Überwindung des Ernährermodells : Gleichstellung der Geschlechter oder Modernisierung der Rollenbilder für Privilegierte?
Titelübersetzung:Overcoming of the breadwinner model : equality between the genders or modernization of the role images for privileged people?
Autor/in:
Berghahn, Sabine; Wersig, Maria
Quelle: Gesicherte Existenz?: Gleichberechtigung und männliches Ernährermodell in Deutschland. Sabine Berghahn (Hrsg.), Maria Wersig (Hrsg.). Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges., 2013, S. 291
Inhalt: Das Ziel des vorliegenden Forschungsprojekts ist zu analysieren, ob und inwiefern im deutschen System der Existenzsicherung noch diskriminiert wird, und zwar auf mittelbare, strukturelle Weise. Es geht dabei um Diskriminierungen, die bei der Betrachtung der Schnittstellen zwischen verschiedenen Regelungsbereichen sichtbar werden und nur in interdisziplinärer Weise bearbeitet werden können. Das Aufspüren von strukturellen Diskriminierungen gibt auch eine Antwort auf die Frage nach den Gleichstellungshindernissen im deutschen System der Existenzsicherung. Das Projekt befasst sich also mit den Konstruktionselementen des männlichen Ernährermodells in Deutschland und ihren benachteiligenden Folgen für Frauen. Die Analyse bezieht sich vornehmlich auf eine "Sozialpolitik zweiter Ordnung", bei der es nicht um einzelne Rechte und Ansprüche oder Teilsysteme der Sozialpolitik geht, sondern gerade der Zusammenhang und die Interdependenzen zwischen verschiedenen Regularien der Absicherung überprüft und reflektiert werden. Im Ergebnis hat die Analyse deutlich gemacht, dass das Ernährermodell weiterhin normativ und strukturell gefördert wird und auf diese Weise maßgeblich dazu beiträgt, dass Frauen sich häufig keine eigenständige Existenzsicherung aufbauen können und daher, sofern sie in Partnerschaften leben, weiter von meist männlichen Ernährern abhängig bleiben. Bei der Analyse dieses Systems sind normative Widersprüche und empirische Bruchstellen zutage getreten, die bestimmte Reformen an entsprechenden Schnittstellen des ehelichen Unterhaltsrechts mit dem Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht nahe legen. (ICI2)
Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz
Titelübersetzung:Equal pay for women and men requires an implementing act
Autor/in:
Pfarr, Heide
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 64 (2011) H. 5, S. 253-258
Inhalt: "Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." (Autorenreferat)
Titelübersetzung:Men as actors in the equal opportunity process?
Autor/in:
Puchert, Ralf; Höyng, Stephan
Quelle: Gleichstellung in der Forschung: Organisationspraktiken und politische Strategien. Hildegard Matthies (Hrsg.), Ellen Kuhlmann (Hrsg.), Maria Oppen (Hrsg.), Dagmar Simon (Hrsg.). Berlin: Ed. Sigma, 2003, S. 139-152
Inhalt: Im vorliegenden Aufsatz wird die These vertreten, dass Männer im Berufsleben eine Arbeitskultur schaffen, die die herrschende Geschlechterordnung gegen Veränderungen immunisiert, obwohl nicht nur Frauen, sondern auch Männer in unterschiedlichem Maße unter dieser Kultur leiden. Die Ausprägungen dieser patriarchalen Arbeits- und Organisationskultur wurde von den Autoren in öffentlichen Verwaltungen in Berlin untersucht und in Bezug auf Veränderungsmöglichkeiten für eine Gleichstellung von Männern und Frauen überprüft. Dabei wurden sowohl die individuellen Reaktionen von Männern auf Gleichstellungsmaßnahmen erfragt, als auch die strukturellen Ausprägungen geschlechtsspezifischer Arbeits- und Organisationskulturen analysiert. Im Arbeitsleben der Verwaltung wurden insgesamt konkurrierende dominierende und marginalisierte Männlichkeiten zwischen "Aufgeschlossenheit und Untätigkeit" festgestellt. Zum einen wurde eine Konkurrenz von verschiedenen Männlichkeiten und den damit verbundenen Ausprägungen patriarchaler Kultur in der Verwaltung deutlich. Zum anderen konnten die Auswirkungen verschiedener Männlichkeiten auf die Gleichstellungsbestrebungen sichtbar gemacht werden. (ICI2)
Titelübersetzung:The European Court of Human Rights on the women's quota
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 28 (1995) H. 4, S. 493-498
Inhalt: Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) hat die qualifikationsbezogene Entscheidungsquote aus Paragraph 4 des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes für unvereinbar mit der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie erklärt. Nach seinem Urteil vom 17.10.1995 bewirkt eine nationale Regelung, die Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei einer Beförderung "automatisch" Vorrang einräumt, eine Diskriminierung der Männer aufgrund ihres Geschlechts, wie sie Art. 2 abs. 1 der EG-Richtlinie gerade ausschließen wolle. Der vorliegende Beitrag diskutiert das Pro und Contra dieser Auseinandersetzung. Die Bremer Entscheidungsquote sollte der eingespielten Praxis entgegensteuern, auch ohne Qualifikationsargumente weiterhin den Mann auszuwählen, weil er nicht schwanger werden kann und vermutlich keine Hausarbeit leistet oder weil er sich aus der Sicht männlich geprägter Entscheidungsinstanzen als Mann auf einem Posten einfach besser macht. (ICE)
Diskriminierungsverbot versus Verpflichtung zur positiven Förderung : die Implementation des amerikanischen Regelwerks zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Titelübersetzung:Ban on discrimination versus obligation towards positive promotion : the implementation of the American set of rules relating to equality of men and women on the labor market
Autor/in:
Lindecke, Christiane
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 17 (1994) H. 1, S. 4-15
Inhalt: In der Bundesrepublik gibt es inzwischen eine Vielzahl von rechtlichen Ansätzen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen. Die zentrale Frage in der Debatte zu Gleichberechtigungsregelungen ist, wie gesetzliche Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, um die soziale Rolle zugunsten von Frauen verändern zu können. Der vorliegende Beitrag befaßt sich in diesem Kontext mit bereits institutionalisierten Frauengleichstellungsregelungen in den USA. Hier sind bereits drei Bundesgesetze in den 60er Jahren verabschiedet worden, die eine Wirkungseinschätzung zulassen. Eine Besonderheit der Regelungen, die Ausstattung mit Kontrollinstanzen und Sanktionsmöglichkeiten wird zunächst vorgestellt. Durch sie kann für den Bereich über Erfahrungen mit Konzeptionsmodellen verfügt werden. Im Mittelpunkt stehen dann die Implementationen und konkrete Umsetzung der Regelungen, um Möglichkeiten und Grenzen von Gleichstellungsgesetzen zu skizzieren. (psz)