Gender and the right to non-discrimination in international human rights law
Autor/in:
Netkova, Bistra
Quelle: Journal of Liberty and International Affairs, 1 (2016) 3, S 20-29
Details
Inhalt: Discrimination against women based on the fact that they are women is a deeply rooted practice in all societies. However, the level of discrimination varies greatly with the level of development of the given society and strongly influences and vice versa it is influenced by the status of women in a given society. Addressing this gender-based discrimination is a difficult task because it is closely linked to the concept of equality, and state’s action and inactions. The article establishes that the States parties’ obligation is to ensure that there is no direct or indirect discrimination against women in their laws, sanctions, and other remedies and those women are protected against discrimination in the public, as well as, in the private spheres.
Schlagwörter:Frauenfeindlichkeit; mysogyny; Diskriminierung; discrimination; gender-specific factors; sozialer Status; social status; Gleichstellung; affirmative action; Gleichheit; equality; Menschenrechte; human rights; woman; internationales Recht; international law; Gleichbehandlung; equal treatment; Frauenpolitik; women's policy; Chancengleichheit; equal opportunity; Rechtsnorm; legal norm; direct and indirect discrimination; CEDAW; ECHR; HRC of the ICCPR
SSOAR Kategorie:Recht, Frauen- und Geschlechterforschung
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz
Titelübersetzung:Equal pay for women and men requires an implementing act
Autor/in:
Pfarr, Heide
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 64 (2011) H. 5, S. 253-258
Details
Inhalt: "Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Mann; Lohn; Lohnhöhe; Gesetz; Gleichbehandlung; Tarifvertrag; Diskriminierung; Gleichstellung; Betrieb; Akteur; Zivilgesellschaft; Rechtsanwendung; Sanktion
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichstellungspolitische Rahmenbedingungen für das betriebliche Handeln
Titelübersetzung:General equal opportunity policy conditions for company action
Autor/in:
Bothfeld, Silke; Hübers, Sebastian; Rouault, Sophie
Quelle: Geschlechterungleichheiten im Betrieb: Arbeit, Entlohnung und Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Silke Bothfeld (Projektleiter), Christina Klenner (Projektleiter), Astrid Ziegler (Projektleiter), Manuela Maschke (Projektleiter). Berlin: Ed. Sigma (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung), 2010, S. 21-88
Details
Inhalt: Ein internationaler Vergleich der Bundesrepublik Deutschland mit Schweden, der Schweiz, Frankreich und den USA macht Defizite der deutschen Gleichstellungspolitik sichtbar. Es zeigen sich erhebliche Varianzen hinsichtlich des Standes der erreichten beruflichen Gleichstellung. Die gleichstellungspolitischen Erfahrungen in der Schweiz und den USA zeigen, dass es auch ohne die durch die Gleichstellungspolitik der EU betriebene Harmonisierung zu vorbildlichen Entwicklungen kommen kann, an denen sich die deutsche Gleichstellungspolitik orientieren könnte. Das französische Beispiel macht die Notwendigkeit der Verknüpfung von Berichts- und Planpflichten mit substanziellen Sanktionsregelungen auf der einen und Informations- und Beratungsstrukturen auf der anderen Seite deutlich. Das schwedische Gleichstellungsmodell setzt vor allem auf Mediation, Information und Beratung. Die deutsche Strategie zur beruflichen Gleichstellung zeigt Defizite hinsichtlich der drei Instrumententypen Kontrolle, Monitoring und institutionalisierte Beratung. Die Wirksamkeit der Gleichstellungspolitik könnte durch die Einbeziehung anderer Diskriminierungstatbestände unterlaufen werden. Sozialpolitische Rahmenbedingungen und arbeitsrechtliche Regelungen sind notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen für Gleichstellung. (ICE2)
Schlagwörter:Gleichstellung; Frauenpolitik; Schweden; Schweiz; Frankreich; USA; Gleichbehandlung; Kontrolle; Beratung; Diskriminierung; Sozialpolitik; Arbeitsrecht; Nordamerika
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag