Wenn sich Nachteile als Vorteile erweisen : der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter im Europäischen Parlament
Titelübersetzung:When disadvantages turn out to be advantages : the Committee on Women's Rights and Gender Equality of the European Parliament
Autor/in:
Ahrens, Petra
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 21 (2012) H. 2, S. 119-126
Inhalt: Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) im Europäischen Parlament ist ein zentraler Akteur europäischer Gleichstellungspolitik. Allerdings wird in der Forschung nur selten danach gefragt, inwiefern die politische Handlungsfähigkeit dieses Ausschusses mit den institutionellen Rahmenbedingungen im Europäischen Parlament verschränkt ist. Die wenigen Untersuchungen, die sich bislang damit befassten, betonen zudem die negativen Auswirkungen des institutionellen Settings für die politische Handlungsfähigkeit des FEMM-Ausschusses. Die Autorin vertritt in ihrem Beitrag die These, dass die als institutionelle Nachteile gewerteten Rahmenbedingungen auch als strategische Vorteile verstanden werden können, insofern diese gerade die politische Handlungsfähigkeit des FEMM-Ausschusses sichern und erweitern. Sie stellt zunächst den FEMM-Ausschuss kurz vor und erläutert vor diesem Hintergrund die generelle Funktion und Bedeutung von Ausschüssen im Europäischen Parlament. Daran anschließend diskutiert sie einige Aspekte, die in der Forschung bisher als Indikator dafür gesehen wurden, dass der FEMM-Ausschuss ein eher schwaches und machtloses Gremium sei. Diese Aspekte versucht die Autorin basierend auf eigenen Forschungsergebnissen im Einzelnen zu widerlegen und zu zeigen, inwiefern diese Potenziale eine politische Handlungsfähigkeit für den FEMM-Ausschuss innerhalb des Europäischen Parlaments sichern. (ICI2)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Europa und Internationales
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichstellung als Sonderfall? : zur Vollzugsproblematik am Beispiel des Gleichstellungsgesetzes der Schweiz
Titelübersetzung:Equality as a special case? : the problem of enforcement of the Swiss equality law
Autor/in:
Imboden, Natalie; Michel, Christine
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 21 (2012) H. 2, S. 96-107
Inhalt: "Bald 25 Jahre nach dem Erscheinen des ersten offiziellen Expertenberichts Lohngleichheit im Jahr 1988 zeigt der Artikel den Entstehungskontext des Schweizerischen Gleichstellungsgesetzes auf. Zugleich beleuchtet er die Vollzugskonzeption des Gleichstellungsgesetzes im Vergleich zu anderen ähnlichen Politikfeldern. Dabei zeigt sich, dass der damalige (aus ihrer Sicht erfolgreiche) Widerstand der Arbeitgeberseite gegen verbindlichere Gesetzesvorschriften zu einem äußerst schwachen Vollzug geführt hat. Die offensichtlichen Vollzugsprobleme im Gleichstellungsbereich sind daher hausgemacht. Das schweizerische Modell geht von einem starken Einbezugs der Interessenverbände in die Entstehung und den Vollzug von Gesetzen aus. Das Gleichstellungsgesetz ist damit atypisch, da der Einbezug der Sozialpartner und der Vertragspolitik strukturell kaum vorgesehen ist. Die neuere Entwicklung eines tripartiten Lohngleichhheitsdialogs zeigt einen spannenden Ansatzpunkt, wie die zentralen Akteure Staat, Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam nach Lösungen suchen und Verantwortung für die Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung übernehmen müssen. Es zeigt sich jedoch auch, dass bei ungleicher Machtverteilung zwischen den AkteurInnen der Staat stärker regulierend eingreifen muss." (Autorenreferat)
Inhalt: "The problem of enforcement of the Swiss equality law almost 25 years after the first official expert report on equal pay was published in 1988, this article discusses the background to the Swiss equal opportunity law. It also sheds light on the enforcement concept compared to other similar political areas. The paper illustrates that the (in their view successful) opposition voiced by employers against more binding legislation results in an extremely weak implementation. Thus, the implementation problems of the equal opportunity law are home-made. The Swiss model is predicated on the intense involvement of interest groups in the drafting and enforcement of legislation. The equal opportunity law is atypical, since the involvement of social partners and contractual policy is structurally not part of the law. The more recent development of a tripartite dialogue on equal pay hints at an interesting approach how key actors - state, employers and trade unions - can cooperate in seeking solutions and in taking responsibility for the achievement of equality of outcome. However, it also becomes obvious that the state must be prepared for regulatory interventions in order to level an unequal distribution of power among the actors." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gender Bias in der Forschungsförderung : ein Forschungsüberblick
Titelübersetzung:Gender bias in the promotion of research : a research overview
Autor/in:
Samjeske, Kathrin
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 21 (2012) H. 1, S. 158-162
Inhalt: "Peer Review" ist ein zentraler Mechanismus der Steuerung innerhalb des Wissenschaftssystems, insbesondere bei der Vergabe von Forschungsgeldern und bei der Publikation von Forschungsergebnissen. Gerade aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung bei der Verteilung von materiellen und immateriellen Ressourcen in der Wissenschaft stehen Peer Review-Verfahren jedoch auch in der Kritik, anfällig für unfaire Behandlungen und Diskriminierungen zu sein. In den Diskussionen zur Gleichstellungspolitik in der Forschungsförderung wird immer wieder auf die nunmehr fast 15 Jahre alte Studie von Christine Wenneras und Agnes Wold (1997) Bezug genommen. Diese zeigte für die Forschungsvergabe beim "Swedish Medical Research Council" (MRC) in den 1990er Jahren, dass Frauen bei gleicher wissenschaftlicher Produktivität schlechtere Bewertungen erhielten als Männer. Nach der wegweisenden Arbeit von Wenneras und Wold sind eine Reihe weiterer Studien durchgeführt worden, deren Befunde in der gleichstellungspolitischen Diskussion bislang jedoch selten zur Kenntnis genommen werden. Dieser Diskussionsstand wird zum Anlass genommen, um im vorliegenden Beitrag einen kurzen Überblick über jüngere Studien zu Gender Bias in der Forschungsförderung zu geben und deren Ergebnisse kritisch zu diskutieren. (ICI2)
Titelübersetzung:Professors' salaries and pay equality
Autor/in:
Fuchs, Gesine
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 21 (2012) H. 1, S. 150-153
Inhalt: Am 14. Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht die W2-Besoldung für Professuren in Hessen für verfassungswidrig erklärt und eine Behebung dieses Zustands bis Anfang 2013 verlangt. Konkret hat der 2. Senat geprüft, ob die Besoldung mit dem sogenannten "Alimentationsprinzip" als einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums vereinbar ist. Als Alimentationsprinzip wird die Verpflichtung des Staates bezeichnet, Beamten während des Dienstes, bei Krankheit und nach der Pensionierung einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat die W2-Besoldung in ihrer Gesamtkonzeption als "evident unzureichend" bezeichnet. Bei den Leistungszulagen monierte es zum Beispiel, dass nicht alle Professoren in gleichem Maße und auf transparente Weise Zugang dazu haben. Wer zu spät kommt, geht unter Umständen leer aus, wenn das Budget für die Leistungszulagen bereits aufgebraucht ist. Sie können also nicht zur Alimentation gerechnet werden. Dieses Urteil wird auf überdurchschnittlich viele Professorinnen Auswirkungen haben, denn gerade in der Gruppe W2 sind Frauen gegenüber anderen Gruppen sowohl in den Universitäten als auch in außeruniversitären Forschungseinrichtungen besser vertreten. (ICI2)
CEWS Kategorie:Wissenschaft als Beruf, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
"Staatliche Zwangsbeglückung"? : von Quoten, Gleichstellung und einer Männerkommission
Titelübersetzung:"State-enforced benefit"? : quotas, affirmative action and a men's commission
Autor/in:
Scheele, Alexandra
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 20 (2011) H. 1, S. 153-157
Inhalt: Der Deutsche Bundestag hatte im Herbst 2010 die Einsetzung einer Enquete-Kommission beschlossen, die das rein ökonomisch und quantitativ ausgerichtete Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Messgröße für gesellschaftliches Wohlergehen weiterentwickeln und um ökologische, soziale und kulturelle Kriterien ergänzen soll. Dieses Anliegen ist eines, das seit vielen Jahren nicht nur von Umweltverbänden, sondern auch von Frauenverbänden und feministischen Wissenschaftlerinnen gefordert wird. Diese haben seit Jahrzehnten kritisiert, dass durch die gegenwärtige Fokussierung auf das Produktivitätsparadigma die überwiegend unentgeltlich von Frauen geleistete Arbeit im Bereich des Haushalts, der Fürsorge und Pflege nicht gemessen und bei der Bestimmung von gesellschaftlichem Wohlstand unsichtbar gemacht wird. Die Bekanntgabe der Kommissionsmitglieder hat nach Meinung der Autorin jedoch Zweifel daran genährt, dass eine Geschlechterperspektive überhaupt in das Arbeitsprogramm der Enquete-Kommission einfließen wird. Denn im Gremium der Sachverständigen befindet sich keine einzige Frau - und das in einer Zeit, in der die Diskussion um die Frauenquote quer durch alle Parteien, in den Medien sowie in Unternehmens- und Frauenverbänden geführt wird. Die Autorin skizziert in ihrem Aufsatz die Proteste von Wissenschaftlerinnen gegen die mangelnde Präsenz von Frauen in der Politik und geht kurz auf den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung ein. (ICI2)
Wissenschaftsförderung und Gleichstellungspolitik : das Nationale Forschungsprogramm "Gleichstellung der Geschlechter" der Schweiz
Titelübersetzung:Promotion of science and equal opportunity policy : the National Research Programme "Gender Equality" in Switzerland
Autor/in:
Liebig, Brigitte
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 20 (2011) H. 1, S. 176-180
Inhalt: Im Herbst 2010 kamen 21 Forschungsteams aus allen Landesteilen der Schweiz zusammen, um neue Wissensgrundlagen und Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Gleichstellungspolitik in der Schweiz zu schaffen. Die Forschungsaktivitäten finden im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Gleichstellung der Geschlechter" (NFP 60) statt. Das Programm knüpft eng an das im Jahre 1999 beendete NFP 35 "Frauen in Recht und Gesellschaft - Wege zur Gleichstellung" an, das zum ersten Mal in der Schweiz systematisch und in koordinierter Weise Fragen zu den Wegen und Hindernissen der Gleichstellung untersuchte. Während eine Reihe von Themen, wie etwa Lohnungleichheit oder Gewalt, im NFP 60 erneut aufgegriffen wurden, so verfolgt das zweite, explizit mit Gleichstellung befasste Forschungsprogramm auch über das NFP 35 hinausgehende Zielsetzungen. Die Analysen sollen Aussagen darüber erlauben, inwiefern sich die seit den 1980er Jahren von verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren verfolgten Konzepte und Maßnahmen der Gleichstellung im gesellschaftlichen Alltag, in Bildung, Erwerbsleben und Familie bewährt haben, sowie darüber, welche Herausforderungen heute und morgen mit der Umsetzung gleichstellungspolitischen Handelns und der Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit verknüpft sind. (ICI2)
Gender Diversity in Forschernachwuchsgruppen : höhere wissenschaftliche Erträge werden nicht erreicht
Titelübersetzung:Gender diversity in junior research groups : better scientific results are not being attained
Autor/in:
Unger, Birgit
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 20 (2011) H. 1, S. 173-175
Inhalt: Die Autorin berichtet aus einer Studie, die am Lehrstuhl Personal & Organisation der Universität Tübingen in Hinblick auf die Frage durchgeführt wurde, wie sich Gender Diversity in Forschungsgruppen auf die wissenschaftliche Performance auswirkt. Im Mittelpunkt stehen Forschernachwuchsgruppen als bedeutenden Teilbereich des Wissenschaftssystems, in dem die stetig steigende Zahl strukturierter Programme die Zunahme von Kooperationen in der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern reflektiert. Die deskriptiven Befunde zur Verteilung von Frauen und Männern zeigen, dass die Graduiertenkollegs in den Geistes- und Sozialwissenschaften im Durchschnitt fast genau häufig aus Frauen und Männern zusammengesetzt sind, während in den naturwissenschaftlichen Graduiertenkollegs nur etwa jeder vierte Doktorand weiblich ist. Was den Zusammenhang zwischen Gender Diversity und Performance anbelangt, so ist in den Geistes- und Sozialwissenschaften kein statistisch signifikanter Zusammenhang identifizierbar. Die Geschlechterzusammensetzung von Nachwuchsforscherteams scheint damit keine Auswirkungen auf die Publikationsaktivität zu haben. In den Naturwissenschaften dagegen deutet sich ein negativer Zusammenhang von Gender Diversity mit der Publikationsaktivität von Nachwuchsforschern an. (ICI2)
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 12 (2003) H. 2, S. 34-42
Inhalt: "Wie kann das Verhältnis von Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik, konkreter das Verhältnis von Frauen- und Geschlechterforschung, Frauenbewegung(en) und Frauen- und Gleichstellungspolitik, angemessen erfasst werden? In dem Beitrag wird ein reflexiv-modernisierungstheoretischer Rahmen zur Analyse dieser Problemstellung vorgeschlagen. In Anlehnung an die Theoretiker reflexiver Modernisierung, vor allem Ulrich Beck und Wolfgang Bonß, argumentieren die Autorinnen, dass das Verhältnis von Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik im Modernisierungsprozess reflexiv geworden ist und zu einer grundlegenden Infragestellung der genannten Kategorien und ihrer korrespondierenden Institutionen geführt hat. Die daran anschließende zentrale These in kritischer Weiterführung reflexiv-modernisierungstheoretischer Überlegungen lautet, dass Frauen- und Geschlechterforschung, Frauenbewegung(en) und Frauen- und Gleichstellungspolitik am Reflexivwerden der Kategorien und Institutionen mitgewirkt haben bzw. mitwirken und auch nicht von den damit verbundenen teils paradoxen Folgen verschont bleiben. Dieses Phänomen fassen die Autorinnen mit der Figur der Gratwanderungen: Die Haltung derjenigen, die Frauen- und Geschlechterforschung betreiben, kommt demnach Balanceakten zwischen Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik gleich. Dies wird am Beispiel von Gender Mainstreaming illustriert." (Autorenreferat)
Gleichstellung ist nicht umsonst! : ein Anreizsystem für die Mitarbeit in Gleichstellungskommissionen an Hochschulen
Titelübersetzung:Affirmative action is not for nothing! : an incentive system for cooperation in equality commissions at universities
Autor/in:
Baaken, Uschi
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 12 (2003) H. 2, S. 96-101
Schlagwörter:Gleichstellung; Frauenbeauftragte
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Hochschulen
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Politische Steuerung der Chancengleichheit : Politik der kleinen Schritte durch das neue Bundesgleichstellungsgesetz
Titelübersetzung:Political control of equal opportunity : policy of small steps through the new Federal Equal Opportunity Act
Autor/in:
Koch, Angelika
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 11 (2002) H. 1, S. 88-93
Inhalt: Im Jahr 2001 trat in der Bundesrepublik Deutschland das neue Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz in Kraft, welches die aktive Gleichstellungspolitik für die rund 560000 Beschäftigten im Bundesdienst regelt. Sein Vorläufer, das zweite Gleichberechtigungsgesetz von 1994, war insbesondere wegen der unverbindlichen Gleichstellungspläne, der schwachen Stellung der Frauenbeauftragten und der fehlenden Sanktionen massiv kritisiert worden. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag nun mit folgenden Fragen: Welche Chancen für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik bietet die Neuregelung? Geht die Frauenförderung über Appelle inhaltlich hinaus oder garniert sie bisher geltende Gesetze nur mit bürokratischem Aufwand? Dementsprechend richtet sich der inhaltsanalytische Blick auf (1) den Gleichstellungsplan mit flexiblen Zielquoten, (2) die Vorgaben für die Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren, (3) die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie (4) den Geltungsbereich. Die Autorin begrüßt, dass das neue Gesetz die bisherige Gesetzeslage in Teilen erheblich verbessert. Gleichwohl reicht das Gesetz nicht aus, um eine effektive Durchsetzung des Gleichberechtigungsziels zu gewährleisten, da es nur schwache und zu wenige Sanktionen enthält. (ICG2)