Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Titelübersetzung:Geschlecht und Entwicklung der Berufsverläufe
Autor/in:
Newell, Helen
Quelle: European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions; Dublin, 2007. 18 S.
Inhalt: "This comparative study examines the issue of gender and career development and explores the continuing barriers to achieving equality of opportunity in this area. Looking at the current European Union countries (with the exception of Sweden) and Norway, the study explores the extent to which career patterns are changing in response to the restructuring of work and organisations and how this impacts on women's career experiences. It also examines the attitudes of the social partners regarding gender and career development. The study finds that although careers are changing in most countries, the nature of this change is best described as a gradual erosion of traditional work patterns, rather than a transformation which is likely to improve opportunities for women. Gender segregation remains a significant problem, despite women's increased activity rates. Female-dominated part-time work, associated with poor opportunities for training and promotion, also persists. The study reveals that most trade unions have been proactive in campaigning on this topic and in increasing their members' awareness of and ability to raise such issues with employers. However, it also shows that many employers appear to remain unconvinced about the need to prioritise gender and careers. While there are examples of some innovative attempts to tackle the problem, these often occur in isolation. In particular, translating legislation into practice at company level remains a significant problem." (author's abstract)
Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern - 2006
Titelübersetzung:Report by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and Committee of the Regions on equal opportunity between women and men - 2006
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 24 S.
Inhalt: Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union im Jahr 2005, in dem die Herausforderungen skizziert und Orientierungen für die künftige Politik vorgegeben werden. Obwohl drei Viertel der in den letzten fünf Jahren in der EU geschaffenen Arbeitsplätze mit Frauen besetzt wurden, zeigen die nach wie vor bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede, dass vor allem die unzureichende Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben weibliche Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt drängt und mit ein Grund für sinkende Geburtenraten ist. Es wird gefordert wirkungsvolle und innovative Möglichkeiten, die Männern und Frauen helfen, in allen Lebensphasen ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, verstärkt zu fördern. Die EU hat die Pekinger Aktionsplattform (PAP) intensiv unterstützt und mit ihrer Forderung nach deren wirksamer Umsetzung ihr Engagement für die vollständige Realisierung der PAP bekräftigt - als eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, darunter jene der Millenniumserklärung. Der Europäische Rat wird aufgefordert, in partnerschaftlichem Miteinander mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft die Gender-Dimension in alle Politikbereiche zu integrieren. Dazu wird abschließend ein neun Punkte umfassender Maßnahmenkatalog formuliert. (IAB)
Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz
Titelübersetzung:First empirical report of the Federal Government on the Federal Equal Opportunity Act
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2006. 170 S.
Inhalt: "Der Erste Erfahrungsbericht gemäß Paragraph 25 BGleiG für den Berichtszeitraum vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004 bilanziert die ersten Erfolge des am 5. Dezember 2001 in Kraft getretenen Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG). Er beruht auf Auskünften, die die Bundesdienststellen anhand eines umfangreichen Fragebogens erteilt haben, und auf einer Fülle statistischer Daten über Frauen und Männer im Bundesdienst. Diese zeigen u.a. dass die Anteile von Frauen insgesamt und in Führungspositionen leicht gesteigert werden konnten, dass Teilzeitbeschäftigung aber weiterhin fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen wird." (Autorenreferat)
Diskriminierung im Erwerbsleben : Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland
Titelübersetzung:Discrimination in working life : unequal treatment of women and men in the Federal Republic of Germany
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Bertelsmann, Klaus
Quelle: Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges., 1989. 581 S.
Inhalt: Die Untersuchung hat folgende Ziele: "- Aufzeigen der Ansatzbereiche und Formen der Diskriminierungen im Erwerbsleben, die zur Zeit vorhanden sind. - Darlegung der Rechtslage sowohl nach bundesdeutschem wie nach europäischem Recht. -Darstellung der bisherigen Befassung der Rechtsprechung mit Ansatzbereichen und Formen der Diskriminierung bei abhängiger Erwerbstätigkeit. - Kritische Reflexion dieser Rechtsprechung, um deren Ergebnisse ebenso deutlich werden zu lassen wie deren Lücken und Verkürzungen. - Aufzeigen der Möglichkeiten, die gegebene Rechtsprechung weiterzuführen bzw. vorhandene Ansätze aufzunehmen mit dem Ziel, zum Abbau der vorhandenen Diskriminierung beizutragen. - Überprüfung der Wirksamkeit der rechtlichen Regelungen zur Verhinderung von Diskriminierungen und Vorschläge zu Veränderungen. Die genannten Zielsetzungen bestimmen den Aufbau der Untersuchung: Sie beginnt mit einem Abriß der Entwicklung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Erwerbsleben (Teil 2). Anschließend werden die gegenwärtig geltenden Bestimmungen im innerstaatlichen und supranationalen Recht aufgeführt (Teil 3), unter umfassender Kommentierung des 1980 in Kraft getretenen "Gleichbehandlungsgesetzes" (Teil 4). Zwei besondere Schwerpunkte der Gleichbehandlungsregelungen werden in gesonderten Abschnitten behandelt, nämlich zum einen die Zulässigkeit besonderer Frauenfördermaßnahmen zum Abbau bestehender Ungleichheiten (Teil 5) und die mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts (Teil 6). Der darauf folgende Untersuchungsabschnitt (Teil 7) zeigt die verschiedenen Ansatzbereiche von Diskriminierungen im Erwerbsleben auf, aufgeschlüsselt in die Problembereiche - Ungleichbehandlungen durch Berufssperren und -einschränkungen, - Ungleichbehandlungen bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, - Ungleichbehandlungen bei der konkreten Auswahlentscheidung des Arbeitgebers bei der Einstellung, - Benachteiligungen von Frauen im Bereich der Teilzeitarbeit, - Ungleichbehandlungen bei der Vereinbarung von Arbeitsvertragsinhalten und während des Arbeitsverhältnisses, - Ungleichbehandlungen im Entgeltbereich, - Ungleichbehandlungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ein weiterer übergreifender Abschnitt behandelt die Problematik der sexuellen Beeinträchtigung im Betrieb. Der Schlußteil der Untersuchung (Teil 8) soll in kurzer Form Ansätze zur Reduzierung der Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben aufzeigen." (Autorenreferat)