Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Quelle: Frankfurt am Main: P. Lang (Frauen, Forschung und Wirtschaft, Bd. 17), 2006. 253 S.
Inhalt: "Gender Mainstreaming ist seit der UN-Frauenkonferenz in Peking (1995) ein internationales Instrument der Gleichstellung. Als solches wurde es in der EU und ihren Mitgliedsländern eingeführt. In diesem Sammelband erfolgt eine theoretische und politische Verortung der Gender Mainstreaming-Strategie und eine differenzierte Diskussion über ihre Reichweite für organisatorische Veränderungen. Neben den theoretischen Beiträgen erfolgt eine Analyse von Gender Mainstreaming in der Technologie-, Arbeitsmarkt-, Budget- und Hochschulpolitik. Gender Mainstreaming wird als Berufsfeld dargestellt und es wird untersucht ob die Männerbeteiligung Garant für Erfolg oder neuer Mythos ist." (Autorenreferat). Inhaltsverzeichnis: Gabriele Michalitsch: Gleichheit, Differenz, Gerechtigkeit. Gender-Mainstreaming im Spiegel feministischer Theorien; Susanne Schunter-Kleemann: Gender Mainstreaming und die Ziele der Neuen Frauenbewegung(en) - Uneindeutigkeiten und der Verlust des Politischen; Regine Bendl: Gender Theory Goes Business - Geschlechtertheorien als Ausgangspunkt zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in verschiedenen Organisationskulturen; Ursula Rosenbichler: Frauenpolitische Betrachtungen zum Thema (Un-)Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt, oder: Wie und wem nutzt Gender Mainstreaming?; Barbara Fuchs: Gender Mainstreaming (GM) im technologiepolitischen Umfeld. Eine Analyse mit Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT); Elfriede Fritz: Gender Mainstreaming im Bundesministerium für Finanzen - eine Strategie auf dem Weg; Christine Roloff: Gender Mainstreaming - ein Beitrag zur Hochschulreform; Anne Rösgen: Männerbeteiligung und Gender Mainstreaming (GeM): 'Garant für Erfolg oder neuer Mythos'?; Karl Schörghuber: Gender Mainstreaming und Männerbeteiligung - 'Garant für Erfolg oder neuer Mythos'?; Nadja Bergmann: Gender Mainstreaming als Berufsfeld; Ulli Gschwandtner, Birgit Buchinger: Gendern heißt ändern! Standards und Qualitätskriterien für Gender Mainstreaming-Prozesse.
Perspektiven der Hochschulfrauenförderung unter dem Aspekt ihrer rechtlichen Verankerung
Titelübersetzung:Prospects for the promotion of women at universities from the aspect of its anchoring in law
Autor/in:
Degen, Barbara
Quelle: Geschlechterpolitik an Hochschulen: Perspektivenwechsel ; zwischen Frauenförderung und Gender Mainstreaming. Claudia Batisweiler (Hrsg.), Elisabeth Lembeck (Hrsg.), Mechtild Jansen (Hrsg.). Opladen: Leske u. Budrich, 2001, S. 77-86
Inhalt: Der Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Verankerung der Frauenpolitik und behält dabei die Ursprünge und die Entwicklung der Frauenbewegung und Frauenpolitik im Blick. Die Gesetzesvorgaben, die in den letzten zehn Jahren durchgesetzt wurden und mit denen zunächst große Hoffnungen verknüpft waren, bilden die Basis der heutigen Frauenförderpraxis. Inzwischen ist Ernüchterung über die Möglichkeiten von Rechtsvorschriften zur Durchsetzung von Frauengleichstellung eingetreten. Gesetzestreue hat sich als Illusion herausgestellt; die im gesamten öffentlichen Dienst formal bestehenden Bevorzugungsregelungen für Frauen (bei gleicher Qualifikation) kommen selten zur Anwendung. Ein Grund hierfür ist die Halbherzigkeit, mit der Rechtsinstrumente ohne Sanktionsmechanismen eingeführt wurden. Die Arbeit an der Rechtssituation bindet die Frauen an ein hoch kompliziertes und undurchschaubares Regelwerk und genau wie in der Wissenschaft gibt es auch im Rechtsbereich flexible Anpassungsstrategien zur Blockierung von Frauen. Neue Strategien der Gleichstellungspolitik, die auf Freiwilligkeit beruhen, werden diskutiert. Allerdings werden Chancen eher in einer Fortführung des eingeschlagenen Weges mit anderen Mitteln gesehen, mit einer Art 'präventiven Interventionsteams' und der Grundeinsicht, dass der Konflikt im Geschlechterverhältnis die Norm ist. (ICH)