weniger eingestellt, rücken seltener in Führungspositionen und verdienen deutlich weniger als Männer. So beträgt das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern laut dem Gleichstellungsbericht der EU-Kommission 22 Prozent, womit Deutschland in der EU auf dem viertletzten Platz landet. Auch die EU nennt die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zentrales Hindernis auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Weitere Empfehlungen der ILO zur Bekämpfung der Diskriminierung weltweit: Gesetzgebung, die nicht nur Diskriminierung verbietet, sondern aktiv Ziele zur Förderung der Gleichberechtigung setzt; Unterstützung der Sozialpartner, um Gleichstellungsfragen in der Tarifpolitik zu verankern; gezielte Arbeitsmarktpolitik zur Förderung und Einbindung benachteiligter Gruppen; Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Einhaltung des Diskriminierungsverbots; Einrichtung von Antidiskriminierungskommissionen beziehungsweise Kommissionen für Lohngleichheit; Förderung der Lohngerechtigkeit auf betrieblicher Ebene durch 'Kartierung' der Lohnstruktur, um Lohndiskrepanzen sichtbar zu machen und abzubauen; Einbindung von Gleichstellungsmaßnahmen in die Länderprogramme der ILO für menschenwürdige Arbeit ebenso wie in die Entwicklungszusammenarbeit, die staatliche Kreditvergabe und Investitionsförderpolitik." (Autorenreferat)
Inhalt: "Ziel dieses Lehrbuches ist es, Grundlagen des 'Gender- und Diversitätsmanagements' aus einer interdisziplinären Sicht zu vermitteln und vertiefende Aspekte dieses neuen Managementfelds aufzuzeigen. Basiskonzepte zu Gender- und Diversitätsmanagement und Organisationstheorien werden aus einem geschlechtsspezifischen Blickwinkel beleuchtet. Im Mittelpunkt stehen spezielle Fragestellungen in der Ausgestaltung von 'Gender- und Diversitätsmanagement' auf betrieblicher Ebene und die notwendigen Fähigkeiten jener handelnden Personen, die für die Einführung, Umsetzung und Evaluierung dieser Konzepte verantwortlich sind. Um dem interdisziplinären Charakter des Themenfeldes zu entsprechen, wurden neben den betriebswirtschaftlichen und organisationalen insbesondere auch soziologische, ökonomische, rechtliche und Praxis-Perspektiven einbezogen." (Autorenreferat). Inhaltsverzeichnis: Edeltraud, Hanappi-Egger: Einführung in die Organisationstheorien unter besonderer Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsaspekten (21-42); Regine, Bendl: Gendermanagement und Gender- und Diversitätsmanagement - ein Vergleich der verschiedenen Ansätze (43-71); Regine, Bendl; Edeltraud, Hanappi-Egger; Roswitha, Hofmann: Spezielle Methoden der Organisationsstudien (73-101); Anett, Hermann: Teams und Teamentwicklung unter Gender- und Diversitäts-Fokus (103-129); Angelika, Schmidt: Gendergerechte Personalentwicklung (131-152); Roswitha, Hofmann: Grundlagen der Gender- und Diversitätstheorien (159-180); Ulrike, Mühlberger: Arbeitsmarktökonomie aus der Gender-Perspektive (181-203); Karin, Burger-Ehrnhofer; Julia, Eichinger; Patricia, Heindl; Edith, Schattleitner; Birgit, Schoißwohl: Rechtsgrundlagen der Gender- und Diversitätskonzepte: Europarechtliche Vorgaben und die Rechtslage in Österreich (205-245): Reinhild, Engel; Roswitha, Hofmann: Chancengleichheit gestern-heute-morgen am Beispiel der Schering AG (247-251); Leopoldine, Faber; Ilse, Walther; Regine, Bendl: Gender- und Diversitymanagement in der Bank Austria Creditanstalt - von der Frauenförderung zum Diversitätsmanagement (253-261); Barbara, Fuchs; Edeltraud, Hanappi-Egger: Gender- und Diversitätsmanagement bei Microsoft - eine globale Strategie mit lokalspezifischen Ausprägungen am Beispiel der Schweizer Tochtergesellschaft Microsoft Schweiz GmbH (tbd) (263-275).
Inhalt: Die Autorin bezieht sich auf eine us-amerikanische Diskussion des frauenpolitischen Konzepts "Managing Diversity". Sie fokussiert die Phasen des Diversity Management auf die relevanten Unternehmensbereiche und bietet damit eine umsetzungsorientierte Verdeutlichung der potentiellen Möglichkeiten dieses Ansatzes an. Es werden zwei Paradigmen identifiziert und beschrieben, die auch für europäische Organisationen von Interesse sind: (1) Im "Fairness and Discrimination"-Ansatz werden Problemfelder für mögliche Diskriminierungen identifiziert, benannt und sowohl präventiv als auch kurativ einer Konfliktbewältigung unterzogen. "Affirmative Action" hat hier ihren Platz. (2) Der "Access and Legitimacy"-Ansatz als zweites Paradigma im Umgang mit personeller Vielfalt entwickelte sich auf der Grundlage eines Market Based View. Die Leitidee ist, in Entwicklung, Produktion und Marketing über die Nähe von Mitarbeitern und Kunden, oder sogar die Gleichartigkeit beider hinsichtlich einzelner Dimensionen, Kernkompetenzen zu entwickeln und Marktanteile zu sichern. Der Kundenkreis soll seine Spiegelung im Mitarbeiterkreis finden. Es wird erwartet, dass dieser Mitarbeiterkreis auf Basis des "Fits" geeignete Ideen entwickeln wird, um den Markt zu öffnen und erfolgreich zu bearbeiten. (ICA2)
Gleichstellung in den Niederlanden : Theorie und Praxis
Titelübersetzung:Equality in the Netherlands : theory and practice
Autor/in:
Havinga, Tetty
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 54 (2001) H. 8, S. 514-519
Inhalt: "In diesem Artikel werden die Ergebnisse eines Forschungsprojektes über die Wirkung des niederländischen Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. In den vergangenen Jahren wurden bei der niederländischen Gleichstellungskommission ebenso viele Beschwerden über eine Diskriminierung aufgrund der Rasse und/ oder der Staatsangehörigkeit wie Beschwerden über eine Geschlechterdiskriminierung eingereicht. Die allgemeine soziale Wirkung der Antidiskriminierungsgesetze ist in Unternehmen und sonstigen Organisationen eher begrenzt. Nur ein geringer Teil der Beschwerden wird vor der Gleichstellungskommission vorgebracht. Die Durchsetzung der niederländischen Antidiskriminierungsgesetzgebung ist in der Hauptsache denjenigen überlassen, die von Diskriminierung betroffen sind. Denn es sind die Betroffenen, die handeln müssen, um das Recht durchzusetzen. Dies wird allerdings erschwert, weil das Wissen über die gesetzlichen Vorschriften sowie die rechtliche Hilfe und Unterstützung durch Experten unzureichend sind, und weil sich die Beschwerdeführer der Gefahr einer Schikanierung aussetzen." (Autorenreferat)