Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Quelle: Gütersloh: Verl. Bertelsmann Stiftung, 2007. 132 S.
Inhalt: "Bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt Deutschland im internationalen Vergleich weit zurück - aber nicht, weil Frauen hierzulande nicht arbeiten gehen wollen. Im Gegenteil: Gerade junge Eltern wünschen sich eine Berufstätigkeit für die Mutter, vom Teilzeitjob bis zur vollen Stelle. Doch die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen sind dafür bislang wenig günstig. Was muss sich ändern, damit Frauen berufliche Entwicklung und Kindererziehung miteinander in Einklang bringen können? Die Autorinnen und Autoren dieses Buches beleuchten familienpolitische Instrumente, sozial- und arbeitsmarktpolitische Regelungen sowie die Möglichkeiten, die Krippen, Kindergärten und Schulen für die Kinderbetreuung bieten. Einbezogen werden Beispiele aus dem Ausland, die wichtige Denkanstöße für die deutsche Debatte geben können. Hier geht es nicht nur um Chancengleichheit für Frauen. Erst wenn ihr Arbeitskräftepotenzial mobilisiert wird, kann es gelingen, die Engpässe auf dem Arbeitsmarkt, die der demographische Wandel mit sich bringt, zu begrenzen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird so zu einer zentralen Aufgabe der Beschäftigungspolitik." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Vereinbarkeit Familie-Beruf
Dokumenttyp:Monographie
Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern - 2006
Titelübersetzung:Report by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and Committee of the Regions on equal opportunity between women and men - 2006
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 24 S.
Inhalt: Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union im Jahr 2005, in dem die Herausforderungen skizziert und Orientierungen für die künftige Politik vorgegeben werden. Obwohl drei Viertel der in den letzten fünf Jahren in der EU geschaffenen Arbeitsplätze mit Frauen besetzt wurden, zeigen die nach wie vor bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede, dass vor allem die unzureichende Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben weibliche Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt drängt und mit ein Grund für sinkende Geburtenraten ist. Es wird gefordert wirkungsvolle und innovative Möglichkeiten, die Männern und Frauen helfen, in allen Lebensphasen ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, verstärkt zu fördern. Die EU hat die Pekinger Aktionsplattform (PAP) intensiv unterstützt und mit ihrer Forderung nach deren wirksamer Umsetzung ihr Engagement für die vollständige Realisierung der PAP bekräftigt - als eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, darunter jene der Millenniumserklärung. Der Europäische Rat wird aufgefordert, in partnerschaftlichem Miteinander mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft die Gender-Dimension in alle Politikbereiche zu integrieren. Dazu wird abschließend ein neun Punkte umfassender Maßnahmenkatalog formuliert. (IAB)
Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz
Titelübersetzung:First empirical report of the Federal Government on the Federal Equal Opportunity Act
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2006. 170 S.
Inhalt: "Der Erste Erfahrungsbericht gemäß Paragraph 25 BGleiG für den Berichtszeitraum vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004 bilanziert die ersten Erfolge des am 5. Dezember 2001 in Kraft getretenen Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG). Er beruht auf Auskünften, die die Bundesdienststellen anhand eines umfangreichen Fragebogens erteilt haben, und auf einer Fülle statistischer Daten über Frauen und Männer im Bundesdienst. Diese zeigen u.a. dass die Anteile von Frauen insgesamt und in Führungspositionen leicht gesteigert werden konnten, dass Teilzeitbeschäftigung aber weiterhin fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen wird." (Autorenreferat)
Vereinbarkeitspolitik in Deutschland aus der Sicht der Frauenforschung
Titelübersetzung:Compatibility policy in Germany from the viewpoint of women's studies : from the viewpoint of women's studies
Autor/in:
Amend-Wegmann, Christine
Quelle: Hamburg: Kovac (Politica : Abhandlungen und Texte zur Politischen Wissenschaft, Bd. 54), 2003. 477 S.
Inhalt: Die Verfasserin gibt einleitend einen empirischen Einblick in den "Arbeitsplatz Familie" und stellt die zwischen Familie und Arbeitswelt sich aufbauenden Konfliktpotenziale dar, die sich in der Konsequenz als unterschiedliche Erwerbsverläufe ausdrücken. Es schließt sich eine Auseinandersetzung mit ökonomischen Erklärungsansätzen familialen Handelns sowie mit ausgewählten Arbeitsmarkttheorien an, die in die Frage nach der Ausgestaltung von Vereinbarkeitspolitik mündet. Vor diesem Hintergrund werden familienpolitische Leitbilder und Vereinbarkeitspolitik in beiden deutschen Staaten nach 1945 dargestellt (Phasenmodell, Parallelisierungsmodell). Welche Ansatzpunkte einer Vereinbarkeitspolitik sich in der Bundesrepublik gegenwärtig abzeichnen, macht eine Analyse aktueller Konzeptionen sichtbar: (1) Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit; (2) Maßnahmen auf der Ebene von Ländern und Kommunen; (3) Vereinbarkeitsansätze im Rahmen betrieblicher Sozialpolitik; (4) Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. Abschließend wird die Vereinbarkeitsthematik im weiteren Kontext der Debatte um die Zukunft der Arbeit diskutiert. (ICE)