Doing Gender auf der politischen Bühne Europas : Politikerinnen und ihre Überwindung der "Fremdheit in der Politik"
Titelübersetzung:Doing gender on the political stage in Europe : female politicians and their overcoming
of "strangeness in politics"
Autor/in:
Ingler-Detken, Yvonne Rebecca
Quelle: Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2008. 208 S.
Inhalt: Im konstruktivistischen Ansatz wird "Geschlecht" nicht als etwas, das Menschen haben
oder sind, angesehen, sondern als etwas, das sie tun bzw. herstellen. Die vorliegende
Dissertation gibt Aufschluss darüber, wie weibliche und männliche Politiker verschiedener
Länder, in denen die Gleichstellung der Geschlechter unterschiedlich weit vorangeschritten
ist, das "Doing Gender" praktizieren. Die Studie zeigt, dass für Politikerinnen und
Politiker unterschiedliche Regeln gelten und dass von ihnen ein unterschiedliches
Verhalten erwartet wird. Des Weiteren wird herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen
Politikerinnen und Politiker sich untereinander solidarisch oder konkurrierend verhalten.
Die Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel. Nach der Einführung werden in Kapitel 2
die Problemstellung und die Forschungsperspektive entfaltet und es erfolgt ein Auffächern
der Fragestellungen. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Begründung der verwendeten
qualitativen Methode, der Auswahl der Untersuchungsländer und der Untersuchungsgruppe,
der Erarbeitung des Interviewleitfadens und der Auswertungskategorien sowie der Darstellung
des Ablaufs und der Reflexion der durchgeführten empirischen Untersuchung. Die Analyse
einiger Interviewauszüge erfolgt in Kapitel 4. Kapitel 5 bündelt und interpretiert
die Interviewergebnisse vor dem Hintergrund der leitenden Hypothese der Überwindung
der Fremdheit in der Politik und der Perspektive des Doing Gender für Politikerinnen/Parlamentarierinnen.
In Kapitel 6 werden Karrieremuster von Politikerinnen reflektiert und mit Blick auf
die Zukunft perspektivisch gesellschaftliche und individuelle Voraussetzungen für
den politischen Erfolg von Frauen präzisiert. (ICA2)
Schlagwörter:Geschlechterverhältnis; Geschlechtsrolle; Politik; Gleichberechtigung; Gleichbehandlung; Gleichstellung; EU; Schweden; Griechenland; Polen; politische Kultur; Karriere; Selbstbild; soziale Konstruktion; Frauenpolitik; Kompetenz; postsozialistisches Land
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis
Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)