Rechtsmobilisierung für Lohngleichheit : der Einfluss rechtlicher und diskursiver Bedingungen in der Schweiz, Deutschland und Österreich im Vergleich
Titelübersetzung:Legal mobilization for wage equality : comparison of the effect of legal and discursive conditions in Switzerland, Germany and Austria
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 42 (2009) H. 3, S. 253-270
Inhalt: Die Idee der Gleichheit als einer "Leitnorm der Moderne" bedarf als Prinzip moderner Rechtsstaatlichkeit immer wieder einer diskursiven und prozeduralen Festigung und konkreter Bemühungen zu ihrer praktischen Umsetzung. Kann die Mobilisierung des Rechts auf kollektiver oder individueller Ebene zur Umsetzung der Idee der Gleichheit beitragen? Kann der Gebrauch des Rechts einen sozialen Wandel herbeiführen oder bleibt dies ein leeres Versprechen? Während diese Frage für den angloamerikanischen Rechtskreis und besonders die USA erforscht wurde, fehlen Studien zum kontinental europäischen Rechtskreis fast vollständig. Die Autorinnen gehen in ihrem Beitrag anhand der Forderung nach Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern der Frage nach, welchen Einfluss rechtliche Gelegenheitsstrukturen und politisch-diskursive Rahmenbedingungen auf die Rechtsmobilisierung in den deutschsprachigen Ländern haben, und welche Schlüsse sich daraus für die beteiligten AkteurInnen ziehen lassen. Für den Vergleich der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz systematisieren sie die Hindernisse für eine Rechtsmobilisierung (Kapitel 2), charakterisieren die politisch-diskursiven Rahmenbedingungen (Kapitel 3) und stellen in Kapitel 4 die Rechtslage vor. Die tatsächliche Rechtsmobilisierung wird in Kapitel 5 diskutiert, bevor im Fazit (Kapitel 6) für eine Stärkung der rechtlichen Gelegenheitsstrukturen plädiert wird. (ICI2)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Der EuGH zur Frauenquote
Titelübersetzung:The European Court of Human Rights on the women's quota
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 28 (1995) H. 4, S. 493-498
Inhalt: Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) hat die qualifikationsbezogene Entscheidungsquote aus Paragraph 4 des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes für unvereinbar mit der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie erklärt. Nach seinem Urteil vom 17.10.1995 bewirkt eine nationale Regelung, die Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei einer Beförderung "automatisch" Vorrang einräumt, eine Diskriminierung der Männer aufgrund ihres Geschlechts, wie sie Art. 2 abs. 1 der EG-Richtlinie gerade ausschließen wolle. Der vorliegende Beitrag diskutiert das Pro und Contra dieser Auseinandersetzung. Die Bremer Entscheidungsquote sollte der eingespielten Praxis entgegensteuern, auch ohne Qualifikationsargumente weiterhin den Mann auszuwählen, weil er nicht schwanger werden kann und vermutlich keine Hausarbeit leistet oder weil er sich aus der Sicht männlich geprägter Entscheidungsinstanzen als Mann auf einem Posten einfach besser macht. (ICE)