Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
60 Jahre Gleichberechtigung im Grundgesetz : und die Situation der Frauen in Deutschland
Titelübersetzung:60 years of equality of rights in the Basic Law : and the situation of women in Germany
Autor/in:
Notz, Gisela
Quelle: Widerspruch : Beiträge zu sozialistischer Politik, Jg. 28 (2008) H. 55, S. 75-86
Inhalt: Der Beitrag beschreibt unter Berücksichtigung von empirischem Datenmaterial für den Zeitraum 1919 bis 2008 die Frauenpolitik in Deutschland. So werden im ersten Schritt zunächst die Anfänge der Frauenkämpfe um politische Beteiligung von 1919 bis 1945 skizziert. Der zweite Schritt liefert eine Gegenüberstellung der Gleichberechtigungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR seit 1949 bis 1994 mit besonderem Blick auf die Ausgestaltung im Grundgesetz. Der dritte Schritt untersucht die Umsetzung der Frauenpolitik in den bundesdeutschen Parteien und politischen Institutionen von 1962 bis 2008, während der vierte Schritt die verschlechterte Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt betrachtet. Abschließend macht die Autorin auf die feministische Bewegung und die Etablierung des Gender Mainstreaming in Deutschland aufmerksam und umreißt die Zukunft von gleichstellungspolitischen Perspektiven. (ICG2)
Politische Steuerung der Chancengleichheit : Politik der kleinen Schritte durch das neue Bundesgleichstellungsgesetz
Titelübersetzung:Political control of equal opportunity : policy of small steps through the new Federal Equal Opportunity Act
Autor/in:
Koch, Angelika
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 11 (2002) H. 1, S. 88-93
Inhalt: Im Jahr 2001 trat in der Bundesrepublik Deutschland das neue Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz in Kraft, welches die aktive Gleichstellungspolitik für die rund 560000 Beschäftigten im Bundesdienst regelt. Sein Vorläufer, das zweite Gleichberechtigungsgesetz von 1994, war insbesondere wegen der unverbindlichen Gleichstellungspläne, der schwachen Stellung der Frauenbeauftragten und der fehlenden Sanktionen massiv kritisiert worden. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag nun mit folgenden Fragen: Welche Chancen für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik bietet die Neuregelung? Geht die Frauenförderung über Appelle inhaltlich hinaus oder garniert sie bisher geltende Gesetze nur mit bürokratischem Aufwand? Dementsprechend richtet sich der inhaltsanalytische Blick auf (1) den Gleichstellungsplan mit flexiblen Zielquoten, (2) die Vorgaben für die Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren, (3) die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie (4) den Geltungsbereich. Die Autorin begrüßt, dass das neue Gesetz die bisherige Gesetzeslage in Teilen erheblich verbessert. Gleichwohl reicht das Gesetz nicht aus, um eine effektive Durchsetzung des Gleichberechtigungsziels zu gewährleisten, da es nur schwache und zu wenige Sanktionen enthält. (ICG2)
Die Frauenquote vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht
Titelübersetzung:The women's quota before the European Court of Justice and the Federal Labor Court
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Gegenwartskunde : Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Jg. 45 (1996) H. 2, S. 229-238
Inhalt: Um die Frauenquote als Fördermaßnahme bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis und bei Beförderung wird in der Medienöffentlichkeit und vor Gerichten derzeit heftig gestritten. Seit dem Ende der achtziger Jahre gibt es in einigen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Quotierungsregelungen, entweder in Form einer Entscheidungsquote, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, oder einer Ziel- bzw. Ergebnisquote wie in Hessen und Brandenburg. Der vorliegende Beitrag zeigt zu diesem Thema folgendes: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bremer Quote vom Oktober 1995 ist nicht nur in der Frauenbewegung als Rückschlag der Gleichstellungspolitik aufgefaßt worden. Die Autorin setzt manch "männlich triumphierender Schlagzeile" und Kommentierung die nüchterne Auslegung entgegen, daß die politischen Auswirkungen dieses Urteils vermutlich negativer sind, als sie es im Hinblick auf die juristische Bedeutung der Entscheidung zu sein bräuchten. (ICE)
Geschlechterverhältnis und Arbeitsmarktsegregation
Titelübersetzung:Relationship between the genders and labor market segregation
Autor/in:
Gottschall, Karin
Quelle: Das Geschlechterverhältnis als Gegenstand der Sozialwissenschaften. Regina Becker-Schmidt (Hrsg.), Gudrun-Axeli Knapp (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1995, S. 125-162
Inhalt: Im Beitrag wird nachgezeichnet, wie sich die ungleiche gesellschaftliche Stellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auswirkt. Zum einen wird die begrenzte Erklärungskraft von Analysen zur Arbeitsmarktsegmentation, da sie den Zusammenhang von Erwerbssystem und Geschlechterverhältnis außer acht lassen. Gleichzeitig wird einsichtig, daß erst über den Weg empirischer Befunde und vergleichender Analysen genauere Einsicht in die Mechanismen der Geschlechtertrennung und Hierarchisierung gewonnen werden kann. In dieser Konkretisierung werden Bedingungszusammenhänge und Chancen zur Verbesserung der Positionierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt erkennbar. Deutlich werden aber auch die strukturellen Grenzen von Gleichstellungspolitik. Es wird zunächst ein Bezugsrahmen entwickelt, in dem geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation als soziale Struktur dargestellt werden kann. Strukturmerkmale und Entwicklungstendenzen der Frauenerwerbsarbeit der alten BRD werden im Vergleich zu anderen europäischen Ländern betrachtet. Abschließend werden nochmals Forschungsstrategien und gesellschaftspolitische Konzepte zur Gleichstellung von Frauen diskutiert. (ICH)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Strukturen von Gleichstellungsorganen in den Mitgliedstaaten der EG
Titelübersetzung:Structures of emancipation organs in the member states of the EC
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst des Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, Jg. 7 (1989) H. 1/2, S. 143-154
Inhalt: Seit Ende der 70er Jahre ist in allen EG-Ländern ein Prozeß der Institutionalisierung der Frauenpolitik im Gange. Es wurden Organe gesetzlich verankert, die die gesellschaftliche Stellung von Frauen prüfen, und solche, deren Aufgabe es ist, auf die Abschaffung der Diskriminierung von Frauen hinzuwirken. Die EG-Richtlinien, die zur Gleichstellung erlassen wurden, sind für viele nationale Gleichstellungsorgane eine wichtige Grundlage ihrer Politik, da sie geeignet sind, auf die nach wie vor bestehenden Diskrepanzen zwischen dem rechtlichen Anspruch auf Gleichstellung und dem wirklichen Zustand hinzuweisen. Bereits in den Römischen Verträgen von 1957 war das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit festgelegt worden. Später entstanden zahlreiche Organisationen und Komissionen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Besonderheiten der "GO's" (governmental organisations), der "NGO's" (non-governmental organisations) und der "Quangos" (quasi-non-governmental organisations), über das Netz der formalen und informellen Zusammenarbeit sowie über Kompetenzen und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsorgane. (KA)