Quelle: Wiesbaden: Springer VS, 2013, 2., vollst. überarb. und erw. Aufl.. 503 S.
Inhalt: "Gleichstellungspolitik an Hochschulen bewegt sich derzeit im Spannungsfeld aktueller Geschlechterforschung und hochschulpolitischer Transformationen. Das Handbuch reflektiert die Komplexität gleichstellungspolitischer Arbeit und trägt zu ihrer Professionalisierung bei. Der erste Teil des Handbuchs vermittelt theoretische Grundlagen und reflektiert Erkenntnisse aus den Gender, Queer, Postcolonial und Diversity Studies sowie aus der Intersektionalitätsforschung und diskutiert deren gleichstellungspolitische Relevanz. Im zweiten Teil werden gleichstellungspolitische Handlungsfelder praxisnah vorgestellt und Strategien und Instrumente der Gleichstellungsarbeit aufgezeigt. Zentrale Begriffe sind in einem Glossar erläutert. In der Verschränkung von Theorie und Praxis werden die Paradoxien gleichstellungspolitischen Handelns an Hochschulen als Herausforderung produktiv gemacht und Impulse für eine zukunftsfähige Gleichstellungspolitik gegeben." (Verlagsangabe)
Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Frauenförderung im Wandel : Gender Mainstreaming in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik
Titelübersetzung:Change in the promotion of women : gender mainstreaming in labor market policy in Austria
Autor/in:
Leitner, Andrea
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl. (Campus Forschung, 918), 2007. 264 S.
Inhalt: "Mit Gender Mainstreaming soll die Gleichstellung der Frau in Institutionen und Behörden systematisch umgesetzt werden. Andrea Leitner untersucht am Beispiel des österreichischen Arbeitsmarktservices die Chancen und Grenzen des Konzepts. Dort wurde Gender Mainstreaming zwar verankert, doch subtile Benachteiligungen so das Ergebnis ihrer Studie - sind weiter wirksam. Überdies droht die Gefahr, dass sich das Konzept auf angeordnetes Verwaltungshandeln reduziert und der inhaltliche Anspruch verlorengeht." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Integration von Beschäftigten ausländischer Herkunft : Analyse und Handlungsempfehlungen
Titelübersetzung:Integration of wage or salary earners of foreign extraction : analysis and action recommendations
Autor/in:
Akin, Semiha; Dälken, Michaela; Monz, Leo
Quelle: Frankfurt am Main: Bund-Verl. (Schriftenreihe der Hans-Böckler-Stiftung : Betriebs- und Dienstvereinbarungen), 2004. 90 S.
Inhalt: "Chancengleichheit von Arbeitnehmenden mit Migrationshintergrund und Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit werden zunehmend in Unternehmenskulturen verankert und in den letzten Jahren verstärkt in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt. Grundlagen dafür sind die Einbindung arbeits- und sozialrechtlicher Gleichstellung sowie der konkrete Auftrag an Geschäftsführung und Arbeitnehmendenvertretung im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Zwar ist die Gesamtzahl der Vereinbarungen im Moment noch überschaubar, doch schon jetzt zeigt sich, dass die Thematik in den nächsten Jahren verstärkt aufgegriffen wird. Die vorliegende Broschüre analysiert 28 Vereinbarungen zu partnerschaftlichem Verhalten und zur Chancengleichheit. Aufgegriffen wurden Regelungen zur Vorbeugung gegen Diskriminierung, zur Verbesserung der Chancengleichheit, zur interkulturellen Sensibilisierung und zum Umgang mit Beschwerden bei Diskriminierung. Dabei werden zahlreiche Hinweise zu betrieblichen Handlungsmöglichkeiten und zur Beteiligung der Interessenvertretung gegeben." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt
Dokumenttyp:Monographie
Frauenquoten in Österreich : Grundlagen und Diskussion
Titelübersetzung:Women's quotas in Austria : principles and discussion
Autor/in:
Jarosch, Monika
Quelle: Innsbruck: Studien-Verl. (Demokratie im 21. Jahrhundert, Bd. 2), 2001. 194 S.
Inhalt: "Quotenregelungen für Frauen bezeichnen eine bevorzugte Behandlung von Frauen bei der Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Ämtern, Funktionen, Führungspositionen - bei Positionen, sei es im Erwerbsleben oder in der Politik, in denen Frauen immer noch weit unterrepräsentiert sind. Frauenquoten können begründet werden aus einem umfassenden Gerechtigkeits- und Gleichheitsbegriff. Frauenquoten in Österreich sind möglich nach internationalen Verträgen, der österreichischen Verfassung und nach dem österreichischen Bundesgleichbehandlungsgesetz. Frauenquoten sind Thema in den politischen Parteien. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Union die Herstellung der faktischen Gleichstellung der Geschlechter mit positiven Maßnahmen zu ihrem ausdrücklichen Ziel erklärt. Im vorliegenden Buch werden die moralphilosophischen, juristischen und politischen Grundlagen von Quoten, die Diskussion um das Für und Wider von Frauenquoten mit besonderem Bezug für Österreich ausführlich dargestellt." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Frauenförderung; Quotierung; Quote; Österreich; Gleichstellung; Gleichheit; Diskriminierung; Frauenpolitik; politische Partizipation; Recht; Politik
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie
"... und jetzt wollen sie uns wieder in die Frauenecke stellen!" : die Bedeutung der Kategorie Geschlecht in den Vorstellungen von Frauenförderung
Titelübersetzung:"... and now they want to put us back in the women's corner again!" : the meaning
of the category of gender in the concepts of the promotion of women
Autor/in:
Lehnert, Nicole
Quelle: Bielefeld: Kleine Verlag GmbH (Wissenschaftliche Reihe, Bd. 110), 1999. 207 S.
Inhalt: "Obwohl Frauenförderung 'in aller Munde' ist, sind Frauen auf den Führungsebenen der
Hochschulen immer noch nur marginal vertreten. Diese Diskrepanz hat die These provoziert,
daß Gleichstellungsprogramme u.a. deshalb keine durchschlagenden Veränderungen bewirken
können, weil sie Gleichheit herbeiführen wollen, indem sie Besonderheiten von Frauen
hervorheben. Diese Vermutung ist der Ausgangspunkt der vorliegenden Studie. Vor dem
Hintergrund theoretischer Konzepte der sozialen Konstruktion von Geschlecht wird empirisch
untersucht, inwieweit Differenzen zwischen Frauen und Männern tatsächlich im Mittelpunkt
von gleichstellungspolitischen Vorstellungen stehen. Dabei wird die Frage aufgeworfen,
ob in den Auffassungen von Frauenförderung auch andere Faktoren eine Rolle spielen,
die die Kategorie 'Geschlecht' in den Hintergrund drängen - und falls das so ist,
wer solche Ideen vertritt. Die Materialbasis für die Untersuchung bilden qualitative
Interviews mit Frauen und Männern auf den Führungsebenen mehrerer Hochschulen. Die
Ergebnisse der Studie stellen Möglichkeiten für die Praxis von Frauenförderung zur
Diskussion, die über den Bereich der Hochschulen hinaus Relevanz aufweisen." (Autorenreferat)