60 Jahre Gleichberechtigung im Grundgesetz : und die Situation der Frauen in Deutschland
Titelübersetzung:60 years of equality of rights in the Basic Law : and the situation of women in Germany
Autor/in:
Notz, Gisela
Quelle: Widerspruch : Beiträge zu sozialistischer Politik, Jg. 28 (2008) H. 55, S. 75-86
Inhalt: Der Beitrag beschreibt unter Berücksichtigung von empirischem Datenmaterial für den Zeitraum 1919 bis 2008 die Frauenpolitik in Deutschland. So werden im ersten Schritt zunächst die Anfänge der Frauenkämpfe um politische Beteiligung von 1919 bis 1945 skizziert. Der zweite Schritt liefert eine Gegenüberstellung der Gleichberechtigungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR seit 1949 bis 1994 mit besonderem Blick auf die Ausgestaltung im Grundgesetz. Der dritte Schritt untersucht die Umsetzung der Frauenpolitik in den bundesdeutschen Parteien und politischen Institutionen von 1962 bis 2008, während der vierte Schritt die verschlechterte Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt betrachtet. Abschließend macht die Autorin auf die feministische Bewegung und die Etablierung des Gender Mainstreaming in Deutschland aufmerksam und umreißt die Zukunft von gleichstellungspolitischen Perspektiven. (ICG2)
Quelle: Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst soFid, (2004) Frauen- und Geschlechterforschung 2004/2, S 11-20
Inhalt: Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Armutsrisiko von Frauen in der Schweiz im Kontext ihrer (un-)entgeltlichen Arbeitstätigkeiten. Dabei orientieren sich die Ausführungen an der These, wonach nicht die Arbeit, sondern die Arbeitsteilung das Armutsrisiko von Frauen erhöht. Diese Entwicklung wird anhand von fünf Faktoren und entsprechendem empirischen Datenmaterial für den Zeitraum von 1991 bis 2002 aufgezeigt: (1) die traditionelle Rollenverteilung in ihrer ganzen Breite, (2) die damit verbundene Erwerbsreduktion von Müttern, (3) Lohnungleichheit, (4) erhöhte Erwerbslosigkeit und Unterbeschäftigung unter Frauen sowie (5) das System sozialer Sicherung, das auf die Lohnhöhe ausgerichtet ist. Vor diesem Hintergrund plädieren die Autorinnen für eine Armutsbekämpfung in Form einer gleichberechtigten Teilnahme der Frauen am Berufsleben. (ICG2)
Gleichstellung von Frauen aus der Sicht ost- und westdeutscher Jugendlicher : Ergebnisse aus dem Civic-Education-Projekt der IEA
Titelübersetzung:Equality of women in the opinion of adolescents in east and west Germany : results from the Civic Education Project of the IDO
Autor/in:
Oesterreich, Detlef
Quelle: Aus Politik und Zeitgeschichte : Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, (2003) B 15, S. 26-31
Inhalt: "Die hohe Zustimmung zur Gleichstellung von Frauen ist charakteristisch für die Jugendlichen aller reichen Industrienationen. Es gibt jedoch große Differenzen zwischen Jungen und Mädchen: Während mehr Mädchen als Jungen sich für die Gleichstellung von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzen, sind - umgekehrt - mehr Jungen als Mädchen der Ansicht, dass Männer besser zu politischer Führung geeignet seien als Frauen, größere Rechte auf einen Arbeitsplatz hätten und bei der Karriere von ihren Frauen unterstützt werden sollten. Bei den 14-jährigen Mädchen zeigt sich im Vergleich zur Generation ihrer Mütter ein Einstellungswandel. Sie haben sich offenbar in stärkerem Maße damit abgefunden, dass Frauen in der Bundesrepublik noch immer keine gleichberechtigte Stellung eingeräumt wird." (Autorenreferat)
Politische Steuerung der Chancengleichheit : Politik der kleinen Schritte durch das neue Bundesgleichstellungsgesetz
Titelübersetzung:Political control of equal opportunity : policy of small steps through the new Federal Equal Opportunity Act
Autor/in:
Koch, Angelika
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 11 (2002) H. 1, S. 88-93
Inhalt: Im Jahr 2001 trat in der Bundesrepublik Deutschland das neue Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz in Kraft, welches die aktive Gleichstellungspolitik für die rund 560000 Beschäftigten im Bundesdienst regelt. Sein Vorläufer, das zweite Gleichberechtigungsgesetz von 1994, war insbesondere wegen der unverbindlichen Gleichstellungspläne, der schwachen Stellung der Frauenbeauftragten und der fehlenden Sanktionen massiv kritisiert worden. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag nun mit folgenden Fragen: Welche Chancen für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik bietet die Neuregelung? Geht die Frauenförderung über Appelle inhaltlich hinaus oder garniert sie bisher geltende Gesetze nur mit bürokratischem Aufwand? Dementsprechend richtet sich der inhaltsanalytische Blick auf (1) den Gleichstellungsplan mit flexiblen Zielquoten, (2) die Vorgaben für die Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren, (3) die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie (4) den Geltungsbereich. Die Autorin begrüßt, dass das neue Gesetz die bisherige Gesetzeslage in Teilen erheblich verbessert. Gleichwohl reicht das Gesetz nicht aus, um eine effektive Durchsetzung des Gleichberechtigungsziels zu gewährleisten, da es nur schwache und zu wenige Sanktionen enthält. (ICG2)
Die Frauenquote vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht
Titelübersetzung:The women's quota before the European Court of Justice and the Federal Labor Court
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Gegenwartskunde : Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Jg. 45 (1996) H. 2, S. 229-238
Inhalt: Um die Frauenquote als Fördermaßnahme bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis und bei Beförderung wird in der Medienöffentlichkeit und vor Gerichten derzeit heftig gestritten. Seit dem Ende der achtziger Jahre gibt es in einigen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Quotierungsregelungen, entweder in Form einer Entscheidungsquote, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, oder einer Ziel- bzw. Ergebnisquote wie in Hessen und Brandenburg. Der vorliegende Beitrag zeigt zu diesem Thema folgendes: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bremer Quote vom Oktober 1995 ist nicht nur in der Frauenbewegung als Rückschlag der Gleichstellungspolitik aufgefaßt worden. Die Autorin setzt manch "männlich triumphierender Schlagzeile" und Kommentierung die nüchterne Auslegung entgegen, daß die politischen Auswirkungen dieses Urteils vermutlich negativer sind, als sie es im Hinblick auf die juristische Bedeutung der Entscheidung zu sein bräuchten. (ICE)
Diskriminierungsverbot versus Verpflichtung zur positiven Förderung : die Implementation des amerikanischen Regelwerks zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Titelübersetzung:Ban on discrimination versus obligation towards positive promotion : the implementation of the American set of rules relating to equality of men and women on the labor market
Autor/in:
Lindecke, Christiane
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 17 (1994) H. 1, S. 4-15
Inhalt: In der Bundesrepublik gibt es inzwischen eine Vielzahl von rechtlichen Ansätzen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen. Die zentrale Frage in der Debatte zu Gleichberechtigungsregelungen ist, wie gesetzliche Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, um die soziale Rolle zugunsten von Frauen verändern zu können. Der vorliegende Beitrag befaßt sich in diesem Kontext mit bereits institutionalisierten Frauengleichstellungsregelungen in den USA. Hier sind bereits drei Bundesgesetze in den 60er Jahren verabschiedet worden, die eine Wirkungseinschätzung zulassen. Eine Besonderheit der Regelungen, die Ausstattung mit Kontrollinstanzen und Sanktionsmöglichkeiten wird zunächst vorgestellt. Durch sie kann für den Bereich über Erfahrungen mit Konzeptionsmodellen verfügt werden. Im Mittelpunkt stehen dann die Implementationen und konkrete Umsetzung der Regelungen, um Möglichkeiten und Grenzen von Gleichstellungsgesetzen zu skizzieren. (psz)