Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Integration von Beschäftigten ausländischer Herkunft : Analyse und Handlungsempfehlungen
Titelübersetzung:Integration of wage or salary earners of foreign extraction : analysis and action recommendations
Autor/in:
Akin, Semiha; Dälken, Michaela; Monz, Leo
Quelle: Frankfurt am Main: Bund-Verl. (Schriftenreihe der Hans-Böckler-Stiftung : Betriebs- und Dienstvereinbarungen), 2004. 90 S.
Inhalt: "Chancengleichheit von Arbeitnehmenden mit Migrationshintergrund und Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit werden zunehmend in Unternehmenskulturen verankert und in den letzten Jahren verstärkt in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt. Grundlagen dafür sind die Einbindung arbeits- und sozialrechtlicher Gleichstellung sowie der konkrete Auftrag an Geschäftsführung und Arbeitnehmendenvertretung im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Zwar ist die Gesamtzahl der Vereinbarungen im Moment noch überschaubar, doch schon jetzt zeigt sich, dass die Thematik in den nächsten Jahren verstärkt aufgegriffen wird. Die vorliegende Broschüre analysiert 28 Vereinbarungen zu partnerschaftlichem Verhalten und zur Chancengleichheit. Aufgegriffen wurden Regelungen zur Vorbeugung gegen Diskriminierung, zur Verbesserung der Chancengleichheit, zur interkulturellen Sensibilisierung und zum Umgang mit Beschwerden bei Diskriminierung. Dabei werden zahlreiche Hinweise zu betrieblichen Handlungsmöglichkeiten und zur Beteiligung der Interessenvertretung gegeben." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt
Dokumenttyp:Monographie
Frauenquoten in Österreich : Grundlagen und Diskussion
Titelübersetzung:Women's quotas in Austria : principles and discussion
Autor/in:
Jarosch, Monika
Quelle: Innsbruck: Studien-Verl. (Demokratie im 21. Jahrhundert, Bd. 2), 2001. 194 S.
Inhalt: "Quotenregelungen für Frauen bezeichnen eine bevorzugte Behandlung von Frauen bei der Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Ämtern, Funktionen, Führungspositionen - bei Positionen, sei es im Erwerbsleben oder in der Politik, in denen Frauen immer noch weit unterrepräsentiert sind. Frauenquoten können begründet werden aus einem umfassenden Gerechtigkeits- und Gleichheitsbegriff. Frauenquoten in Österreich sind möglich nach internationalen Verträgen, der österreichischen Verfassung und nach dem österreichischen Bundesgleichbehandlungsgesetz. Frauenquoten sind Thema in den politischen Parteien. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Union die Herstellung der faktischen Gleichstellung der Geschlechter mit positiven Maßnahmen zu ihrem ausdrücklichen Ziel erklärt. Im vorliegenden Buch werden die moralphilosophischen, juristischen und politischen Grundlagen von Quoten, die Diskussion um das Für und Wider von Frauenquoten mit besonderem Bezug für Österreich ausführlich dargestellt." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Frauenförderung; Quotierung; Quote; Österreich; Gleichstellung; Gleichheit; Diskriminierung; Frauenpolitik; politische Partizipation; Recht; Politik
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie
Diskriminierung im Erwerbsleben : Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland
Titelübersetzung:Discrimination in working life : unequal treatment of women and men in the Federal Republic of Germany
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Bertelsmann, Klaus
Quelle: Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges., 1989. 581 S.
Inhalt: Die Untersuchung hat folgende Ziele: "- Aufzeigen der Ansatzbereiche und Formen der Diskriminierungen im Erwerbsleben, die zur Zeit vorhanden sind. - Darlegung der Rechtslage sowohl nach bundesdeutschem wie nach europäischem Recht. -Darstellung der bisherigen Befassung der Rechtsprechung mit Ansatzbereichen und Formen der Diskriminierung bei abhängiger Erwerbstätigkeit. - Kritische Reflexion dieser Rechtsprechung, um deren Ergebnisse ebenso deutlich werden zu lassen wie deren Lücken und Verkürzungen. - Aufzeigen der Möglichkeiten, die gegebene Rechtsprechung weiterzuführen bzw. vorhandene Ansätze aufzunehmen mit dem Ziel, zum Abbau der vorhandenen Diskriminierung beizutragen. - Überprüfung der Wirksamkeit der rechtlichen Regelungen zur Verhinderung von Diskriminierungen und Vorschläge zu Veränderungen. Die genannten Zielsetzungen bestimmen den Aufbau der Untersuchung: Sie beginnt mit einem Abriß der Entwicklung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Erwerbsleben (Teil 2). Anschließend werden die gegenwärtig geltenden Bestimmungen im innerstaatlichen und supranationalen Recht aufgeführt (Teil 3), unter umfassender Kommentierung des 1980 in Kraft getretenen "Gleichbehandlungsgesetzes" (Teil 4). Zwei besondere Schwerpunkte der Gleichbehandlungsregelungen werden in gesonderten Abschnitten behandelt, nämlich zum einen die Zulässigkeit besonderer Frauenfördermaßnahmen zum Abbau bestehender Ungleichheiten (Teil 5) und die mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts (Teil 6). Der darauf folgende Untersuchungsabschnitt (Teil 7) zeigt die verschiedenen Ansatzbereiche von Diskriminierungen im Erwerbsleben auf, aufgeschlüsselt in die Problembereiche - Ungleichbehandlungen durch Berufssperren und -einschränkungen, - Ungleichbehandlungen bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, - Ungleichbehandlungen bei der konkreten Auswahlentscheidung des Arbeitgebers bei der Einstellung, - Benachteiligungen von Frauen im Bereich der Teilzeitarbeit, - Ungleichbehandlungen bei der Vereinbarung von Arbeitsvertragsinhalten und während des Arbeitsverhältnisses, - Ungleichbehandlungen im Entgeltbereich, - Ungleichbehandlungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ein weiterer übergreifender Abschnitt behandelt die Problematik der sexuellen Beeinträchtigung im Betrieb. Der Schlußteil der Untersuchung (Teil 8) soll in kurzer Form Ansätze zur Reduzierung der Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben aufzeigen." (Autorenreferat)