Inhalt: Geschlechterpolitik ist weder ein etabliertes noch ein klar abgrenzbares Feld. Sie umfasst all jene politischen Interventionen, die die Ausgestaltung der Geschlechterverhältnisse direkt oder indirekt beeinflussen. Der engere Begriff Frauen- oder Gleichstellungspolitik bezieht sich hingegen auf vorwiegend sozialpolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen v. a. durch die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse. Primärrechtliche Grundlage der Gleichstellungspolitik bildet seit 1957 das Lohngleichheitsprinzip. Drei Faktoren beeinflussten dessen Verankerung im EWG-Vertrag und sind bis heute relevant: Erstens wurde Lohngleichheit im Kontext von Wettbewerbsverzerrungen diskutiert und blieb der Binnenmarktlogik verhaftet. Zweitens wurde die Diskussion von einem nationalen Vorreiter (Frankreich) angestoßen, stieß aber auf Widerstand bei den Verhandlungspartnern. Drittens wurden internationale Normen berücksichtigt. Geschlechterpolitik soll Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern fördern sowie geschlechtsspezifische Diskriminierung bekämpfen - und zwar in allen Tätigkeitsfeldern mittels des operativen Instruments des "gender mainstreaming". Geschlechtergleichstellung ist als zentrales Ziel im Amsterdam-Vertrag, in der Grundrechte-Charta sowie im Verfassungsvertrag kodifiziert. EU-Geschlechterpolitik ist somit eine Antwort auf das bis heute de jure wie de facto nur teilweise eingelöste Versprechen von Gleichheit zwischen Männern und Frauen. (ICF2)
Schlagwörter:EU; EU-Politik; Geschlechterpolitik; Gleichschaltung; Chancengleichheit; Diskriminierung; Sexualität; Mutterschutz; Gender Mainstreaming; Benachteiligtenförderung; Strategie; Implementation; Organisation; Steuerung; sozialer Wandel
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag