Inhalt: "Die europäische Richtlinien-Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs leisteten in den letzten dreißig Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von rechtlicher Chancengleichheit für Frauen und Männer. Die nationale Anpassung an die europäischen Vorgaben wurde allerdings oft nur widerwillig vollzogen, wie das deutsche Beispiel zeigt. Die gesellschaftliche Praxis hinkt in den meisten europäischen Ländern dem eigenen und dem europäischen Recht hinterher. Noch immer gehen Reformimpulse von der europäischen Rechtssetzung aus. Weitere Potenziale enthält das europäische Recht für die Mitgliedstaaten vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung der Rechtsfigur der 'mittelbaren Diskriminierung', die schon zur Verbesserung der Rechte von Teilbeschäftigten geführt hat und sich auch im Sinne von mehr Entgeltgleichheit bei 'gleichwertiger' Arbeit einsetzen lässt." (Autorenreferat)
Schlagwörter:EU; Supranationalität; Rechtsreform; Gleichstellung; Europäisches Recht; Chancengleichheit; Gleichberechtigung; Diskriminierung; Frauenpolitik
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz