Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz
Titelübersetzung:Equal pay for women and men requires an implementing act
Autor/in:
Pfarr, Heide
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 64 (2011) H. 5, S. 253-258
Inhalt: "Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." (Autorenreferat)
Gleichstellung in Deutschland im europäischen Vergleich
Titelübersetzung:Affirmative action in Germany in a European comparison
Autor/in:
Fuchs, Gesine; Bothfeld, Silke
Quelle: Aus Politik und Zeitgeschichte : Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, Jg. 61 (2011) H. 37/38, S. 7-18
Inhalt: "Die Gleichstellung ist ein vielschichtiges Ziel, das neben gleichen Rechten und Pflichten auch gleiche Chancen auf Geld, Macht, Zeit und Anerkennung einschließt. Im europäischen Vergleich nimmt Deutschland eine Position im Mittelfeld ein." (Autorenreferat)
Diversity Management zwischen Ökonomisierung und Gleichstellungspolitik
Titelübersetzung:Diversity management between economising and equal treatment politics
Autor/in:
Kutzner, Edelgard
Quelle: Gender : Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Jg. 2 (2010) H. 2, S. 25-40
Inhalt: "Kann ein Diversity Management so gestaltet werden, dass es auch Gestaltungsperspektiven für die Gleichstellung heterogener, bislang benachteiligter Beschäftigtengruppen bietet? Ausgangspunkt ist die Annahme, dass Diversity eine integrierte und kategorial erweiterte Analyse von Ökonomie und Chancengleichheit erfordert. Nach einigen konzeptionellen Überlegungen wird ein Tool vorgestellt, mit dem betriebliche Akteurinnen ihren Umgang mit Diversity überprüfen können, In einer mehrdimensionalen Betrachtung werden die für ein partizipativ angelegtes Diversity Management relevanten Handlungsfelder in den Blick genommen. Diskriminierungen in Struktur und Handlung sollen dabei ebenso aufgedeckt wie Gleichstellungspotenziale erkannt werden. Im Ergebnis kann von einer Politisierung der Vielfalt durch Partizipation gesprochen werden." (Autorenreferat)
Inhalt: "Can Diversity Management be designed to offer an alternative perspective's arrangements for the assurance of equal treatment of previously disadvantaged heterogeneous groups of employees? The starting point is the assumption that diversity requires an extended analysis, integrating economy and equal treatment. After considering relevant concepts, a tool is introduced through which agents can self-test their own handling of diversity. In this regard, operational fields of agency, relevant to a participative Diversity Management design, are analyzed through a multidimensional perspective. This analysis shall reveal discrimination in structure and action as well as potentials for equal treatment. The result can be described as a politicization of diversity through participation." (author's abstract)
Frauenrechte sind Menschenrechte : transnationale Frauenbewegungspolitik zwischen Erfolgsgeschichte und Rückschlägen
Titelübersetzung:Women's rights are human rights : transnational women's movement policy between a success story and setbacks
Autor/in:
Dackweiler, Regina-Maria
Quelle: Zeitschrift für Menschenrechte, Jg. 3 (2009) Nr. 1, S. 37-53
Inhalt: Der Beitrag zur Geschlechterforschung befasst sich mit folgender Frage: Wer sind die Antagonisten der errungenen geschlechtergerechten Normen und mit welchen Argumenten auf den diplomatischen Vorder- und Hinterbühnen versuchen sie, Frauen-/Menschenrechte auch mit Blick auf geschlechtsbezogene Gewalt anzufechten bzw. zu unterlaufen? Zur Beantwortung werden im ersten Schritt zunächst die Ausgangsbedingungen und Entwicklungsfaktoren dieses globalen, frauenbewegungspolitischen Prozesses rekonstruiert, innerhalb dessen es zur Redefinition der Frauen- als Menschenrechte kommen konnte. Im zweiten Schritt wird sodann aufgezeigt, welche Bedeutung dem Zusammenspiel von nationalen und transnational agierenden Frauenbewegungen und deren Diskurs der 'Frauenrechte sind Menschenrechte' für die Normen- und Maßnahmenregenerierung im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch im sozialen Nahraum zukommt. Im dritten Schritt richtet sich abschließend der Blick auf drohende Rückschritte im Bereich der Frauen-/Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin von der These aus, dass es den transnational agierenden Frauenbewegungen auf Basis neuer Ressourcen und veränderter politischer Chancenstrukturen gelungen ist, sich im Rekurs auf den Deutungsrahmen 'Frauen sind Menschenrechte' in die seit Ende der 1980er Jahre sich verdichtende globale Menschenrechtskultur einzuschreiben und erstmals in der Geschichte der Menschenrechte ein soziales Gewissen und soziale Solidarität hinsichtlich geschlechtsbezogener Gewalt zu etablieren. (ICG2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Sparversion : Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Titelübersetzung:Application of the 'General Equal Treatment Act' : without expected legal action
Autor/in:
Rastetter, Daniela; Raasch, Sibylle
Quelle: Arbeit : Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 18 (2009) H. 3, S. 186-199
Inhalt: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz löste vor seiner Einführung Mitte 2006 kontroverse Diskussionen aus, insbesondere Arbeitgeber befürchteten Missbrauch und erhöhte Kosten. Eine Unternehmensbefragung anderthalb Jahre nach Einführung des Gesetzes mittels Interviews mit Personalverantwortlichen, Betriebsräten und Gleichstellungsakteuren untersucht, ob sich die Befürchtungen bewahrheitet haben. Die Ergebnisse zeigen, dass nicht nur Klagewellen ausgeblieben sind, sondern die Unternehmen auch nur in beschränktem Umfang ihre personalpolitischen Routinen verändert haben. Anpassungen gab es fast nur im Bereich der Stellenausschreibungen. Implikationen für Gleichstellungsfragen werden diskutiert." (Autorenreferat)
Inhalt: "The German 'General Equal Treatment Act' evoked controversial discussions before its introduction in mid-2006, particularly employers feared abuse and increased costs. One and a half years after the Act became effective a business survey investigated whether these fears have come true. This survey is based on interviews with personnel managers, works council and equality stakeholders. The results show that not only legal action failed to appear, but also the companies have changed their personnel policy only to a limited extent. Adjustments were almost just in the area of job advertisements. Implications for equality issues are being discussed." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
From formal adoption to enforcement : post-accession shifts in EU impact on Hungary in the equality policy field
Titelübersetzung:Von formaler Annahme zur Durchsetzung : Auswirkungen des EU-Beitritts auf die Gleichstellungspolitik Ungarns
Autor/in:
Krizsan, Andrea
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 18 S.
Inhalt: "Research on EU conditionality in equality policy in Hungary shows that while the formal EU acquis has been transposed in a fast and successful way, its enforcement and application largely lag behind. Most researchers explain this weak enforcement with factors such as state capacity problems, the absence of inclusive policy making, and low norm resonance at the domestic level. This paper analyzes how changes in EU influence in the post-accession, post-conditionality period contribute to maintaining compliance with and improving the enforcement of EU equality policy in Hungary. It aims to understand implementation processes that take place in the post-accession period through the Hungarian case of equality policy. The paper argues that in order to capture the impact of the EU in the post-accession period, one must look beyond formal transposition-related mechanisms and increasingly at financial assistance and social learning mechanisms. While mechanisms connected to formal transposition might suggest major drawbacks in formal compliance, financial assistance and social learning mechanisms seem to address more directly the application and enforcement problems that Hungary faces in the equality realm. The paper shows that these mechanisms directly and indirectly impact the most crucial factors that determine enforcement - state capacity, the strength and involvement of civil society, and norm resonance. A slow but steady move toward sustainable improvement in enforcement is indicated." (author's abstract)
Post-accession compliance with EU gender equality legislation in post-communist new member states
Titelübersetzung:Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung nach dem EU-Beitritt in den postkommunistischen neuen Mitgliedstaaten
Autor/in:
Sedelmeier, Ulrich
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 20 S.
Inhalt: "This paper analyses the transposition of EU legislation on gender equality at the workplace in the Czech Republic, Hungary, Lithuania and Slovenia, as well as the enforcement powers of their national equality institutions. It does not find significant differences between post- and pre-accession compliance. Overall compliance can be considered good in Hungary, Lithuania, and Slovenia, while it is considerably worse in the Czech Republic - both pre- and post-accession. As an explanation for these variations in legal transposition and enforcement bodies, the paper finds two equifinal paths towards correct transposition of EU gender equality legislation and strong enforcement bodies: either the absence of high adjustment costs, or the combination of strong social democratic governments and NGOs with special expertise in EU gender equality legislation." (author's abstract)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) : Tanzschritte auf dem Weg zur Gerechtigkeit im Erwerbsleben
Titelübersetzung:The General Equal Treatment Act (AGG) : dance steps on the road towards justice in working life
Autor/in:
Degen, Barbara
Quelle: Streit : feministische Rechtszeitschrift, Jg. 25 (2007) H. 1, S. 15-22
Inhalt: Die Verfasserin setzt sich mit dem neuen Gleichbehandlungsgesetz auseinander und stellt fest, dass es sehr allgemein ist. Sie analysiert die neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich der 'unmittelbaren Benachteiligung', 'mittelbaren Benachteiligung', 'Belästigung' und 'sexuellen Belästigung' und konstatiert Widrigkeiten gegenüber dem Grundgesetz und dem Europarecht. Die Verfasserin untersucht die Schadensersatzansprüche und die Vorschriften bezüglich der Antidiskriminierungsverbände, der Bundesantidiskriminierungsstelle und der arbeitsrechtlichen Verfahren bei Diskriminierungen. Abschließend wird die Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit diskutiert. (ICG)
CEWS Kategorie:Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichstellungspolitik und Individualansprüche : bremsen individuelle Ansprüche proaktive Modelle zur Herstellung tatsächlicher Entgeltgerechtigkeit?
Titelübersetzung:Equal opportunity policy and individual claims : are individual claims hindering proactive models for creating actual pay justice?
Autor/in:
Kocher, Eva
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 40 (2007) H. 1, S. 22-34
Inhalt: "Der Individualanspruch auf gleiches Entgelt ist im deutschen Arbeitsrecht nach wie vor der rechtliche Königsweg zur Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern. Er hat sich als ineffektiv erwiesen und kämpft mit konzeptionellen Problemen, wenn er gegen kollektive Entgeltsysteme wie Tarifverträge eingesetzt werden soll. Eine Alternative sind proaktive Handlungsmodelle wie der 'pay equity plan'. Verpflichtungen zur Erstellung und Durchführung solcher Pläne stoßen jedoch ebenfalls auf konzeptionelle Probleme im Verhältnis zum Individualanspruch. Bei entsprechender Auslegung sind proaktive 'pay equity plans' aber mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)