Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frau und Mann 2005
Titelübersetzung:Report from the Commission to the Council, the European Parliament, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on equality between women and men, 2005
Inhalt: "In dem Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann 2005 wird dargelegt, dass sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der EU in den Bereichen Beschäftigung und Bildung zwar verringern, das geschlechtsspezifische Lohngefälle jedoch nahezu unverändert geblieben ist. Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Jahresbericht gibt einen Überblick über die Entwicklungen in Sachen Geschlechtergleichstellung in der EU. Dem Bericht zufolge ist es weiterhin für viele Frauen ein Problem, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Die Beschäftigungsquote von Frauen mit Kindern ist niedriger als die von Frauen ohne Kinder. Immer noch wird der Großteil der Hausarbeit von Frauen verrichtet. Und der Mangel an erschwinglichen Kinderbetreuungsangeboten ist nach wie vor ein Hindernis auf dem Weg zur faktischen Gleichstellung von Männern und Frauen. Die geringere Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen hat zur Folge, dass Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche erwerben als Männer. Besonders ausgeprägt sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Älteren: für ältere Frauen besteht ein höheres Armutsrisiko als für ältere Männer. Eine Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung würde es ermöglichen, das produktive Potenzial der EU freizusetzen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, wie dies im Rahmen der Lissabon-Strategie angestrebt wird. Die EU-Rechtsvorschriften haben in der Förderung der Gleichbehandlung bereits einiges bewirkt. Insbesondere gilt dies für die neue Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen." (Autorenreferat)
Inhalt: "The second annual report on equality between women and men, as requested by heads of state and government at the Spring European Council, in March 2003, is the first to cover the enlarged EU of 25 member states. Equality between women and men is reinforced by the new Treaty establishing a Constitution for Europe. In addition to the provisions of the current Treaty on gender equality, the Constitution expressly states that equality is a value of the Union, which should be promoted not only inside the Union but also in its relations with the rest of the world. The demographic changes with an ageing population and a shrinking working population continue to be a major challenge in the EU after enlargement. The tension between combining family and professional life, partly due to lack of child care and insufficiently flexible working conditions, appears to be contributing to the postponement of having the first child and to low fertility rates in most member states. However, experience shows that member states having comprehensive policies to reconcile work and family life for both men and women show higher fertility rates as well as higher labour market participation of women. The integration of a gender dimension into policies will contribute to attaining the overall Lisbon objectives. There is a need for new initiatives to increase employment in order to meet the challenge of an ageing society, including providing adequate pensions for women and men. Particular attention must be paid to mobilising the full potential of female employment and to boosting labour market participation of older women and immigrant women who have the lowest employment rates. This report shows main developments of the relative situation of women and men in education, employment and social life. It focuses on immigrant women and men and addresses challenges for the further promotion of equality between women and men." (extract)
Widersprüche zwischen der europäischen Makroökonomie und Gender Mainstreaming : unüberwindbare Widersprüche?
Titelübersetzung:Contradictions between the European macroeconomy and gender mainstreaming : insurmountable contradictions?
Autor/in:
Young, Brigitte
Quelle: Die Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union. Annette Jünemann (Hrsg.), Carmen Klement (Hrsg.). Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges. (Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration), 2005, S. 27-45
Inhalt: Der Beitrag zur Gleichstellungspolitik in der EU fragt nach der widersprüchlichen Zielsetzung der EU im Zuge der geschlechtsspezifischen Policy-Expansion: einer beschäftigungspolitischen Priorität der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern bei gleichzeitigen austeritätspolitischen Vorgaben im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion, die den fiskalpolitischen Handlungskorridor der Nationalstaaten einschränkt und der Bewältigung der hohen Arbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten entgegenwirkt. Die Analyse der europäischen Integration als einem 'disziplinierenden neoliberalen' Governance-System ist verbunden mit der These, dass sich die EU zwar in wachsendem Maße mit Gleichstellung und Chancengleichheit befasst, die tatsächlichen geschlechtsspezifischen Maßnahmen aber gleichzeitig mit dem politischen Projekt der neoliberalen marktförmigen Integration erfolgen bzw. von dieser stark konterkariert werden. Des Weiteren wird in den Ausführungen das Gender Mainstreaming-Konzept hinsichtlich seines gleichstellungspolitischen Ziels daraufhin hinterfragt, ob das Konzept, wie der Ansatz verspricht, der derzeitigen Situation von sozial schwachen Frauen (besonders Frauen in den osteuropäischen Beitrittsländern und Migrantinnen), die auf dem formalen Arbeitsmarkt keine Chance haben, eine Beschäftigung zu finden und die in die informelle Ökonomie oder Teilzeitarbeit verdrängt werden, gerecht werden kann. Die Kritik setzt bei der Hierachisierung unterschiedlicher Politikfelder in high und low policies an. Selbst bei konsequenter Umsetzung, so die Annahme der Autorin, werden die vom acquis communitaire ausgehenden positiven Impulse durch die makroökonomischen Restriktionen einer zunehmend neoliberalen Wirtschaftspolitik konterkariert. Weil die Makroökonomie, allen Gender Mainstreaming-Postulaten zum Trotz, noch immer geschlechterblind ist, verpuffen geschlechtersensible Regelungen in low policy-Bereichen wie der Sozial- oder Beschäftigungspolitik weitgehend wirkungslos. Die Frage, wie der Ansatz des Gender Mainstreaming den derzeitigen neoliberalen wirtschaftspolitischen Gegebenheiten Rechnung tragen kann, kann nach Ansicht der Autorin nur beantwortet werden, indem die Genderpolitik mit der Betonung auf Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Politikbereichen mit dem Ansatz der feministischen Makroökonomie verbunden wird. (ICG2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Chancengleichheit als spezifisches Forschungsfeld und Querschnittsaufgabe (Gender Mainstreaming) in der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Titelübersetzung:Equal opportunity as a specific research field and cross-task (gender mainstreaming) in labor market and occupational research
Autor/in:
Beckmann, Petra; Engelbrech, Gerhard
Quelle: IAB-Kompendium Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Gerhard Kleinhenz (Hrsg.). Nürnberg (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (BeitrAB)), 2002, S. 347-356
Inhalt: "Der gesellschaftliche, strukturelle und demographische Wandel stellt neue Herausforderungen an die Forschung. Um diesen gerecht zu werden, sind sowohl die bisher verwendeten, meist ökonomisch orientierten, theoretischen Ansätze als auch die empirische Basis zu erweitern und im Hinblick auf die zugrunde liegenden Forschungsfragen kontinuierlich zu überprüfen. Dabei wird in Anlehnung an die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU ein 'Gender Mainstreaming'-Ansatz zunehmend auch in die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung des IAB mit einbezogen. Dies hat zur Konsequenz, dass neben originären Forschungsschwerpunkten zur Situation von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt der Aspekt der Chancengleichheit in allen Arbeitsbereichen aufzunehmen ist." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik, Frauen- und Geschlechterforschung
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Politische Steuerung der Chancengleichheit : Politik der kleinen Schritte durch das neue Bundesgleichstellungsgesetz
Titelübersetzung:Political control of equal opportunity : policy of small steps through the new Federal Equal Opportunity Act
Autor/in:
Koch, Angelika
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 11 (2002) H. 1, S. 88-93
Inhalt: Im Jahr 2001 trat in der Bundesrepublik Deutschland das neue Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz in Kraft, welches die aktive Gleichstellungspolitik für die rund 560000 Beschäftigten im Bundesdienst regelt. Sein Vorläufer, das zweite Gleichberechtigungsgesetz von 1994, war insbesondere wegen der unverbindlichen Gleichstellungspläne, der schwachen Stellung der Frauenbeauftragten und der fehlenden Sanktionen massiv kritisiert worden. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag nun mit folgenden Fragen: Welche Chancen für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik bietet die Neuregelung? Geht die Frauenförderung über Appelle inhaltlich hinaus oder garniert sie bisher geltende Gesetze nur mit bürokratischem Aufwand? Dementsprechend richtet sich der inhaltsanalytische Blick auf (1) den Gleichstellungsplan mit flexiblen Zielquoten, (2) die Vorgaben für die Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren, (3) die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie (4) den Geltungsbereich. Die Autorin begrüßt, dass das neue Gesetz die bisherige Gesetzeslage in Teilen erheblich verbessert. Gleichwohl reicht das Gesetz nicht aus, um eine effektive Durchsetzung des Gleichberechtigungsziels zu gewährleisten, da es nur schwache und zu wenige Sanktionen enthält. (ICG2)
Die Frauenquote vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht
Titelübersetzung:The women's quota before the European Court of Justice and the Federal Labor Court
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Gegenwartskunde : Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Jg. 45 (1996) H. 2, S. 229-238
Inhalt: Um die Frauenquote als Fördermaßnahme bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis und bei Beförderung wird in der Medienöffentlichkeit und vor Gerichten derzeit heftig gestritten. Seit dem Ende der achtziger Jahre gibt es in einigen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Quotierungsregelungen, entweder in Form einer Entscheidungsquote, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, oder einer Ziel- bzw. Ergebnisquote wie in Hessen und Brandenburg. Der vorliegende Beitrag zeigt zu diesem Thema folgendes: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bremer Quote vom Oktober 1995 ist nicht nur in der Frauenbewegung als Rückschlag der Gleichstellungspolitik aufgefaßt worden. Die Autorin setzt manch "männlich triumphierender Schlagzeile" und Kommentierung die nüchterne Auslegung entgegen, daß die politischen Auswirkungen dieses Urteils vermutlich negativer sind, als sie es im Hinblick auf die juristische Bedeutung der Entscheidung zu sein bräuchten. (ICE)
Strukturen von Gleichstellungsorganen in den Mitgliedstaaten der EG
Titelübersetzung:Structures of emancipation organs in the member states of the EC
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst des Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, Jg. 7 (1989) H. 1/2, S. 143-154
Inhalt: Seit Ende der 70er Jahre ist in allen EG-Ländern ein Prozeß der Institutionalisierung der Frauenpolitik im Gange. Es wurden Organe gesetzlich verankert, die die gesellschaftliche Stellung von Frauen prüfen, und solche, deren Aufgabe es ist, auf die Abschaffung der Diskriminierung von Frauen hinzuwirken. Die EG-Richtlinien, die zur Gleichstellung erlassen wurden, sind für viele nationale Gleichstellungsorgane eine wichtige Grundlage ihrer Politik, da sie geeignet sind, auf die nach wie vor bestehenden Diskrepanzen zwischen dem rechtlichen Anspruch auf Gleichstellung und dem wirklichen Zustand hinzuweisen. Bereits in den Römischen Verträgen von 1957 war das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit festgelegt worden. Später entstanden zahlreiche Organisationen und Komissionen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Besonderheiten der "GO's" (governmental organisations), der "NGO's" (non-governmental organisations) und der "Quangos" (quasi-non-governmental organisations), über das Netz der formalen und informellen Zusammenarbeit sowie über Kompetenzen und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsorgane. (KA)