Finanzielle Frauenförderung : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Ganseforth u.a.
Titelübersetzung:Financial promotion of women : reply by the Federal Government to the minor interpellation of the members of parliament Monika Ganseforth and others
Herausgeber/in:
Bundesregierung; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, (1996) Dr. 13/5192, S. 1-25
Inhalt: In der kleinen Anfrage antwortet die Bundesregierung auf Fragen nach der Höhe von Finanzmitteln in Bund und Ländern für frauenpolitische Maßnahmen und für Personal in Frauenreferaten, für die Vernetzung von Fraueninitiativen, für Maßnahmen für spezielle weibliche Zielgruppen und für frauenspezifische Modellprojekte. Außerdem gibt sie Auskunft über Beschlüsse zur geschlechtsneutralen Gesetzessprache und ihre Umsetzung in Bund und Ländern. (IAB)
Regelungen im öffentlichen Dienst zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie : ein Überblick zum gegenwärtigen Stand der Frauenförderung
Titelübersetzung:Regulations in the civil service to reconcile an occupation and a family : an overview of the current state of promotion of women
Autor/in:
Schwidden, Frank
Quelle: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch : Monatszeitschrift für Sozialrecht, Sozialgesetzbuch, Arbeitsrecht, Sozialhilfe, Wohlfahrtspflege, Jugendwohlfahrt und verwandte Gebiete, Jg. 35 (1996) H. 6, S. 281-292
Inhalt: "Das Frauenfördergesetz des Bundes versucht die Unterrepräsentation von Frauen in verfassungsgemäßer Weise durch allgemeine Maßnahmen ohne Quotenregelungen abzubauen. Die Dienststellen des Bundes werden durch Zielvorgaben in den Frauenförderplänen und den Begründungszwang bei den laufenden Anpassungen (4 FFG) in die Pflicht genommen, mehr für die Frauenförderung zu tun. Dazu gehören Maßnahmen wie gezielte Fortbildung, geschlechtsneutrale und doch die Frauen auffordernde Stellenausschreibungen, Erleichterung des Wiedereinstiegs von Frauen in den Beruf. Von wesentlicher Bedeutung ist auch die Einführung einer Frauenbeauftragten in größeren Dienststellen und das ihr eingeräumte Beanstandungsrecht bei unzureichenden Frauenfördermaßnahmen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche dienstrechtliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die einen gezielten Abbau von beruflichen Benachteiligungen der Frauen anstreben, wie vor allem die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung und der Anrechnung von Dienstzeiten wegen des Ausfalls durch die Kindererziehung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : empirische Ergebnisse zur aktuellen Rechtslage ; zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : empirical results on the current legal position; implementation of EC law on equality of treatment of men and women in its application to universities
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1995) H. 1/2, S. 56-70
Inhalt: Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es zu ermitteln, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die EG-Länder die Gleichbehandlungsrichtlinien von 1976 für Männer und Frauen an den Hochschulen in ihren nationalen Regelungen verwirklicht haben. Der "interkulturelle Querschnittsvergleich" untersucht die Rechtslage von Frauen, wie sie sich in den Gesetzestexten zur Frauenförderung darstellt. Die Interpretation der Ergebnisse zeigt folgendes: (1) Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Hochschulen ist europaweit ein soziales Problem. (2) Die schriftliche Befragung zentraler Institutionen zeigt, daß es in den neun EG-Ländern keine äquivalenten Regelungen zum bundesdeutschen Hochschulrahmengesetz gibt. Die Richtlinie der EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern von 1976 dient daher als Bezugsgröße für den vorliegenden Rechtsvergleich. (pmb)
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Hochschulen, Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Law and equal employment opportunities for women: the Japanese experience
Autor/in:
Lam, Alice
Quelle: Industrielle Beziehungen : Zeitschrift für Arbeit, Organisation und Management, 1 (1994) 2, 19 S
Inhalt: "Seit Jahren gründet die Leistungsstärke japanischer Unternehmen auf einem
Beschäftigungssystem, das die Mehrzahl der Frauen von den zentralen
Berufspositionen ausschließt. Seit den frühen 80er Jahren gerät Japan
unter zunehmenden internationalen Druck, die Stellung und den Status
weiblicher Arbeitskräfte an den in anderen Industrienationen geltenden
Gleichberechtigungs-Standard anzugleichen. Im Mai 1985 legte die
japanische Regierung das Equal Employment Opportunity Law (EEO Law) vor,
das seit April 1986 in Kraft ist. Es verbietet die Diskriminierung von
Frauen in der beruflichen Bildung, bei den Zusatzleistungen, beim
Übertritt in den Ruhestand und bei Kündigungen. Ferner drängt es die
Arbeitgeber, sich um eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der
Rekrutierung, der Arbeitsplatzzuweisung und der Beförderung "zu bemühen".
Im vorliegenden Aufsatz wird das EEO Law analysiert, und es werden seine
Auswirkungen auf die Personalpolitik der Unternehmen sowie auf die
Karriereorientierungen der Frauen beleuchtet. Die wichtigsten Folgerungen
sind, daß das EEO Law nicht die gewünschten Auswirkungen hatte.
Japanische Unternehmen verblieben in den eingefahrenen Bahnen
"traditioneller" Beschäftigungspraktiken, und ihr Wunsch, die Stabilität
der bestehenden männlich-dominierten internen Arbeitsmärkte zu schützen,
bildet das Haupthindernis für den Wandel." (Autorenreferat)
Inhalt: "For many years Japanese companies built their high performance upon an
employment system which excluded the majority of women from key jobs.
Since the early 1980s Japan has come under increasing pressure from the
international community to improve the position and status of women
workers in compliance with the standards of gender equality accepted by
other advanced countries. In May 1985, the Japanese government passed the
Equal Employment Opportunity Law (hereafter refered to as EEO Law) which
took effect from April 1986. It prohibits discrimination against women in
vocational training, fringe benefits, retirement and dismissal. It also
urges employers to 'endeavour' to treat women equally with men with
regard to recruitment, job assignment and promotion.
This paper analyses the nature of the EEO Law and looks at its effects on
companies' personnel policies and women's career attitudes. The main
conclusions are that the EEO Law has not had the desired effect. Japanese
companies' continued attachment to the 'traditional' employment practices
and their desire to protect the stability of the established maledominated
internal labour markets constitute the major obstacle for
change." (author's abstract)
Schlagwörter:Japan; Japan; Beschäftigungssystem; employment system; Frauenerwerbstätigkeit; women's employment; Erwerbsbeteiligung; labor force participation; Benachteiligung; deprivation; Gleichbehandlung; equal treatment; gesetzliche Regelung; statuary regulation; Frauenpolitik; women's policy; Ostasien; Far East
SSOAR Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Personalwesen
Gender segregation in the engineering and science professions : a case of continuity and change
Titelübersetzung:Geschlechtersegregation bei Ingenieuren und wissenschaftlichen Berufen - Ein Fall von Kontinuität und Wandel
Autor/in:
Devine, Fiona
Quelle: Work, Employment and Society : a journal of the British Sociological Association, Vol. 6 (1992) No. 4, S. 557-575
Inhalt: Im Rahmen einer betrieblichen Fallstudie wird der Frage nachgegangen, ob die geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarktes für Technikerinnen durch die verbesserte Ausbildung von Frauen in Großbritannien aufgeweicht wurde. Es zeigt sich, daß zum einen die geschlechtsspezifische Berufswahl, aber auch das Einstellungsverhalten der Personalchefs zu einer fortbestehenden Segregation beitragen. (IAB)
Inhalt: "It has been argued that gender segregation may be declining or, at least, that more complex and subtle forms of gender segregation are now discernible as women acquire the necessary educational credentials to enter previously maledominated professional occupations. Drawing on a case study of engineering and science, it will be seen that the 'gendered' nature of subject choices in the educational system accounts for the persistence of gender segregation in the technical professions. Moreover, despite the introduction of equal opportunity legislation, the small number of women acquiring technical degrees still face discrimination from hostile managers in the reccruitment process, and childcare and domestic responsibilities continue to block their occupational mobility within organisations where uninterrupted linear careers are the norm. The 'liberal feminist' strategy of acquiring the necessary 'human capital' to undermine social closure, in other words, has not substuntially reduced horizontal and vertical gender segregation in technical professions historically almost exclusively dominated by men." (author's abstract)