Gleichheit bei der Arbeit: den Herausforderungen begegnen : Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ; Internationale Arbeitskonferenz, 96. Tagung 2007, Bericht I (B)
Titelübersetzung:Work equality: tackle the challenges : overall report as part of the follow-up measures regarding the statement by the IAO on fundamental work principles and rights; International working conference, 96th conference in 2007, Report I (B)
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. XVI, 139 S.
Inhalt: "90 Prozent aller Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben inzwischen die Kernarbeitsnormen gegen Diskriminierung ratifiziert und sich damit zur Verabschiedung entsprechender Gesetze verpflichtet. Doch Gesetze allein reichen nicht aus, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen. Der Bericht lenkt die Aufmerksamkeit von Regierungen und Sozialpartnern auch auf neue Formen der Diskriminierung, die noch zu wenig Beachtung finden beispielsweise aufgrund von Alter, HIV/AIDS, eines ungesunden Lebensstils oder der Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Krankheiten. Die meisten Fälle von Diskriminierung aber betreffen nach wie vor Frauen. Die ILO betont in ihrem Bericht daher die herausragende Bedeutung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sollten familienfreundliche Maßnahmen nicht nur Frauen, sondern auch Männern offen stehen. In einigen Ländern, wie Island und Dänemark, wurden bestimmte Maßnahmen gezielt für Männer vorgesehen, beispielsweise ein besonderer Kinderbetreuungsurlaub nur für Männer. Nur wenn deutlich gemacht werde, dass die Wahrnehmung von Familienpflichten durch Männer sozial gewollt und akzeptiert wird, könne ein notwendiger Umdenkprozess stattfinden. Auch die Sozialpartner könnten durch entsprechende Ausgestaltung von Tarifverträgen einen Beitrag leisten, etwa indem Erziehungspausen nicht zu einer niedrigeren Einstufung führen. In Deutschland werden Frauen immer noch weniger eingestellt, rücken seltener in Führungspositionen und verdienen deutlich weniger als Männer. So beträgt das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern laut dem Gleichstellungsbericht der EU-Kommission 22 Prozent, womit Deutschland in der EU auf dem viertletzten Platz landet. Auch die EU nennt die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zentrales Hindernis auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Weitere Empfehlungen der ILO zur Bekämpfung der Diskriminierung weltweit: Gesetzgebung, die nicht nur Diskriminierung verbietet, sondern aktiv Ziele zur Förderung der Gleichberechtigung setzt; Unterstützung der Sozialpartner, um Gleichstellungsfragen in der Tarifpolitik zu verankern; gezielte Arbeitsmarktpolitik zur Förderung und Einbindung benachteiligter Gruppen; Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Einhaltung des Diskriminierungsverbots; Einrichtung von Antidiskriminierungskommissionen beziehungsweise Kommissionen für Lohngleichheit; Förderung der Lohngerechtigkeit auf betrieblicher Ebene durch 'Kartierung' der Lohnstruktur, um Lohndiskrepanzen sichtbar zu machen und abzubauen; Einbindung von Gleichstellungsmaßnahmen in die Länderprogramme der ILO für menschenwürdige Arbeit ebenso wie in die Entwicklungszusammenarbeit, die staatliche Kreditvergabe und Investitionsförderpolitik." (Autorenreferat)
Diversity Management: mehr Gewinn durch weniger Diskriminierung? : von der Differenz im Umgang mit Differenzen
Titelübersetzung:Diversity management: more profit through less discrimination? : the difference when dealing with differences
Autor/in:
Purtischert, Patricia
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 16 (2007) H. 1, S. 88-96
Inhalt: Der Beitrag setzt sich kritisch mit Diskursen zum Diversity Management als dem bisher größten Anwendungsfeld des Diversity-Ansatzes auseinander. Diversity-Management-Ansätze klingen oft so, als würden feministische Forderungen endlich in der Privatwirtschaft verwirklicht: Differenzen sollen anerkannt und aufgewertet, der Diskriminierungsschutz ausgebaut, Frauenquoten in den Unternehmensführungen erhöht und die Familien- und Erwerbsarbeit sinnvoll vereinbart werden können. Die Autorin analysiert die Reichweite derartiger Forderungen auf Grundlage der feministischen Theorie und zeigt so die Ausklammerung oder 'Unterbestimmung' des Machtbegriffs in vielen Diversity-Mangement-Ansätzen auf. Dem tendenziell entpolitisierten Zugang des Diversity Managements, in dem Differenzen als Ausdruck menschlicher Individualität erscheinen, stellt die feministische Theorie ein Nachdenken über Differenzen entgegen, das stets mit Reflexionen über Macht und Ungleichheit gekoppelt ist. Aus der Sicht der Autorin erweist sich die feministische Tradition daher als wichtiger Referenzpunkt für die kritische Auseinandersetzung mit dem als neoliberal diagnostizierten Phänomen des Diversity Managements. (IAB)
Integration von Beschäftigten ausländischer Herkunft : Analyse und Handlungsempfehlungen
Titelübersetzung:Integration of wage or salary earners of foreign extraction : analysis and action recommendations
Autor/in:
Akin, Semiha; Dälken, Michaela; Monz, Leo
Quelle: Frankfurt am Main: Bund-Verl. (Schriftenreihe der Hans-Böckler-Stiftung : Betriebs- und Dienstvereinbarungen), 2004. 90 S.
Inhalt: "Chancengleichheit von Arbeitnehmenden mit Migrationshintergrund und Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit werden zunehmend in Unternehmenskulturen verankert und in den letzten Jahren verstärkt in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt. Grundlagen dafür sind die Einbindung arbeits- und sozialrechtlicher Gleichstellung sowie der konkrete Auftrag an Geschäftsführung und Arbeitnehmendenvertretung im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Zwar ist die Gesamtzahl der Vereinbarungen im Moment noch überschaubar, doch schon jetzt zeigt sich, dass die Thematik in den nächsten Jahren verstärkt aufgegriffen wird. Die vorliegende Broschüre analysiert 28 Vereinbarungen zu partnerschaftlichem Verhalten und zur Chancengleichheit. Aufgegriffen wurden Regelungen zur Vorbeugung gegen Diskriminierung, zur Verbesserung der Chancengleichheit, zur interkulturellen Sensibilisierung und zum Umgang mit Beschwerden bei Diskriminierung. Dabei werden zahlreiche Hinweise zu betrieblichen Handlungsmöglichkeiten und zur Beteiligung der Interessenvertretung gegeben." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt
Dokumenttyp:Monographie
Gleichstellung von Frauen und ethnischen Minderheiten in einem von Benachteiligungen geprägten Arbeitsmarkt : das Beispiel Großbritannien
Titelübersetzung:Equality of women and ethnic minorities in a labor market characterized by discrimination : the example of Great Britain
Autor/in:
Clarke, Linda; Beck, Vanessa
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 20 (2002) H. 1/2, S. 89-97
Inhalt: Der Beitrag macht am Beispiel Großbritanniens deutlich, dass das bisherige Konzept der individuellen Chancengleichheit nicht ausreicht, um die Erwerbssituation von Frauen grundlegend zu verbessern. Vielmehr ist es notwendig, eine auf die Strukturprobleme des Arbeitsmarktes und der Arbeitsbedingungen zugeschnittene Gleichstellungspolitik in Gang zu setzen. Anderenfalls werden Frauen und ethnische Minderheiten weiterhin in Niedriglohnjobs und -Sektoren, in Teilzeitbeschäftigung sowie in befristete oder unsichere Tätigkeiten abgedrängt. Da die Regierung es vermeidet, in den Arbeitsmarkt einzugreifen, werden für diese strukturellen Probleme kaum Lösungsansätze gefunden. Vor diesem Hintergrund ist es widersinnig, wenn Frauen und ethnischen Minderheiten zwar deutlich verbesserte Bildungs- und Weiterbildungschancen eröffnet werden, ohne dass entsprechende Aussichten auf berufliche Besserstellung bestehen, weil das erworbene Qualifizierungsniveau nicht das entscheidende Kriterium für die Rekrutierung, Einstellung und Entlohnung von Arbeitskräften darstellt. Vielmehr sind die Arbeitsplätze so gestaltet, dass sie sich in ihren qualifikatorischen Anforderungen an dem in Großbritannien generell sehr niedrigen (Aus-)Bildungstand orientieren mit der Folge, dass der britische Arbeitsmarkt als einer der unproduktivsten und arbeitsintensivsten im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Ländern gilt. In diesen Strukturen sind die größten Hindernisse für die Umsetzung einer erfolgreichen beruflichen Gleichstellungspolitik zu suchen. (ICA2)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik, Demographie und Bevölkerungsfragen
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichstellung in den Niederlanden : Theorie und Praxis
Titelübersetzung:Equality in the Netherlands : theory and practice
Autor/in:
Havinga, Tetty
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 54 (2001) H. 8, S. 514-519
Inhalt: "In diesem Artikel werden die Ergebnisse eines Forschungsprojektes über die Wirkung des niederländischen Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. In den vergangenen Jahren wurden bei der niederländischen Gleichstellungskommission ebenso viele Beschwerden über eine Diskriminierung aufgrund der Rasse und/ oder der Staatsangehörigkeit wie Beschwerden über eine Geschlechterdiskriminierung eingereicht. Die allgemeine soziale Wirkung der Antidiskriminierungsgesetze ist in Unternehmen und sonstigen Organisationen eher begrenzt. Nur ein geringer Teil der Beschwerden wird vor der Gleichstellungskommission vorgebracht. Die Durchsetzung der niederländischen Antidiskriminierungsgesetzgebung ist in der Hauptsache denjenigen überlassen, die von Diskriminierung betroffen sind. Denn es sind die Betroffenen, die handeln müssen, um das Recht durchzusetzen. Dies wird allerdings erschwert, weil das Wissen über die gesetzlichen Vorschriften sowie die rechtliche Hilfe und Unterstützung durch Experten unzureichend sind, und weil sich die Beschwerdeführer der Gefahr einer Schikanierung aussetzen." (Autorenreferat)