Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Quelle: WISO : Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift des ISW, Jg. 29 (2006) Nr. 3, S. 123-134
Inhalt: "Die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine europäische Erfolgsgeschichte. Ohne EU wäre Österreich in Gleichstellungsfragen nicht so weit, wie es heute ist. Die Folgen der europäischen Wirtschaftspolitik für Frauen behindern aber gerade diese positiven Impulse, die durch die EU-Gleichstellungspolitik gesetzt werden, da Frauen von den Auswirkungen der Liberalisierungs- und Privatisierungspolitik viel weitreichender betroffen sind als Männer. Diese führte etwa am Arbeitsmarkt zu massiver Erosion von Normalarbeitsverhältnissen und verstärkter geschlechtlicher Segregation. Der Arbeitsmarkt zerfällt zunehmend in einen männlich dominierten Kernarbeitsmarkt und einen weiblichen marginalisierten Arbeitsmarkt, in dem 'atypische' Arbeitsverhältnisse wie Teilzeitarbeit, geringfügige und befristete Beschäftigungen oder Scheinselbstständigkeit, hohe Arbeitsplatzunsicherheit, niedrige Löhne, fehlende Aufstiegschancen, schlechte Arbeitsbedingungen und mangelnde soziale Sicherheit vorherrschen. Die derzeitigen budgetpolitischen Vorgaben, die deutlich negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum zeigen, könnten nur sehr schwer durch sozialpolitische Maßnahmen aufgefangen werden. Dringend geboten ist daher ein wirtschaftspolitischer Kurswechsel, der dem Staat wieder mehr Handlungsspielraum einräumt und damit unter anderem gleichstellungspolitischen Fragestellungen wieder mehr Gewicht eingeräumt werden kann. Die Machtzentren in europäischen Entscheidungsprozessen können im Wesentlichen auf drei Ebenen identifiziert werden, an denen Frauen nur sehr eingeschränkt teilhaben." (Autorenreferat)
Quelle: Journal of women and minorities in science and engineering, Vol. 8 (2002) No. 3-4, S. 363-375
Inhalt: "The current situation of women in scientific education and employment in European Union and applicant countries shows patterns of vertical and horizontal segregation. Yet the data that underpin these analyses are patchy, and despite some efforts to reuse available data, there is a clear need for new data, an effort that is gathering momentum in the European Commission (EC) and other pan-European bodies. However, new data collection requires major resourcing and for this to happen, various actors need to be convinced that the 'women and science problem' matters. Various arguments can be found in the literature about why the issue is seen to matter, and here, the author focuses particularly on a recent rationale in the EC, the 'science and society' perspective. However, if women, as agents, persist in retreating from science, the reasons behind the phenomena shown up in the available data need to be much more closely examined, in terms of the structures and institutions of scientific education and employment." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Naturwissenschaft und Technik, Statistik und statistische Daten
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gender and the politics of working time
Titelübersetzung:Arbeitszeit und Gleichstellung der Geschlechter
Autor/in:
Ballmer-Cao, Thanh-Huyen
Quelle: Schweizerische Zeitschrift für Politische Wissenschaft, Vol. 4 (1998) Iss. 1, S. 23-44
Inhalt: "Die vorliegende Arbeit analysiert das Problem der Arbeitszeit unter dem Blickpunkt der Gleichstellung der Geschlechter. Sie stellt die Frage nach der Möglichkeit einer 'anderen' Arbeitszeitpolitik welche die Reproduktionsarbeit als solche in Betracht nehmen sollte. Drei Aspekte werden in diesem Zusammenhang diskutiert. Die Zeit im Generellen und die Arbeitszeit im Besonderen werden zunächst im Kontext des Werten- und Wirtschaftswandels thematisiert. Die Zeit samt ihrer Strukturen und Komponenten werden dann in einer geschlechtsspezifischen Perspektive gezeigt, d.h. in Bezug zu den Rollen und Bedürfnissen der Frauen. Denkanstöße in Richtung einer frauenfreundlichen, globalen Arbeitszeitpolitik werden am Schluß der Arbeit dargestellt." (Autorenreferat)
Inhalt: "The present study analyses the problem of working time with respect to gender equality. It examines the possibility of a different working time politics, which should take women's reproductive work into account. Three aspects are discussed within this framework. Time in general, as well as working time in particular are elaborated in conjunction with value and economic shifts. Time with its structures and components are shown in a gender-specific perspective, that is, in terms of the roles and needs of women. Finally, suggestions toward a more womensensitive, global politics on working time are proposed." (author's abstract)
Die Frauenquote vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht
Titelübersetzung:The women's quota before the European Court of Justice and the Federal Labor Court
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Gegenwartskunde : Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Jg. 45 (1996) H. 2, S. 229-238
Inhalt: Um die Frauenquote als Fördermaßnahme bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis und bei Beförderung wird in der Medienöffentlichkeit und vor Gerichten derzeit heftig gestritten. Seit dem Ende der achtziger Jahre gibt es in einigen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Quotierungsregelungen, entweder in Form einer Entscheidungsquote, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, oder einer Ziel- bzw. Ergebnisquote wie in Hessen und Brandenburg. Der vorliegende Beitrag zeigt zu diesem Thema folgendes: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bremer Quote vom Oktober 1995 ist nicht nur in der Frauenbewegung als Rückschlag der Gleichstellungspolitik aufgefaßt worden. Die Autorin setzt manch "männlich triumphierender Schlagzeile" und Kommentierung die nüchterne Auslegung entgegen, daß die politischen Auswirkungen dieses Urteils vermutlich negativer sind, als sie es im Hinblick auf die juristische Bedeutung der Entscheidung zu sein bräuchten. (ICE)