Inhalt: Auf den Wissenschaftsprozeß haben die Frauen einen grundlegenden Einfluß ausgeübt, während sie hingegen in der Berufsstatistik immer noch marginal ausgewiesen sind. Die zentrale Rolle der Frau in der Wissenschaftsentwicklung aufgrund der "Frauenstudien-Bewegung" in den 80er Jahren steht in krassem Gegensatz zu ihrer personellen Berufssituation an den Hochschulen. Den Autorinnen geht es um eine rechtliche Absicherung der bisher erreichten Ziele in der Chancengleichheit von Frauen und um eine geeignete Strategie gegen den männlichen Widerstand, welche das vorhandene Instrumentarium nutzt. Ein Ziel der Frauenpolitik liegt in der Schaffung eines entsprechenden Rechtsverhältnisses, das auf veränderte Verfahrensregeln gerichtet ist, um eine "geschlechtsgerechte Geschäftsordnung" im Wissenschaftsbetrieb zu erreichen. Ein Instrument hierzu ist die "Nachteilbeseitigungspflicht", deren Entstehungsgeschichte, Entwicklungstendenzen und Anwendungsbereiche auf hochschulrechtlicher Ebene der Beitrag beschreibt. Dieser "unbestimmte Rechtsbegriff" muß jedoch stärker operationalisiert werden, denn die Erfahrungen zeigen, daß es die Verfahrensregeln selbst sind, welche die Frauen diskriminieren. Eine grundsätzliche Modifizierung soll nicht länger die männliche Vorherrschaft sichern, sondern eine "pluralistische Konkurrenz von Wissenschaft" gewährleisten. (ICE)
Schlagwörter:Wissenschaftler; Diskriminierung; gesetzliche Regelung; Berufssituation; Wettbewerb; Frauenpolitik; Wissenschaftsbetrieb; Hochschulrecht
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag