Fragile Freundschaften : Networking und Gender in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung
Titelübersetzung:Fragile friendships : networking and gender in the promotion of junior scientists
Autor/in:
Maurer, Elisabeth
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl. (Schwerpunktreihe Hochschule und Beruf), 2010. 302 S.
Inhalt: Die Autorin berichtet aus dem Projekt "SOWI-Dissertationslabor mit Gleichstellungsanspruch" (kurz: "SOWI-Disslabor"), welches vom Eidgenössischen Gleichstellungsbüro, vom Schweizerischen Wissenschaftsrat, von der Weiterbildungskommission und von der "UniFrauenstelle - Gleichstellung von Frau und Mann" der Universität Zürich finanziert wurde. Untersucht werden die Dynamik, die durch die gleichstellungspolitische Initiative "SOWI-Disslabor" ausgelöst wurde; die Probleme, die sich bei dessen Umsetzung ergaben sowie die Gleichstellungspraxis und die Gleichstellungsinstrumente des Graduiertenkollegs "Genderstudies". Reflektiert werden zudem informell praktizierte, für das Networking relevante Haltungen und Verhaltensweisen der am Kolleg Teilnehmenden, die erst auf den zweiten Blick sichtbar und in ihrer Genderproblematik erkennbar werden. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, ob und wie die Erkenntnisse zu einer genderbewussten Nachwuchsförderung zu den Entscheidungsträgern in der Nachwuchsförderungspolitik der Schweiz gelangen können. Berücksichtigt werden insbesondere Wissensbestände und Analysen zu folgenden vier Themen: (1) Kontextbedingungen der Politikfelder Wissenschaft, Wissenschaftspolitik und Nachwuchsförderung, (2) Handlungsmöglichkeiten von mit der Gleichstellung beauftragten Akteurinnen und Akteuren, (3) Unterschiedliche Gleichstellungsstrategien und -inhalte; (4) Erhebung eigener empirischer Daten. (ICI2)
Quelle: Generaldirektion Forschung, Europäische Kommission; Luxembourg: Publications Office of the European Union (Studies and reports), 2010. 222 S.
Inhalt: Der vorliegende Bericht zieht eine Bilanz über den Aktionsplan "Frauen in der Wissenschaft", den die Europäische Kommission im Jahr 1999 ins Leben gerufen hat. In dem Aktionsplan wurde eine Strategie entworfen, um zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten und weiteren Schlüsselakteuren die Forschung von, für und über Frauen zu fördern. Im Mittelpunkt stehen vor allem drei Ziele: das Wissen über die Situation von Frauen in der Wissenschaft zu vertiefen, die Anzahl der Frauen in Wissenschaft, Ingenieurwesen und Technologie zu erhöhen sowie das Leitbild Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen, insbesondere in der Forschung, zu implementieren. Von der Helsinki-Gruppe "Frauen und Wissenschaft" wurden hierzu geschlechtsdifferenzierte Indikatoren erarbeitet, um den Fortschritt in Richtung Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Forschung zu messen. Der Bericht ist in vier größere Kapitel unterteilt, in denen die Aktivitäten, die in den letzten zehn Jahren von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten unternommen worden sind, ausführlich dargestellt werden: (1) Geschichte der "Frauen und Wissenschaft"-Politik in der EU, (2) Zur Situation von "Frauen in der Wissenschaft" in Europa, (3) Rekrutierung, Förderung und Beibehaltung von mehr Frauen in wissenschaftlichen Karrieren, (4) Gender Mainstreaming in der EU-Politik (insbesondere in der Forschung). (ICI)
Inhalt: In 1999 the European Commission started its activities on "women in science". This Report records the ten-year history (1999-2009), analyses the activities undertaken, provides an assessment of their effectiveness and appropriateness, and - whenever possible - includes a reflection on what did not work, what was not done, and how these omissions could be addressed.
Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Titelübersetzung:Geschlecht und Entwicklung der Berufsverläufe
Autor/in:
Newell, Helen
Quelle: European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions; Dublin, 2007. 18 S.
Inhalt: "This comparative study examines the issue of gender and career development and explores the continuing barriers to achieving equality of opportunity in this area. Looking at the current European Union countries (with the exception of Sweden) and Norway, the study explores the extent to which career patterns are changing in response to the restructuring of work and organisations and how this impacts on women's career experiences. It also examines the attitudes of the social partners regarding gender and career development. The study finds that although careers are changing in most countries, the nature of this change is best described as a gradual erosion of traditional work patterns, rather than a transformation which is likely to improve opportunities for women. Gender segregation remains a significant problem, despite women's increased activity rates. Female-dominated part-time work, associated with poor opportunities for training and promotion, also persists. The study reveals that most trade unions have been proactive in campaigning on this topic and in increasing their members' awareness of and ability to raise such issues with employers. However, it also shows that many employers appear to remain unconvinced about the need to prioritise gender and careers. While there are examples of some innovative attempts to tackle the problem, these often occur in isolation. In particular, translating legislation into practice at company level remains a significant problem." (author's abstract)
Frauenförderung im Wandel : Gender Mainstreaming in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik
Titelübersetzung:Change in the promotion of women : gender mainstreaming in labor market policy in Austria
Autor/in:
Leitner, Andrea
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl. (Campus Forschung, 918), 2007. 264 S.
Inhalt: "Mit Gender Mainstreaming soll die Gleichstellung der Frau in Institutionen und Behörden systematisch umgesetzt werden. Andrea Leitner untersucht am Beispiel des österreichischen Arbeitsmarktservices die Chancen und Grenzen des Konzepts. Dort wurde Gender Mainstreaming zwar verankert, doch subtile Benachteiligungen so das Ergebnis ihrer Studie - sind weiter wirksam. Überdies droht die Gefahr, dass sich das Konzept auf angeordnetes Verwaltungshandeln reduziert und der inhaltliche Anspruch verlorengeht." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz
Titelübersetzung:First empirical report of the Federal Government on the Federal Equal Opportunity Act
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2006. 170 S.
Inhalt: "Der Erste Erfahrungsbericht gemäß Paragraph 25 BGleiG für den Berichtszeitraum vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004 bilanziert die ersten Erfolge des am 5. Dezember 2001 in Kraft getretenen Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG). Er beruht auf Auskünften, die die Bundesdienststellen anhand eines umfangreichen Fragebogens erteilt haben, und auf einer Fülle statistischer Daten über Frauen und Männer im Bundesdienst. Diese zeigen u.a. dass die Anteile von Frauen insgesamt und in Führungspositionen leicht gesteigert werden konnten, dass Teilzeitbeschäftigung aber weiterhin fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen wird." (Autorenreferat)
Memorandum zur zukunftsfähigen Arbeitsforschung : Arbeit und Geschlecht - Plädoyer für einen erweiterten Horizont der Arbeitsforschung und ihrer Förderung
Titelübersetzung:Memorandum on work research with future capability : work and gender - plea in favor of an extended horizon in work research and its promotion
Quelle: Institut für Politikwissenschaft GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, FB 03 Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Universität Marburg; Marburg (Discussion Papers / GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, Nr. 13), 2005, Stand Febr. 2005. 30 S.
Inhalt: Vielfältige Transformationsprozesse in den modernen Gesellschaften und im globalen Maßstab bewirken und verbinden sich mit einem grundlegenden Struktur-, Form- und Bedeutungswandel von Arbeit. Die Arbeitsforschung und deren Förderung stehen damit vor neuen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Beitrag insbesondere mit den Gegebenheiten von Arbeit und Arbeitsforschung in der Bundesrepublik Deutschland; auf die wachsende Bedeutung europäischer Entwicklungen und globaler Perspektiven wird punktuell Bezug genommen. Die AutorInnen des Textes vertreten dabei die Auffassung, dass es einer systematischen Integration der Geschlechterperspektive in die Forschungsperspektiven und Forschungsansätze der Arbeitsforschung bedarf. Den Ausgangspunkt bildet in Kapitel 1 eine kurze Analyse der wechselseitigen Verschränkung der sozialen Organisation und Konstruktion von Arbeit und Geschlecht, des diesbezüglichen Wandels und der darin enthaltenen Herausforderungen für die Arbeitsforschung und deren Förderung. Darauf aufbauend werden in Kapitel 2 die Notwendigkeit und die Schwierigkeiten einer Neubestimmung und -vermessung des Gegenstandsbereichs der Arbeitsforschung und ihrer begrifflichen Grundlagen und diesbezügliche Forschungslücken bzw. noch unzulänglich bearbeitete Forschungsfragen aufgezeigt. Anhand ausgewählter Themenfelder in den Bereichen Arbeit und Leben, Arbeit und Teilhabe sowie Arbeit und Annerkennung werden in Kapitel 3 exemplarisch Forschungsperspektiven entwickelt, die die Geschlechterperspektive systematisch integrieren. Kapitel 4 befasst sich mit den sich aus der Geschlechterperspektive ergebenden methodischen Herausforderungen der Arbeitsforschung und der Dringlichkeit einer Vernetzung disziplinär verstreuter Forschungsansätze einerseits und zwischen Wissenschaft und Praxis andererseits. In Kapitel 5 wird abschließend für eine aktive Förderung genderkompetenter Arbeitsforschung plädiert. (ICG2)
Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder : Kommentar für die Praxis zum Bundesgleichstellungsgesetz und den Gleichstellungsgesetzen, Gleichberechtigungsgesetzen und Frauenfördergesetzen der Länder
Titelübersetzung:Federal and state laws on equality of women : practical comments on the Federal Equality Act and equal opportunity laws, laws on equality of rights and laws on the promotion of women of the Bundesländer
Quelle: Frankfurt am Main: Bund-Verl., 2002, 2., überarb. u. aktual. Aufl.. 1203 S.
Inhalt: "Die zweite, stark überarbeitete Auflage des Kommentars für die Praxis erläutert das gesamte Recht der Gleichstellung im öffentlichen Dienst nach einer neuen Konzeption: Auf die systematische Darstellung des Gleichstellungsrechts im öffentlichen Dienst folgt je eine geschlossene Kommentierung des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes, der einzelnen Ländergesetze sowie die Darstellung relevanter personalvertretungsrechtlicher Vorschriften. Hinzu gekommen sind Erläuterungen zum Landesrecht von Baden Württemberg, Bayern und Thüringen. Der systematische Teil behandelt unter anderem folgende Themen: Ziele der Gleichstellungsgesetze und verfassungs- und EG-rechtliche Grundlagen; 'Frauenquoten' im Dienstrecht; organisatorische und rechtliche Stellung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten; Gleichstellung und öffentliche Auftragsvergabe und Leistungsgewährung im Landesrecht." (Autorenreferat)
Gleichstellung im Konflikt mit Personalpolitik : Praxis und Theorie beruflicher Geschlechterkonkurrenz im internationalen Vergleich: USA, Großbritannien, Deutschland
Titelübersetzung:Equality in conflict with personnel policy : an international comparison of the practice and theory of occupational gender competition: U.S.A., Great Britain, Germany
Autor/in:
Bednarz-Braun, Iris
Quelle: München: DJI Verl., 2000. 284 S.
Inhalt: "Zielsetzung ist es nicht nur, den bundesrepublikanischen Forschungsstand zur Entstehung und Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft darzulegen; darüber hinaus werden hiesige Forschungsergebnisse zur Implementation von Frauenfördermaßnahmen in einer internationalen Betrachtungsweise mit entsprechenden Entwicklungen und empirischen Befunden aus den in gleichstellungspolitischer Hinsicht traditionsreichen Ländern USA und Großbritannien verglichen. Dieser Vergleich gibt Aufschluss über Unterschiede und Gemeinsamkeiten; denn in den angelsächsischen Ländern wurden jeweils andere Instrumente konzipiert, die sich von den bundesrepublikanischen - trotz der gleichlautenden Zielsetzung, bestehende asymmetrische Geschlechterverhältnisse im Erwerbsbereich mittels einer antidiskriminierenden Personalpolitik zu beheben - erheblich unterscheiden. Über deren Entstehungshintergründe und Wirksamkeit liegen bisher keine systematisch vergleichenden Untersuchungen im deutschsprachigen Raum vor. Diese Forschungslücke möchte die vorliegende Publikation schließen. Die komparativ angelegte Studie setzt deshalb an der Entstehungsgeschichte und den spezifischen Merkmalen der beruflichen Gleichstellungspolitik und den in den jeweiligen Ländern gemachten Erfahrungen, Erfolgen und Problemen bei ihrer Umsetzung an. Es wird der Frage nachgegangen, ob sich die für die Bundesrepublik Deutschland vorliegenden empirischen Befunde zum betrieblichen Umgang mit Frauenfördermaßnahmen lediglich als nationale Besonderheiten begreifen lassen, oder ob sie Ausdruck eines für westliche Gesellschaften charakteristischen generellen Phänomens sind. Der internationale Vergleich bietet die Chance, aus den vorliegenden Praxiserfahrungen in den untersuchten Ländern und aus den auf die länderspezifischen Verhältnisse bezogenen Problemanalysen vertiefte Einsichten und Erkenntnisse über förderliche und hinderliche Mechanismen der beruflichen Frauenförderung vor dem Hintergrund je unterschiedlicher gleichstellungsorientierter Instrumente zu gewinnen. Auf dieser Grundlage ist eine differenzierte praxis- wie theorieorientierte Analyse der Genese und Behebung von geschlechterspezifischer Ungleichheit in der Erwerbsarbeit möglich, die es erlaubt, frauenpolitische Schlussfolgerungen zu ziehen und Vorschläge zur Verbesserung einer arbeitsweltbezogenen Gleichstellungspolitik für die Bundesrepublik zu formulieren." (Textauszug)