Inhalt: In der Mehrheit der ökonomisch fortgeschrittenen Länder der Welt hat die nationale Regierung die staatliche Aufsichts- und Koordinationsfunktion über das Hochschulwesen. Dabei gibt es auch Länder mit föderaler Struktur, in denen die Hochschule als nationale staatliche Aufgabe gesehen wird; so in Australien und Österreich. Im Vergleich mit diesen Ländern mit dezentraler Koordination lassen sich in der Bundesrepublik Deutschland zwei Besonderheiten beobachten. Erstens ist die Verteilung der Koordinations- und Förderungsaufgaben besonders komplex und darüber mehrmals großen Veränderungen unterlegen. Der vorliegende Beitrag versucht vor diesem Hintergrund, die lehr- und studienbezogene Hochschulpolitik des für Bildungsfragen zuständigen Bundesministeriums seit 1955 nachzuzeichnen. Als zweite deutsche Besonderheit wird deutlich, dass das zuständige Bundesministerium in lehr- und studienbezogenen Fragen vielfältige Möglichkeiten zur Mitfinanzierung, Mitplanung und -gestaltung und der Mitregulierung hat, aber kaum zur eigenständige Gestaltung. Letzteres gilt nur für internationale Hochschulbeziehungen, aber diese sind so eng mit der Gesamtkonstellation des Hochschulsystems verbunden, dass eine Abstimmung von Bund und Ländern unabdingbar ist. (ICA2)
Schlagwörter:Hochschulpolitik; Bildungspolitik; Arbeitsmarkt; Beschäftigungspolitik; Qualifikationsstruktur; Bund-Länder-Beziehung; berufsbildendes Schulwesen; Kompetenz; politische Steuerung; Bundesregierung; Bundesministerium; Bundespolitik; Schulwesen; Studium; EU
CEWS Kategorie:Wissenschaftspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag