Neun Paradoxien deutscher Familien- und Gleichstellungspolitik : höhere staatliche Zahlungen an Familien können kontraproduktiv im demographischen Wandel wirken
Titelübersetzung:Nine paradoxes of German policy on the family and equal opportunity : higher state payments to families can have a counter-productive effect during demographic change
Autor/in:
Engelbrech, Gerhard
Quelle: Ifo-Schnelldienst : Wochenberichte, Jg. 54 (2001) H. 12, S. 7-8
Inhalt: In Deutschland ist die Familienpolitik zu einem Kernthema der Politik und der Öffentlichkeit geworden. Die anhaltend niedrige Geburtenrate wird weitreichende Folgen für alle öffentlichen Bereiche mit sich bringen. Familienpolitik: "Ansätze, die allein auf einen deutlich erhöhten Transfer für Familien setzen, weisen dabei in die falsche Richtung". Für den Autor konterkariert der Ansatz, auf einen deutlich erhöhten Transfer für Familien zu setzen, sogar das Ziel, die Geburtenrate zu erhöhen: "Finanzielle Förderung von Familien ist aber ein schwacher Stimulus zur Erhöhung der Geburtenrate und wirkt sowohl der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt wie auch dem zunehmenden Fachkräftebedarf entgegen. Die dadurch gebundenen Gelder fehlen für bessere Rahmenbedingungen außerhäuslicher Betreuungsangebote, mit denen wirksamer dem demographischer Wandel entgegengesteuert werden." (IAB)
Regelungen im öffentlichen Dienst zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie : ein Überblick zum gegenwärtigen Stand der Frauenförderung
Titelübersetzung:Regulations in the civil service to reconcile an occupation and a family : an overview of the current state of promotion of women
Autor/in:
Schwidden, Frank
Quelle: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch : Monatszeitschrift für Sozialrecht, Sozialgesetzbuch, Arbeitsrecht, Sozialhilfe, Wohlfahrtspflege, Jugendwohlfahrt und verwandte Gebiete, Jg. 35 (1996) H. 6, S. 281-292
Inhalt: "Das Frauenfördergesetz des Bundes versucht die Unterrepräsentation von Frauen in verfassungsgemäßer Weise durch allgemeine Maßnahmen ohne Quotenregelungen abzubauen. Die Dienststellen des Bundes werden durch Zielvorgaben in den Frauenförderplänen und den Begründungszwang bei den laufenden Anpassungen (4 FFG) in die Pflicht genommen, mehr für die Frauenförderung zu tun. Dazu gehören Maßnahmen wie gezielte Fortbildung, geschlechtsneutrale und doch die Frauen auffordernde Stellenausschreibungen, Erleichterung des Wiedereinstiegs von Frauen in den Beruf. Von wesentlicher Bedeutung ist auch die Einführung einer Frauenbeauftragten in größeren Dienststellen und das ihr eingeräumte Beanstandungsrecht bei unzureichenden Frauenfördermaßnahmen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche dienstrechtliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die einen gezielten Abbau von beruflichen Benachteiligungen der Frauen anstreben, wie vor allem die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung und der Anrechnung von Dienstzeiten wegen des Ausfalls durch die Kindererziehung." (Autorenreferat, IAB-Doku)