Explicit and implicit belief-based gender discrimination: a hiring experiment
Autor/in:
Barron, Kai; Ditlmann, Ruth; Gehrig, Stefan; Schweighofer-Kodritsch, Sebastian
Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH; Berlin (Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Markt und Entscheidung, Abteilung Ökonomik des Wandels, SP II 2020-306), 2020. 38 S
Inhalt: Understanding discrimination is key for designing policy interventions that promote equality in society. Economists have studied the topic intensively, typically taxonomizing discrimination as either taste-based or (accurate) statistical discrimination. To enrich this taxonomy, we design a hiring experiment that rules out both of these sources of discrimination along the gender dimension. Yet, we still detect substantial discrimination against women. We provide evidence of two forms of discrimination, explicit and implicit belief-based discrimination. Both rely on statistically inaccurate beliefs but differ in how clearly they reveal the decision-maker's gender bias. Our analysis highlights the central role played by contextual features of the choice environment in determining whether and how discrimination will manifest. We conclude by discussing how policy makers may design effective regulation to address specific forms of discrimination.
Das Recht und der homosexuelle Körper: ein weltweiter Vergleich der Zusammenhänge von Sozialverfassung, sozialen Chancen und Einstellungen in einer Mehrebenenanalyse
Titelübersetzung:Law and the homosexual body: a worldwide comparison of the connections between the social constitution, social opportunities and attitudes in a multi-level analysis
Autor/in:
Beckers, Tilo
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS); Rehberg, Karl-Siegbert; Kongress "Die Natur der Gesellschaft"; Frankfurt am Main, 2008. S 1097-1113
Inhalt: "Das Recht greift insbesondere unter nicht-demokratischen Herrschaftsformen in die Privatsphäre häufig in starkem Maße ein. Dabei geht es etwa unter Berufung auf die Natur als Norm unter anderem um rechtliche Eingriffe in die Intimsphäre und die Sexualität, also auch den Körper. Besonders weite Verbreitung hat in der Vergangenheit aber auch gegenwärtig das Verbot homosexueller Handlungen, die als widernatürlich bzw. against nature verurteilt werden. Im überwiegenden Teil der Welt ist die soziale Lage Homosexueller weiterhin durch Kriminalisierung im Recht oder offene soziale Ausgrenzung geprägt. Der Vortrag untersucht auf der Basis von über 50 Ländern von allen Kontinenten die Wirkung des Rechts auf die Einstellungen der Bevölkerung zur Homosexualität mit den Daten des World Values Survey und Rechtsdaten aus den Ländern im Rahmen einer Mehrebenenanalyse. Die Untersuchungsanlage ist also ein variablenorientierter Ansatz im Sinne des most-dissimilar designs. Neben den Rechtsdaten gehen auf der Kontextebene auch weitere Indikatoren in die Analysen ein, die die sozialen Chancen wie etwa Human Development und Geschlechtergleichheit ebenso wie die religiöse Tradition der Länder betreffen. Auf der Individualebene finden unter anderem Geschlechtsrolleneinstellungen und Religiosität Eingang in die statistischen Berechnungen im Rahmen hierarchisch linearer Regressionsmodelle. Die Analysen zeigen, dass das Strafrecht zum Verbot homosexueller Handlungen allein betrachtet in erheblichem Maße zur Erklärung der Einstellungen beiträgt. Kontrolliert man allerdings die sozialen Chancen, so wird die Wirkung des Rechts übertroffen. Der gesellschaftliche Entwicklungsstand (insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter) gewinnt an Bedeutung und teilt die Länder entlang der Niveaus des Human Development und etwa in Übereinstimmung mit dem Fortschritt der Rechtslage zur Homosexualität. Das Recht ist so betrachtet der Spiegel der gesellschaftlichen Verhältnisse und entfaltet in diesem sozialen Rahmen erst seine Wirkung. Der homosexuelle Körper wird erst dann legal anerkannt, wenn die gesellschaftlichen Chancen seine soziale Legitimität zulassen. Die soziale und rechtliche Akzeptanz der Homosexualität setzt den Ergebnissen der Untersuchung nach die Gleichstellung der Frau (und ihres Körpers) voraus." (Autorenreferat)
Titelübersetzung:Bericht über die Gleichberechtigung der Geschlechter weltweit 2006
Autor/in:
Hausmann, Ricardo; Tyson, Laura D.; Zahidi, Saadia
Quelle: World Economic Forum; Genève, 2006. 156 S.
Inhalt: "In May 2005, the World Economic Forum launched its first study attempting to assess the size of the gender gap in 58 countries using economic-, educational-, health- and political-based criteria1. The Global Gender Gap Report 2006, the second in the series, contains a unique new methodology to create the Gender Gap Index 2006. The index covers over 115 economies, including all current and candidate European Union (EU) countries, 20 from Latin America and the Caribbean, over 20 from sub- Saharan Africa and 10 from the Arab world. Together, the 115 countries cover over 90% of the world's population. Merging publicly available data from international organizations and unique survey data from the World Economic Forum's Executive Opinion Survey, the study assesses the level of equality between women and men. We find that no country in the world has yet managed to eliminate the gender gap. Those that have succeeded best in narrowing the gap are the Nordic countries, with Sweden standing out as the most advanced in the world, having closed over 80% of its gender gap, followed closely by Norway (2), Finland (3), Iceland (4) and Denmark (8). Germany (5), United Kingdom (9) and Ireland (10) all hold spots in the top ten. The Philippines (6) is distinctive for being the only Asian country in the top ten while South Africa (18) holds the highest position among the African countries covered by the Report. Latvia (19) and Lithuania (20) are some of the new EU members that place well ahead of long-time EU members Austria (26) and Belgium (33), but behind Spain (11) and the Netherlands (12). Both New Zealand (7) and Australia (15) are leaders in closing the gender gap. At the other end of the rankings, Greece (69), France (70), Malta (71) and Italy (77) have the lowest rankings in the EU. The United States (22) falls behind many European nations in addition to lagging behind Canada (14). Russia (49), China (63) and Brazil (67) occupy the middle of the rankings. The lowest ranks are occupied by some of the most populous developing countries such as Nigeria (94), India (98) and Iran (108) in addition to Arab world countries such as Egypt (109), Saudi Arabia (114) and Yemen (115). The country comparisons are meant to serve a dual purpose: as a benchmark to identify existing strengths and weaknesses; and as a useful guide for policy, based on learning from the experiences of those countries that have had greater success in promoting the equality of women and men. The index quantifies the gender gap within the four critical categories - economic-, educational-, political- and health-based criteria - thus highlighting the priority areas for reform. Finally, the country profiles in part II of this report provide an overview of the national genderrelated environment in each country. They transparently represent the original data that feed into the index, in addition to other variables that encapsulate the legal and social aspects of the gender gap. Each profile contains detailed information on over 30 gender-related variables." (author's abstract)
Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes: Synthesebericht
Autor/in:
Stutz, Heidi; Schär Moser, Marianne; Freivogel, Elisabeth
Quelle: Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG; Büro für arbeits- und organisationspsychologische Forschung und Beratung (büro a&o); Bern, 2005. 153 S
Inhalt: "Der vorliegende Synthesebericht ist eine zusammenfassende Darstellung der Resultate der im Rahmen der Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes (GlG) im Auftrag des Bundesamtes für Justiz realisierten Erhebungen und Analysen. Der Evaluationsauftrag geht auf eine Motion von NR Vreni Hubmann (02.3142) zurück, welche verlangte, dass Rachekündigungen in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen
nichtig statt anfechtbar sein sollen und die Dauer des Kündigungsschutzes angemessen zu verlängern sei. Da das Thema der Rachekündigung nicht für sich allein untersucht werden kann, wurde die Evaluation ausgedehnt auf die Frage,
inwiefern das GlG seinem Anspruch gerecht wird. Mögliche Schwachstellen sollen aufgezeigt und ein allfälliger Reformbedarf ermittelt werden. Die Evaluationsarbeiten begannen im Dezember 2003 und wurden im April 2005 abgeschlossen. Der Synthesebericht präsentiert die Gesamtanlage der Evaluation, fasst die Teilberichte zu den einzelnen Erhebungen bzw. Analysen zusammen und präsentiert anschliessend die wichtigsten Ergebnisse zu den einzelnen Fragestellungen der Evaluation. Am Ende stehen die Schlussfolgerungen aus den Resultaten." (Autorenreferat)
Geschlecht und Arbeit im Recht - die rechtliche Regelung von Arbeit aus feministischer und gender-orientierter Sicht : Expertise im Auftrag des vom BMBF geförderten Projektes GendA - Netzwerk feministische Arbeitsforschung
Titelübersetzung:Gender and work in law - legal regulation of work from feminist and gender-oriented aspects : expert report on behalf of the GendA Project - Feminist Work Research Network - promoted by the Federal Ministry of Education and Research
Autor/in:
Kocher, Eva
Quelle: Institut für Politikwissenschaft GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, FB 03 Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Universität Marburg; Marburg (Discussion Papers / GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, 6/2004), 2003. 77 S.
Inhalt: Der Beitrag beleuchtet aus einer feministischen und gender-orientierten Perspektive die rechtliche Regelung sowohl der Produktions- und Erwerbsarbeit als auch der Reproduktions- und nicht materiell entgoltenen Arbeit. Die Analyse geht dabei von der Annahme aus, dass die ungleiche Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit zwischen den Geschlechtern einerseits Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern begründet, aufrechterhält und vertieft und andererseits die Entfaltungsfreiheit aller Menschen einschränkt. Die Ausführungen orientieren sich an den folgenden Leitfragen: (1) Wo spiegeln sich in der rechtlichen Regelung von Arbeit die geschlechtsspezifische Teilung der Arbeit und Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern? (2) Inwiefern trägt die rechtliche Regelung von Arbeit zu einer Vertiefung dieser Teilungen bei? (3) Wo finden sich im Recht emanzipatorische Potenziale, das heißt: Wie und wo wird über Recht versucht, bestehende Teilungen und Herrschaftsverhältnisse aufzuheben und zu ändern? Die Beantwortung beginnt mit einer knappen Darstellung der rechtlichen Regelung von 'Arbeits'-Tätigkeiten. Demnach bestimmt sich die rechtliche Regulierung nach dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Zivilrecht oder dem Familienrecht. Auf dieser Grundlage wird in einem zweiten Schritt auf die tatbestandliche Abgrenzung dieser Regelungsbereiche (Anwendungsbereiche) sowie auf die Rechtsfolgen (d.h. die Inhalte der rechtlichen Regulierung, Regelungsbereiche) eingegangen. Der dritte Schritt befasst sich sodann mit der Funktionsweise und den Inhalten der arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote sowie den Gleichstellungsverpflichtungen und -rechten. Im Anschluss werden entsprechende Entwicklungsperspektiven vorgestellt und zwar: (1) Prozessorientierte Antidiskriminierungs- und Gleichstellungskonzepte, (2) die Verbesserung der Durchsetzungsverfahren sowie (3) der Diskriminierungsschutz im Zivilrecht. Der fünfte Abschnitt informiert abschließend über Personen und (außer-)universitäre Institutionen (Forschung, Lehre, Publikationsorgane, Verbände), die sich im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter kritisch mit dem Arbeitsrecht und den rechtlichen und sozial-ökonomischen Strukturen auseinandersetzen. (ICG2)
Inhalt: Das Papier enthält einen Bericht des Kultur- und Bildungsausschusses des Europarates sowie ein erläuterndes Memorandum zu den de facto und de jure bestehenden Ungleichheiten von Frauen und Männern im Bildungswesen der Mitgliedsstaaten. Es wird festgestellt, daß männliche Vorstellungen von geschlechtsspezifischen und ethnischen Ungleichheiten dominieren und der Gleichstellungsprozeß in vielen Ländern Europas stagniert oder sogar rückläufig ist. In einem Empfehlungsentwurf wird die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter bekräftigt und werden folgende Maßnahmen gefordert: (1) Garantie des freien Zugangs zur Bildung und freie Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Schul- und Berufsausbildung; (2) Verurteilung von physischer und verbaler sexueller Belästigung und Gewalt; (3) Chancengleichheit für Frauen und Mütter am Arbeitsplatz; (4) Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an Entscheidungen; (5) Verbesserung der Forschung zu geschlechtssensiblen und kulturellen Fragen; (6) Steigerung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schule. (pra)