Frauenrechte sind Menschenrechte : transnationale Frauenbewegungspolitik zwischen Erfolgsgeschichte und Rückschlägen
Titelübersetzung:Women's rights are human rights : transnational women's movement policy between a success story and setbacks
Autor/in:
Dackweiler, Regina-Maria
Quelle: Zeitschrift für Menschenrechte, Jg. 3 (2009) Nr. 1, S. 37-53
Inhalt: Der Beitrag zur Geschlechterforschung befasst sich mit folgender Frage: Wer sind die Antagonisten der errungenen geschlechtergerechten Normen und mit welchen Argumenten auf den diplomatischen Vorder- und Hinterbühnen versuchen sie, Frauen-/Menschenrechte auch mit Blick auf geschlechtsbezogene Gewalt anzufechten bzw. zu unterlaufen? Zur Beantwortung werden im ersten Schritt zunächst die Ausgangsbedingungen und Entwicklungsfaktoren dieses globalen, frauenbewegungspolitischen Prozesses rekonstruiert, innerhalb dessen es zur Redefinition der Frauen- als Menschenrechte kommen konnte. Im zweiten Schritt wird sodann aufgezeigt, welche Bedeutung dem Zusammenspiel von nationalen und transnational agierenden Frauenbewegungen und deren Diskurs der 'Frauenrechte sind Menschenrechte' für die Normen- und Maßnahmenregenerierung im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch im sozialen Nahraum zukommt. Im dritten Schritt richtet sich abschließend der Blick auf drohende Rückschritte im Bereich der Frauen-/Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin von der These aus, dass es den transnational agierenden Frauenbewegungen auf Basis neuer Ressourcen und veränderter politischer Chancenstrukturen gelungen ist, sich im Rekurs auf den Deutungsrahmen 'Frauen sind Menschenrechte' in die seit Ende der 1980er Jahre sich verdichtende globale Menschenrechtskultur einzuschreiben und erstmals in der Geschichte der Menschenrechte ein soziales Gewissen und soziale Solidarität hinsichtlich geschlechtsbezogener Gewalt zu etablieren. (ICG2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Supranationaler Reformimpuls versus mitgliedstaatliche Beharrlichkeit : europäische Rechtsentwicklung und Gleichstellung
Titelübersetzung:Supranational reform impetus versus member state resistance : European legal development and equality
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Aus Politik und Zeitgeschichte : Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, (2002) B 33/34, S. 29-37
Inhalt: "Die europäische Richtlinien-Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs leisteten in den letzten dreißig Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von rechtlicher Chancengleichheit für Frauen und Männer. Die nationale Anpassung an die europäischen Vorgaben wurde allerdings oft nur widerwillig vollzogen, wie das deutsche Beispiel zeigt. Die gesellschaftliche Praxis hinkt in den meisten europäischen Ländern dem eigenen und dem europäischen Recht hinterher. Noch immer gehen Reformimpulse von der europäischen Rechtssetzung aus. Weitere Potenziale enthält das europäische Recht für die Mitgliedstaaten vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung der Rechtsfigur der 'mittelbaren Diskriminierung', die schon zur Verbesserung der Rechte von Teilbeschäftigten geführt hat und sich auch im Sinne von mehr Entgeltgleichheit bei 'gleichwertiger' Arbeit einsetzen lässt." (Autorenreferat)
Institutionalisierung von Gleichberechtigungsnormen im supranationalen Kontext : die EU-Geschlechterpolitik
Titelübersetzung:Institutionalizing gender equality norms within a supranational context : the gender policy of the European Union
Autor/in:
Wobbe, Theresa
Quelle: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft, (2001) H. 41, S. 332-355
Inhalt: "Die Dynamik des Geschlechterverhältnisses kann heute ohne die Einbeziehung supranationaler Faktoren nicht mehr hinreichend erklärt werden. Der Beitrag diskutiert diesen Zusammenhang am Beispiel des europäischen Gemeinschaftsrechts im Bereich der Geschlechterpolitik. Zunächst werden institutionalistische Ansätze vorgestellt, die die Konstruktion und Institutionalisierung von Normen auf verschiedenen Systemebenen und mit Bezug auf die Europäisierung erforschen. Am Beispiel der Genese und des Wandels von Art. 119 des EWG-Vertrages wird dann die supranationale Geschlechterpolitik und das Instrumentarium ihrer Anwendung rekonstruiert. Der Prozess dieser Institutionalisierung wird abschließend als Strukturierung eines organisationalen Feldes formuliert. Die These des Beitrags ist, dass der Grad und die Verbindlichkeit von EU-Gleichberechtigungsnormen eine Komponente der Europäisierung darstellen und Hinweise auf eine regionale Differenzierung des weltpolitischen Systems enthalten." (Autorenreferat)
Inhalt: "Today, the dynamics of gender relations hardly can be explained without reconsidering supranational factors. In this contribution, the case of the European Community law in the field of gender policy will exemplify this. In the first step, institutionalist approaches will be presented, which examine the construction and institutionalization of norms with reference to different system levels as well as in relation to the EU (I). Against this background the formation and change of the art. 119 of the Rome Treaty (1957) will serve as a case to reconstruct the supranational gender policy and the tools of its application (II). Following the institutional perspective, this process of institutionalization will be conceptualized as the structuration of an organizational field (III). It will be argued that legal obligations of EU-gender equality norms reflect the emergent level of europeanization with respect to the regional differentiation of the world polity." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gender mainstreaming als neoliberales Projekt?
Titelübersetzung:Gender mainstreaming as a neo-liberal project?
Autor/in:
Schunter-Kleemann, Susanne
Quelle: Utopie kreativ : Diskussion sozialistischer Alternativen, (1999) H. 108, S. 41-45
Inhalt: Der Beitrag stellt das "gender mainstreaming" vor, eine neue gleichstellungspolitische Strategie, die in den letzten Jahren von den EU-Gremien entwickelt wurde. Der Grundsatz des gender mainstreaming soll zum Ausdruck bringen, daß Geschlechterfragen (gender=Geschlecht) nicht mehr nur ein Randthema für unerschütterliche Feministinnen, sondern als "Hauptströmung", als elementarer Bestandteil des Projekts europäische Integration anzusehen ist. Die Autorin geht der Frage nach, welche politischen Hintergründe es gibt, daß diese Strategie propagiert wird. Das zentrale Problem dieses Ansatzes liegt für die Autorin darin, daß unter dem Stichwort "Partnerschaft mit lokalen Akteuren" Machtungleichgewichte und Hierarchien ausgeblendet und soziale Verteilungskonflikte in den Hintergrund gedrängt werden. (pre)
Strukturen von Gleichstellungsorganen in den Mitgliedstaaten der EG
Titelübersetzung:Structures of emancipation organs in the member states of the EC
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst des Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, Jg. 7 (1989) H. 1/2, S. 143-154
Inhalt: Seit Ende der 70er Jahre ist in allen EG-Ländern ein Prozeß der Institutionalisierung der Frauenpolitik im Gange. Es wurden Organe gesetzlich verankert, die die gesellschaftliche Stellung von Frauen prüfen, und solche, deren Aufgabe es ist, auf die Abschaffung der Diskriminierung von Frauen hinzuwirken. Die EG-Richtlinien, die zur Gleichstellung erlassen wurden, sind für viele nationale Gleichstellungsorgane eine wichtige Grundlage ihrer Politik, da sie geeignet sind, auf die nach wie vor bestehenden Diskrepanzen zwischen dem rechtlichen Anspruch auf Gleichstellung und dem wirklichen Zustand hinzuweisen. Bereits in den Römischen Verträgen von 1957 war das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit festgelegt worden. Später entstanden zahlreiche Organisationen und Komissionen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Besonderheiten der "GO's" (governmental organisations), der "NGO's" (non-governmental organisations) und der "Quangos" (quasi-non-governmental organisations), über das Netz der formalen und informellen Zusammenarbeit sowie über Kompetenzen und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsorgane. (KA)